Modernisierung der sächsischen Archive abgeschlossen

Im Freistaat Sachsen ist zum 1.2.2014 nach längerer Bearbeitungszeit die novellierte Fassung des Sächsischen Archivgesetzes in Kraft getreten. Die Novellierung steht im Zusammenhang mit dem Abschluss der Modernisierung der sächsischen Archive.

Am 4.2.2014 hat Sachsens Innenminister Markus Ulbig den Abschlussbericht zur Modernisierung des sächsischen Archivwesens vorgestellt. Dabei geht es um die „Umsetzung des Konzeptes zur Erhaltung des staatlichen Archivgutes und die Unterbringung der Archivverwaltung bis zum Jahr 2020“. „Mehr als 10 Jahre Arbeit zahlen sich aus: Die Modernisierung der sächsischen Archive ist nun abgeschlossen. Das sächsische Gedächtnis hat eine neue Heimat bekommen“, so Ulbig.

Das sächsische Kabinett hatte im Jahr 2002 ein umfangreiches Bau- und Unterbringungsprogramm für das Sächsische Staatsarchiv beschlossen. Seitdem hat der Freistaat das Hauptstaatsarchiv Dresden saniert und erweitert sowie im Schloss Hubertusburg in Wermsdorf ein Archivzentrum gebaut. Außerdem konnte mit der Stadt Freiberg ein langfristiger Mietvertrag über die Unterbringung der Abteilung Bergarchiv Freiberg im Schloss Freudenstein abgeschlossen werden. Das Programm wurde mit dem Umzug des Staatsarchivs Chemnitz in das sog. Peretzhaus im Jahr 2013 abgeschlossen.

Das Sächsische Staatsarchiv ist damit erstmals seit seiner Gründung im Jahr 1834 an allen Standorten fachgerecht untergebracht und besteht heute aus fünf Abteilungen in Chemnitz, Dresden, Freiberg und Leipzig. In Wermsdorf ist darüber hinaus ein Archivzentrum entstanden, das insbesondere eine Zentralwerkstatt, klimatisierte Magazine sowie modernste Technik zur Anfertigung von Schutz- und Sicherungsmedien beinhaltet.

Insgesamt verwahrt das Sächsische Staatsarchiv ca. 110 km Urkunden, Amtsbücher, Akten, Karten, Tonbänder, Filme sowie elektronisches Archivgut aus fast 1100 Jahren sächsischer, deutscher und europäischer Geschichte. Die älteste Pergamenturkunde datiert aus dem Jahr 948. Mit rund 15.000 Nutzern und rund 10.000 schriftlichen Anfragen pro Jahr gehört das Sächsische Staatsarchiv im bundesweiten Vergleich zu den drei meistgenutzten Landesarchiven in Deutschland.

Ein weiterer Erfolg in jüngster Zeit war das Projekt „Langzeitspeicherung und elektronische Archivierung“, das im Jahr 2009 unter Federführung des Staatsarchivs gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa und dem Staatsbetrieb Sächsische Informatikdienste begonnen wurde.

Das Sächsische Staatsarchiv nahm im Februar 2013 als eines der ersten Archive in Deutschland ein „elektronisches Staatsarchiv“ in Betrieb. Mit diesem „elektronischen Gedächtnis“ soll sichergestellt werden, dass die archivwürdigen Unterlagen aus Justiz und Verwaltung (z. B. elektronische Akten, Geodaten und Register) auch für die Zukunft erhalten und nutzbar gemacht werden können. Dabei wird nicht mehr nur die Speicherung der Daten sichergestellt, sondern auch, dass diese Speicherung jeder Zeit dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Dazu wurden international gültige Standards entwickelt. Die Daten werden regelmäßig in die neuen technischen Systeme übertragen.

Link:
Archivgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsArchivG), SächsGVBl. Jg. 1993 Bl.-Nr. 24, S. 449, Fsn-Nr.: 290-1, Fassung gültig ab: 01.02.2014

Kontakt:
Sächsisches Staatsarchiv
Zentrale Aufgaben, Grundsatz
Archivstr. 14
01097 Dresden
Telefon: +49 351/89219-710
Telefax: +49 351/89219-709
poststelle@sta.smi.sachsen.de

Quelle: Medienservice Sachsen, Pressemitteilung, 4.2.2014; Pressemitteilung, 3.2.2014.

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