Angesichts der steigenden Benutzerzahlen der Stasi-Unterlagen-Behörde BStU und den damit verbundenen langen Wartezeiten sind unterschiedliche Forderungen laut geworden, wie mit der Situation umzugehen sei. Der Beiratsvorsitzende Richard Schröder sagte gegenüber der \“Mitteldeutschen Zeitung\“, er könne sich \“gut vorstellen, dass über wegfallende Stellen noch einmal gesprochen wird\“. Der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für den Aufbau Ost, Patrick Kurth, ging noch einen Schritt weiter und forderte angesichts der gestiegenen Wartezeiten mehr Geld aus Haushaltsmitteln für die Behörde.
Diese Forderung lehnte der Direktor der Stasi-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd) ab. Unter Verweis darauf, dass die Behörde bereits jetzt fast doppelt so viele Mitarbeiter beschäftige wie das Bundesarchiv sah er die Ursache für die hohen Wartezeiten bei Akteneinsicht vor allem in den komplizierten gesetzlichen Vorgaben und forderte dementsprechende Änderungen. Laut Knabe sei ein Großteil des Arbeitsaufwandes darauf zurückzuführen, dass jede Akte, bevor sie zur Einsicht freigegeben wird, laut Gesetz erst von einem Mitarbeiter komplett gelesen und kopiert werden müsse, um dann alle Hinweise auf andere Personen zu entfernen.
Wiederum einen andere Lösungsstrategie schlägt der sächsische Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Lutz Rathenow vor. Er betont zwar auch die Notwendigkeit nach mehr Mitarbeitern, fordert aber auch, dass sich die Behörde mehr auf Aktenerschließung konzentriert. Bereiche wie die Öffentlichkeitsarbeit und das Organisieren von Veranstaltungen könnten an bewährte Aufarbeitungsinitiativen ausgelagert werden. In Bezug auf die Schwärzungspraxis sei er für \“weniger schwärzen und mehr Öffentlichkeit\“, stellt aber auch klar, dass es keine generalisierte Formel geben könne, die den Schutz unbeteiligter Dritter zuverlässig gewährleiste.
Anlass der Diskussion war die Bekanntgabe des Behördenchefs Roland Jahn, der darauf hinwies, dass ich die Wartzezeit für Auskünfte deutlich verlängert habe. Sie betrage inzwischen bis zu 3 Jahre.
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Quelle: Evangelischer Pressedienst, Landesdienst Ost, Feb. 2013