Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen, der sich mit Vorgängen beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) befasst, hat am 18.10.2011 – wie angekündigt – seinen ersten Beweisbeschluss gefasst.
Auf Grundlage des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen haben die Abgeordneten beschlossen, Akteneinsicht zu nehmen. Einzelne Ressorts der Landesregierung, weitere Behörden sowie der BLB NRW sollen dazu jetzt entsprechende Akten übersenden.
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss Bau- und Liegenschaftsbetrieb hat sich am 29. September 2011 konstituiert. Er soll sich unter anderem mit dem Neubau des Landesarchivs NRW in Duisburg, mit dem Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums Köln-Kalk, mit dem Bauvorhaben Fachhochschule Köln sowie mit weiteren erkennbar werdenden Sachverhalten, beispielsweise dem Erwerb des Vodafone-Hochhauses, beschäftigen. Vorsitzender des Ausschusses ist Peter Biesenbach (CDU), stellvertretender Vorsitzender ist Markus Töns (SPD).
Hintergrund:
Im Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen heißt es in § 14 Abs. 1 (Aktenvorlage, Aussagegenehmigung, Zutrittsrecht): Die Landesregierung und alle Behörden des Landes sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, sind verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss jederzeit Zutritt zu den von ihnen verwalteten öffentlichen Einrichtungen zu gestatten, die erforderlichen Aussagegenehmigungen zu erteilen und die Akten vorzulegen.
Quelle: Landtag NRW, Pressemitteilung, 19.10.2011