Grünes Licht für Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

Der Kulturausschuss des Bundestages hat am Mittwochnachmittag der geplanten achten Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes (17/5894) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in geänderter Fassung grünes Licht erteilt. Gegen den Gesetzentwurf stimmten die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme. Mit der Novelle soll das Gesetz bis zum 31. Dezember 2019 verlängert, das Recht auf Akteneinsicht erweitert und die Möglichkeiten für eine Überprüfung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst ausgeweitet werden. Zudem sieht es ein Beschäftigungsverbot für ehemalige Stasi-Mitarbeiter in der Stasi-Unterlagen-Behörde vor. Nach einem Änderungsantrag von Union und FDP, den der Ausschuss gegen das Votum von SPD und Linken bei Enthaltung der Grünen annahm, soll die Beschäftigung von ehemaligen hautamtlichen und inoffiziellen Stasi-Mitarbeitern beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (BStU) verboten werden. Zudem sollen bereits dort Beschäftigte ehemalige Stasi-Mitarbeiter innerhalb des öffentlichen Dienstes auf eine andere gleichwertige Stelle bei gleicher Bezahlung versetzt werden.

Die Koalitionsfraktionen begründeten die Gesetzesverschärfung mit den Ergebnissen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses vor der parlamentarischen Sommerpause. Es stelle für ein Stasi-Opfer eine „Zumutung“ dar, wenn es in der Behörde mit einem ehemaligen Stasi-Mitarbeiter konfrontiert werde, argumentierte die CDU/CSU-Fraktion. Das Gesetz sei schließlich nicht für die Täter, sondern für die Opfer der SED-Diktatur gemacht worden, pflichtet die FDP-Fraktion bei. Die Stasi-Unterlagen-Behörde müssen endlich zur „Stasi-freien Zone“ gemacht werden. Heftige Kritik an dem Gesetzentwurf übten die Oppositionsfraktionen. Während SPD und Grüne einer Gesetzes-Novelle zwar prinzipiell zustimmten, lehnten sie ebenso wie Die Linke eine Überprüfung auf eine ehemalige Stasi-Tätigkeit ohne konkreten Verdacht ab. Ebenso kritisierten sie die zwangsweise Versetzung von Mitarbeitern der BStU. Diese seien nach der Wende „bewusst und in Kenntnis ihrer Stasi-Tätigkeit“ eingestellt worden und hätten dort „20 Jahre lang ohne Beanstandung gearbeitet“. Zudem sei eine solche Regelung überflüssig, da sie lediglich die bereits geltende Rechtslage im Arbeits- und Beamtenrecht wiedergebe. Wenn dies nun aber speziell für die 47 verbliebenen ehemaligen Stasi-Mitarbeiter beim BStU festgeschrieben werde, sei dies wegen des Verbots von Einzelfallgesetzen nach Artikel 19 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Sozialdemokraten und Grüne hatten einen gemeinsamen Änderungsantrag in die Ausschussberatungen eingebracht, nachdem eine Überprüfung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst zwar prinzipiell möglich sein sollte, aber nur „soweit tatsächliche Anhaltspunkte für eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit“ für die Stasi vorliegen. Allerdings sollte diese Regelungen nicht erst ab der Gehaltsgruppe A15/E15 gelten – so sieht es der Gesetzentwurf vor –, sondern für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Der Änderungsantrag wurde jedoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linksfraktion abgelehnt. Die Linke lehnt die Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes prinzipiell ab. Es diene nicht der Aufarbeitung der SED-Diktatur, sondern der „Vergeltung“. Die Stasi-Akten seien in das Bundesarchiv zu überführen und dort aufzuarbeiten. Den Vorwurf der „Vergeltung“ wiesen die Koalitionsfraktionen zurück. Es gehe „nicht um Rache“, sondern um die Aufarbeitung der zweiten Diktatur auf deutschem Boden. Die Fehler nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur dürften nicht wiederholt werden, hieß es aus der Unionsfraktion.

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Quelle: Deutscher Bundestag – Pressereferat, Pressemitteilung, 21.9.2011

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