Die schwarz-gelbe Koalition plant eine Gesetzesänderung, um stasibelastete Mitarbeiter der Behörde des Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) versetzten zu können. Hierzu hat die Regierungskoalition eine Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes entworfen, welches für ein solches Vorhaben geändert werden müsste. Die Novelle muss jedoch noch das volle Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Nach dem Text des neuen Gesetzes können die gegenwärtig in der BStU beschäftigten Mitarbeiter mit Stasi-Vergangenheit ihren Fähigkeiten entsprechend in andere Bundesbehörden versetzt werden. Um eine pauschale Beurteilung ehemaliger Stasi-Mitarbeiter zu verhindern, muss einer möglichen Versetzung jedoch eine Einzelfallprüfung vorausgehen, in der Intensität und Dauer der Tätigkeit für die Staatssicherheit berücksichtigt werden sollen. Ferner verlangt das neue Gesetz, dass eine Versetzung zumutbar sein muss. Hiervon wären rund 40 Mitarbeiter der BStU betroffen, von denen der Großteil im Wachschutz beschäftigt ist. Die laufende Diskussion um die stasibelasteten Mitarbeiter der BStU wurde vom Leiter der Behörde, Roland Jahn, angestoßen. Jahn sprach das Problem in seiner Antrittsrede am 15. März 2011 offen an und bezeichnete den Umstand als „Schlag ins Gesicht der Opfer“. Zunächst versuchte Jahn, die betreffenden Mitarbeiter zu überzeugen, sich freiwillig versetzen zu lassen. Als er damit jedoch nur wenig Erfolg hatte, gab er ein arbeitsrechtliches Gutachten in Auftrag, welches die Möglichkeit der Versetzung auch gegen den Willen der jeweiligen Beschäftigten unter gewissen Umständen als rechtens einstufte.
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Quelle: Berliner Morgenpost, 12.9.2011