Der Landesrechnungshof Baden-Württemberg hat die baden-württembergische Landesregierung in seiner aktuellen Denkschrift auf Einsparpotenzial beim Landesarchiv Baden-Württemberg hingewiesen. Die Rechnungsprüfer schlagen vor, dass die Behörde Aufgaben bündeln, Personal abbauen und die Organisationsstruktur straffen solle. Dies könnte konkrete Auswirkungen auf die beiden Staatsarchive in Freiburg und Sigmaringen haben, da sich nach Ansicht des Rechnungshofes eine Aufgabe der beiden kleineren Standorte anbiete.
Alternativ hierzu sei auch ein Archivverbund vor Ort denkbar. Beispielsweise könne das Staatsarchiv Freiburg mit dem Universitätsarchiv Freiburg und dem Stadtarchiv Freiburg zusammengelegt werden. Durch eine Schließung der beiden Archive könnten nach Bericht der Rechnungsprüfer sieben Stellen eingespart werden, was umgerechnet 720.000 € entsprechen würde. Insgesamt geht der Rechnungshof von einem Einsparpotenzial beim Landesarchiv von 1,3 Millionen € aus.
In der Vergangenheit wurde bereits einmal geprüft, ob die Staatsarchive Freiburg und Sigmaringen geschlossen werden sollten, damals hatte die Landesregierung davon Abstand genommen. Die beiden ehemals unabhängigen Staatsarchive in Freiburg und Sigmaringen sind seit Inkrafttreten des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes zum 1. Januar 2005 zwei von sechs Standorten des Landesarchivs Baden-Württemberg.
Das Staatsarchiv in Sigmaringen ist für den Regierungsbezirk Tübingen zuständig. Der historische Kern seiner Sammlung bildet die Überlieferung der bis zum Jahre 1850 souveränen Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen sowie des bis 1945 bestehenden preußischen Regierungsbezirks Sigmaringen. Die Bestände werden durch historisch wertvolle Adelsarchive ergänzt, die mit ihrer Überlieferung weit in das Mittelalter zurückreichen und für die Geschichte Hohenzollerns und Oberschwabens von großer Bedeutung sind. Das Staatsarchiv Freiburg ist für den Regierungsbezirk Freiburg zuständig und beherbergt unter anderem die historisch wertvolle Überlieferung der Zentralbehörden des Landes (Süd-)Baden aus dem Zeitraum von 1945 bis 1952 mit dem Schriftgut der Ministerien, des Landtags, des Staatsgerichtshofs und der Staatskanzlei.
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Quelle: Badische Zeitung, 12.7.2011