Streit um Stasi-Unterlagen-Gesetz

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) hat sich gegen eine Ausweitung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ausgesprochen. Er plädiert gegen die Pläne der Regierungskoalition, welche Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst bis 2019 ermöglichen möchte. Erst dann soll die Zuständigkeit für die Stasi-Unterlagen von der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) an das Bundesarchiv abgegeben werden. Darüber hinaus sollen die bis 2019 möglichen Kontrollen auf alle Beamten ab Gehaltsstufe A13 aufwärts ausgeweitet werden.

Thierse argumentierte, dass eine Überprüfung von Personen, welche bereits zwei Jahrzehnte lang in der Bundesrepublik gelebt und sich im demokratischen System bewährt hätten, nicht vertretbar sei. Die Zeit nach der friedlichen Revolution von 1989 wiege genauso viel wie die Zeit davor. Die geplante Gesetzesänderung steht bereits länger in der Kritik. So wollen die Oppositionsparteien SPD und Die Grünen die Stasi-Überprüfungen nur bei konkreten Verdachtsmomenten ermöglichen. Der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für den Aufbau Ost, Patrick Kurth, äußerte sich stellvertretend für die Bundesregierung, indem er einen Vergleich zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus zog. Dieser sei auch nicht 22 Jahre nach Kriegsende beendet, sondern erst in den 1960er Jahren richtig begonnen worden.

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Quelle: Die WELT, 11.7.2011

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