BStU kann ehemalige Stasi-Mitarbeiter nicht entlassen

Die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) kann seinen Mitarbeitern mit Stasi-Vergangenheit nicht ohne Weiteres kündigen. Dies geht zumindest aus einem Gutachten des Berliner Rechtsanwaltes Johannes Weberling hervor, welches im Auftrag des Bundesbeauftragten Roland Jahn angefertigt worden war. Dieser hatte bei seinem Amtsantritt im März 2011 bekundet, dass eine Tätigkeit ehemaliger Stasileute gerade in dieser Behörde inakzeptabel sei.

In dem 71 Seiten umfassenden Rechtsgutachten führt Weberling aus, dass die BStU die Arbeitsverhältnisse mit ehemaligen MfS-Mitarbeitern „nicht durch arbeitgeberseitige Kündigung“ beenden könne. Die Behörde könne sich nicht darauf berufen, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses „nunmehr unzumutbar“ sei, da sie trotz des Wissens über das jeweilige „Maß der Verstrickung“ die entsprechenden Personen bis heute beschäftigt habe.

Als Alternative zeigt der Berliner Jurist jedoch die Versetzungen der Betroffenen in andere Behörden der Bundesverwaltung auf. Für diese Lösung hatte sich zuletzt auch der für die Stasiunterlagenbehörde zuständige Kulturstaatsminister Bernd Neumann eingesetzt. Ein "die Versetzung rechtfertigender ausreichender dienstlicher Grund" sei es, so Weberling, wenn sich „eine relevante Zahl ehemals politisch Verfolgter und Benachteiligter“ aufgrund der Beschäftigung ehemaliger Stasimitarbeiter nicht an die Behörde wende und diese dadurch ihrem Auftrag nicht nachkommen könne. Um solchen Streifragen in Zukunft zuvorzukommen, schlägt der Berliner Jurist die Änderung des Stasiunterlagengesetzes vor. Unter anderem rät er dazu, in der Behörde generell eine Beschäftigung von ehemaligen Stasimitarbeitern zu untersagen.

Kontakt:
BStU
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10178 Berlin
Telefon: 030/232450
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www.bstu.bund.de

Quelle: Der Tagesspiegel, 5.7.2011

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