Die Angelbecks fotografieren Cuxhaven

„Die Angelbecks fotografieren Cuxhaven!“ ist der Titel einer Fotoausstellung, die Dr. Anne Frühauf, Kulturdezernentin der Stadt Cuxhaven, am Donnerstag, 21.10.2010, um 18.30 Uhr in der Bürgerhalle des Rathauses eröffnet. Konzipiert und erarbeitet wurde die Ausstellung vom Cuxhavener Stadtarchiv/Fachbereich Kultur. Die Ausstellung kann ab dem 22. Oktober bis zum 22. November zu den gewohnten Öffnungszeiten des Rathauses besucht werden.

1844, nur fünf Jahre, nachdem im fernen Frankreich das Geheimnis um das erste brauchbare fotografische Verfahren gelüftet worden war, richtete der Cuxhavener Uhrmacher und Gastwirt Johann Carl Christoph Angelbeck in seinem Haus ein modernes Atelier ein und unterrichtete die gewiss staunenden Leser der hiesigen Zeitung davon, dass er nunmehr „zu jeder Zeit des Tages, sowohl bei dunkelem Wetter als bei Sonnenschein“ Daguerreotyp-Portraits anfertigen könne.

Wie Angelbeck sich eigentlich die Kenntnisse zur Herstellung ‚naturgetreuer Abbildungen’ erworben hat, muss offen bleiben. Das Verfahren wurde damals überall in Zeitungen, Fachjournalen und Büchern bewundert, bejubelt und besonders auch ausführlich beschrieben. Angelbeck mag also Autodidakt gewesen sein, denn auch der Erwerb von Kameras und der notwendigen ‚Elixiere’ stellte kein Problem dar. Vielleicht hat er aber auch im Jahr zuvor der „Aufführung“ eines reisenden Straßburger Portraitisten im „Deutschen Haus“ in der Nordersteinstraße beigewohnt, diesem Daguerreotypisten namens Skloff dabei kräftig über die Schulter geschaut und sich die nötigen Kniffe zeigen lassen.

Fortan nannte sich Angelbeck mithin „Papparbeiter und Portraiteur“, betätigte sich auch noch einige Jahre als Gastwirt, den Beruf des Uhrmachers gab er indes bald auf. Den Finger am Puls der Zeit hatte der findige junge Unternehmer aber weiterhin: Als seit 1851 das in England entwickelte und auch heute noch geläufige Negativ-Positiv-Verfahren seinen Siegeszug antrat, stieg auch Angelbeck von der Daguerreotypie auf die neue Technik um, wie frühe Fotografien im Stadtarchiv belegen. Er nannte sich nun auch bald nicht mehr Portraiteur, sondern „Photograph“.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts traten seine beiden Söhne ins Geschäft ein: Zunächst 1886 Charles, dann fünf Jahre später – nach dem Tode des Vaters – auch Albert. Ein eigener Ansichtskartenverlag komplettierte den Betrieb. Seit 1897 durften sich die beiden sogar rühmen, zu „Hofphotographen“ ernannt worden zu sein.

Während Charles Angelbeck sich schon 1908 aus dem Berufsleben zurückzog und sein Geschäft verkaufte, machte der jüngere Bruder Albert weiter und noch bei Ausbruch des Zweiten Weltkrieges empfahl er sich als „Photograph“ und betrieb einen Ansichtskartenverlag in der Neuen Reihe. Die Spuren des „Unternehmens Angelbeck“ verlieren sich erst Mitte der fünfziger Jahre, als sich der inzwischen hochbetagte Albert Angelbeck ins Privatleben zurückzog.

Hunderte von Bildern der Angelbecks mit Cuxhavener Motiven haben die Zeiten überdauert und werden heute in den Magazinen des Cuxhavener Stadtarchivs aufbewahrt – sei es als Negativ oder Dia, sei es als reiner Fotoabzug oder als farbige Ansichtspostkarte. Die Ausstellung des Stadtarchivs zeigt eine Auswahl aus dieser Sammlung, ein zeitlicher Schwerpunkt ist dem ausgehenden 19. und dem beginnenden 20. Jahrhundert gewidmet.

Info:
Ausstellung: Bilder aus dem Stadtarchiv Cuxhaven: „Die Angelbecks fotografieren Cuxhaven“
Eröffnung: Donnerstag, 21.10.2010, 18.30 Uhr, Bürgerhalle, Rathaus Cuxhaven, Rathausplatz 1, 27472 Cuxhaven

Quelle: Stadt Cuxhaven, Pressemeldung, 11.10.2010

Resolution des Deutschen Rechtshistorikertags 2010 zur BVerfG-Geheimhaltungsfrist

In der FAZ wurde im August 2010 darüber berichtet, dass das Bundesverfassungsgericht seine Akten erst nach neunzig Jahren für die Forschung öffnen will: "Nach dem Bundesarchivgesetz sind Bundesbehörden, also auch das Bundesverfassungsgericht, verpflichtet, ihre Akten nach Ablauf einer Frist dem Bundesarchiv zu übergeben. Nur das Auswärtige Amt unterhält traditionell ein eigenes Archiv. In der Regel sind die Akten nach einer Frist von dreißig Jahren für die Forschung zugänglich. Grundsätzlich auch die des Bundesverfassungsgerichts. Nach Paragraph 30 Bundesverfassungsgerichtsgesetz entscheidet das Gericht jedoch \’in geheimer Beratung\‘, woraus das Gericht ableitet, dass seine Akten grundsätzlich als \’geheim\‘ einzustufen sind. Der wichtigste, von ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeitern des Gerichts herausgegebene Kommentar des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes stellt sogar klar, dass die Akten auch im Falle einer Abgabe ans Bundesarchiv geheim bleiben." Gegen diese ausgedehnte Geheimhaltungsfrist erhebt sich unterdessen Widerspruch, wenngleich einzelne Stimmen aus dem Bundesarchiv laut FAZ durchaus "jede Frist als eine Verbesserung gegenüber der jetzigen Rechtslage" bezeichnen. Denn grundsätzlich könne bei jeder Frist, und sei sie noch so lang, eine Verkürzung beantragt werden (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.8.2010, Nr. 199, S. 33).

Während des 38. Deutschen Rechtshistorikertags in Münster (15.-18. September 2010) wurde zur geplanten Geheimhaltungsfrist des Bundesverfassungsgerichts eine Resolution in großer Versammlung einstimmig unterstützt mit dem Wunsch sie umfassend zu verbreiten:

"Resolution des Deutschen Rechtshistorikertags in Münster, 15.9.2010

Das Bundesverfassungsgericht möchte seine Akten erst nach 90 Jahren zur Forschung freigeben, siehe die Meldung in F.A.Z. vom 28. August 2010. Damit geht es um den Rechtsrahmen bei der Erforschung der Zeitgeschichte.
1. Das Gericht schafft damit Normen, die dem Bundesarchivgesetz widersprechen. Das Gericht steht aber nicht über dem Gesetz und über dem Gesetzgeber.
2. Die Formulierung "geheime Beratung" im Bundesverfassungsgerichtsgesetz sagt noch nichts über die Frage wie lange die Akten geheim sein sollen. Jedenfalls dürfen diese Akten nicht länger geheim gehalten werden als andere sogenannte geheime Akten.
3. Bei einer 90-jährigen Geheimhaltungsfrist wird die Frage einer Benutzungserlaubnis zu einer Gnaden- oder Willkürentscheidung des Gerichts oder des Archivs.
4. Diese Perspektive wirft auf jeden Fall das Problem der Wissenschaftsfreiheit auf. Es kann nicht 90 Jahre lang auf eine einzelne Abwägung im Fall ankommen, vielmehr muss eine Regel gegeben werden, die eine gewisse Verlässlichkeit für Forschungsarbeiten ermöglicht.
5. Die notwendige Regel soll sich an die üblichen dreißig und maximal 60 Jahre halten. Es ist nicht ersichtlich, dass von den Akten des Bundesverfassungsgerichtes eine größere Gefahr für Beteiligte oder die Allgemeinheit ausginge, als von sonstigen Akten.
6. Für die Belange des Persönlichkeitsschutzes enthält das Bundesarchivgesetz bereits bewährte Regelungen.

Die Resolution wurde in großer Versammlung einstimmig unterstützt mit dem Wunsch sie umfassend zu verbreiten.
Für den Ständigen Ausschuss des RHT, gez. J. Rückert, Frankfurt a.M.".

Zentraler Bergungsort der Bundesrepublik Deutschland öffnete seine Türen

Am vergangenen Wochenende, 2./3. Oktober 2010, öffnete der Zentrale Bergungsort der Bundesrepublik Deutschland, besser bekannt als „Barbarastollen“, seine Tore. Der Barbarastollen, ein ehemaliger Bergwerkstollen, steht als einziges Objekt in der Bundesrepublik Deutschland unter Sonderschutz nach den Regeln der Haager Konvention. Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1954 geschlossen wurde, um Kulturgut während eines Krieges oder eines bewaffneten Konfliktes zu schützen. Die Maßnahmen zur Sicherung des Kulturgutes sollen jedoch bereits in Friedenszeiten durchgeführt werden. Inzwischen sind über 100 Staaten der Konvention beigetreten.

Zum Kulturgut zählen auch Archivbestände. Seit Jahrzehnten werden daher die Archivalien des Bundes und der Bundesländer zu Sicherungszwecken mikroverfilmt. Die Menge der Archivalien lässt bei Katastrophen- bzw. Gefahrenlagen eine Auslagerung in nennenswertem Umfang nicht zu, weil hierfür erforderliche Bergungsräume kaum vorhanden sind. Daher ist die Sicherungsverfilmung eine Alternative, um große Mengen Archivgut zu sichern. Aus finanziellen Gründen werden nur Archivalien der höchsten Dringlichkeitsstufe verfilmt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur Archivgut von besonderer Aussagekraft über die Kultur und die Geschichte des deutschen Volkes in die Sicherungsverfilmung einbezogen wird.

Zurzeit sind ungefähr 1.452 Behälter im Stollen eingelagert, die mit den seit 1961 gefertigten Sicherungsfilmen befüllt sind. In diesen luftdichten Behältnissen wird durch vorherige Klimatisierung ein staub- und schadstofffreies Mikroklima von 35 Prozent relativer Luftfeuchte und 10° C erzeugt. Unter diesen Bedingungen ist das Filmmaterial für mindestens 500 Jahre ohne Informationsverlust lagerfähig. Die Gesamtzahl der erstellten Aufnahmen im Zeitraum von 1961 bis März 2010 beträgt 881 Millionen. Damit beherbergt der Barbarastollen mehr als 29.000 km Mikrofilme, auf denen wichtige Dokumente gesichert wurden.

War bisher die Sicherungsverfilmung von Kulturgut nur in schwarz-weiß möglich, so können ab diesem Jahr auch farbige Bilder auf einem speziellen Farbmikrofilm durch Laserbelichtung erzeugt werden. Somit können auch Dokumente, bei denen Farbe eine wichtige Rolle spielt, wie beispielsweise Urkunden oder verzierte Handschriften, originalgetreu langzeitgesichert werden.

Kontakt:
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Provinzialstraße 93
53127 Bonn
Telefon: 0228 / 55540
Telefax: 0228 / 55541620
poststelle@bbk.bund.de

Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Pressemitteilung, 10.7.2010

Archivgut der Evangelischen Kirchengemeinde Tecklenburg erschlossen

Die Evangelische Kirchengemeinde Tecklenburg hat nun ein umfangreiches Gemeindearchiv. In einem speziellen Magazinraum des Gemeindeamtes in Ledde lagern die Archive der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinden Ledde, Leeden, Brochterbeck und Tecklenburg, die sich vor zwei Jahren zur neuen Evangelischen Kirchengemeinde Tecklenburg vereinigten. Vorher war das historische Schriftgut der vier Kirchengemeinden, das bis in das 15. Jahrhundert zurückreicht, vom Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) nach Bielefeld geholt worden, um es inhaltlich zu erschließen und archivgerecht in konservierende Mappen und Kartons zu verpacken.

Archivarin Ingrun Osterfinke erinnert sich: „Die einzelnen Archivbestände waren zwar schon früher einmal geordnet worden und es gab auch systematische Verzeichnisse. Sie entsprachen jedoch nicht mehr alle den heutigen Standards." Zudem sei man heute bemüht, alle Archivbestände innerhalb der Evangelischen Kirche von Westfalen in das elektronische Datenbanksystem zu übertragen. Die inhaltliche Erschließung sei allerdings keine immer einfache Angelegenheit, reichen die Unterlagen doch teilweise in das 18., 17., und z.T. sogar bis in das 15. Jahrhundert zurück. Ingrun Osterfinke: „Das Beherrschen der Deutschen Schrift ist schon erforderlich, um die historische Überlieferung verstehen zu können. Damals gab es noch keine Schreibmaschinen, alles wurde mit Hand verfasst. Doch die Handschriften verschiedener Personen sind unterschiedlich gut lesbar, so dass manchmal die sorgfältigen Urkundenschriften des 15. Jahrhunderts besser zu entziffern sind, als fahrige Konzepte aus dem 19. Jahrhundert!“

Vergangene Woche sind die Archivbestände zurückgekehrt. Ingrun Osterfinke übergab sie feierlich an Pfarrer André Ost und Vertreter des Presbyteriums. In den Regalen des Magazins lagern nun 240 Kartons – nach Gemeinden getrennt, denn die Wahrung der Herkunft ist oberstes archivarisches Prinzip. Benutzbar sind die Bestände über so genannte Findbücher, die alle Akten nach ihrem Inhalt systematisch gegliedert aufführen. Jetzt sind die Archivbestände in einem Archivraum vereint. Dort kann Geschichte angefasst und erlebt werden. Die Kirchengemeinde Tecklenburg lädt dazu ein.

Zur Geschichte der vier Kirchengemeinden Ledde, Leeden, Brochterbeck und Tecklenburg
Vier unabhängige Kirchengemeinden, die sich heute in einer wiederfinden, blicken auf eine höchst unterschiedliche Geschichte zurück, was sich auch in ihrer Überlieferung widerspiegelt: Die Kirchspiele Leeden, Ledde und Tecklenburg gehörten bis zum 18. Jahrhundert zur Grafschaft Tecklenburg, die sich als erstes westfälisches Gebiet der Reformation zuwandte: Durch die Berufung Hermann Kellers zum ersten lutherischen Stadtprediger in Tecklenburg bereits 1527 zählt die Kirchengemeinde Tecklenburg sogar zu den frühesten evangelischen Kirchengemeinden in Westfalen.

Zwei Namen der ersten Pfarrer finden sich auch in einigen der Pergamenturkunden im Tecklenburger Gemeindearchiv wieder: Hermann Keller und Johann Blomendal empfangen in diesen frühen Dokumenten aus den Jahren 1543-1569 Renten oder Landschenkungen für die Kirche. Besonders schön ist die Urkunde über eine Landschenkung von Gräfin Anna von Tecklenburg an Johann Blomendal zur Verbesserung der Einkünfte des Pastorats im Jahr 1569. Das gräfliche Siegel ist noch gut erkennbar.

Bereits wenige Jahrzehnte nach Einführung des lutherischen Bekenntnisses erließ Graf Arnold eine reformierte Kirchenordnung für die Grafschaft. Eine Sonderstellung erfuhr dabei das Kirchspiel Leeden, dessen Ursprünge sich auf ein katholisches Zisterzienserinnenkloster aus dem 13. Jahrhundert zurückführen lassen. Das Stift Leeden bekam früher als die anderen Kirchengemeinden der Grafschaft eine eigene reformierte Kirchenordnung. Hierüber enthält das älteste Rechnungsbuch der Kirchengemeinde, das im Jahr 1768 angelegt wurde, eine recht informative Chronik. Aus ihr sind auch Namen der ersten evangelischen Pfarrer in Leeden zu erfahren.

Im Archiv der Evangelischen Kirchengemeine Ledde verdient die Überlieferung aus der Zeit des Nationalsozialismus besonderes Augenmerk: Der Kirchenkampf, der auch die Kirchengemeinden im Tecklenburger Raum erfasste, wird in den Ledder Archivalien lebendig: Die Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der Bekennenden Kirche und den Deutschen Christen, die um die Besetzung der Pfarrstelle nach 1935 entbrannten, spitzten sich zu einer regelrechten und nachhaltigen Spaltung nicht nur des Presbyteriums, sondern der ganzen Kirchengemeinde zu.

Während diese drei Gemeinden in der Grafschaft Tecklenburg jedoch eine vergleichsweise ruhige Entwicklung und Beständigkeit in der Ausübung ihres seit 1588 reformierten Bekenntnisses erleben durften, war die Kirchengemeinde Brochterbeck den konfessionellen Wirren des Reformationszeitalters in unbeschreiblicher Weise ausgesetzt:

Brochterbeck zählte zur Obergrafschaft Lingen, die Ende des 15. Jahrhunderts infolge von Erbauseinandersetzungen von der übrigen Grafschaft Tecklenburg abgetrennt wurde und als Gebietsabtretung in die Konfessionskriege des 16. und 17. Jahrhunderts hineingezogen wurde.

Zwischen den rivalisierenden Mächten der katholischen Habsburger (sowie später dem Fürstbischof von Münster) auf der einen und dem reformierten Haus Oranien auf der anderen Seite hin- und hergerissen, mussten die Bewohner der Obergrafschaft Lingen einen siebenmaligen Herrschaftswechsel ertragen, der einen ebenso häufigen Konfessionswechsel (!) mit sich brachte.

Die Brochterbecker Dokumente belegen diese Entwicklungen zwar nicht, jedoch andere Ausflüsse haben sich im Archiv niedergeschlagen, so z.B. die Akten der Oberlingenschen Witwen- und Waisenkasse. Unter oranischer Herrschaft war sie zur Unterstützung und Erziehung von Waisenkindern in der reformierten Konfession eingerichtet worden und blieb auch erhalten, als die Grafschaften Tecklenburg und Oberlingen in preußischen Besitz übergingen. Die Akten aus der Zeit von 1829 bis 1916 zeugen von der Vermittlung der Pfarrer zur Verteilung der Mittel an bedürftigen Witwen und Waisen.

Quelle: Evangelisch in Westfalen, 6.10.2010; Westfälische Nachrichten.

Archive im Rhein-Erft-Kreis und im Kreis Düren suchen Zeitzeugen für gemeinsame Ausstellung

„Zur Wanderungsgeschichte der Menschen in der Region Rhein-Erft-Rur“. So lautet der vorläufige Titel einer Ausstellung, die die Arbeitsgemeinschaft der Archivare im Rhein-Erft-Kreis gemeinsam mit dem Kreisarchiv Düren plant. In der Ausstellung soll verdeutlicht werden, dass Migration und Integration stets die regionale Geschichte begleiteten.

Die Organisatoren suchen nun nach Menschen, die in diese Region gezogen sind. Sie werden gebeten, für die geplante Ausstellung Fotos und andere Gegenstände zur Verfügung zu stellen, die in Zusammenhang mit ihrer Migration standen oder stehen.

Zur Verfügung gestellte Fotos werden gescannt und zurückgegeben. Gegenstände, die in der Ausstellung gezeigt werden, sind etwa ein bis zwei Jahre lang in den verschiedenen Kommunen zu sehen und werden danach zurückgegeben. Für die Dauer der Schau sind sie versichert.

Das Stadtarchiv Kerpen als koordinierende Stelle ist unter der Telefonnummer 02237/922170 und per e-mail über susanne.harke-schmidt@stadt-kerpen.de (Leiterin) erreichbar. Darüber hinaus ist es möglich, sich an eines der übrigen teilnehmenden Archive zu wenden.

Kontakt:
Stadtarchiv Kerpen
Leiterin Susanne Harke-Schmidt
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon: 02237-922170
Telefax: 02237-922171
susanne.harke-schmidt@stadt-kerpen.de

Quelle: Kölnische Rundschau, 5.10.2010

Gesangbuchausstellung des Zentralarchivs Speyer

Viele haben ihr erstes zur Konfirmation bekommen. Andere besitzen keines, denn man kriegt ja eins, wenn man es braucht. Jüngere interessieren sich selten dafür, aber Alten waren sie oft ein Helfer in der Not: Das Gesangbuch ist ein Schatz, dessen Wert kaum geachtet wird. Im Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz in Speyer ist ihm seit Ende April 2010 eine Ausstellung gewidmet, die zur Neuentdeckung einlädt – und die nunmehr bis zum 25. März 2011 verlängert worden ist.

Die Geschichte des Gesangbuches beginnt mit der Reformation. Tatsächlich sind sie eine Erfindung des Protestantismus. Denn Jahrhunderte zuvor war der Gemeindegesang in den Kirchen quasi ausgefallen. Die ersten Christen in der Jerusalemer Ur-Gemeinde waren zwar noch sangesfreudig, so wie sie es aus den Synagogengottesdiensten kannten. Forscher gehen davon aus, dass sich einige Liedtexte aus alter Zeit sogar im Neuen Testament verstecken. Der so genannte "Philipper-Hymnus" im Philipperbrief 2,6-11 könnte so ein Text sein.

\"Gesangbücher

Aber im Laufe der ersten Jahrhunderte wurde der Gesang in den Gottesdiensten immer stärker vom Klerus, von den kirchlichen Offiziellen übernommen. Der Gemeinde blieb es nur noch übrig, im Rahmen von liturgischen Gesängen auf das zu antworten, was der Priester oder die "Schola", der vortragende Chor, angesungen hatte. Erst die Reformation Anfang des 16. Jahrhunderts änderte daran wieder etwas. Sie, die die Beteiligung der "Laien" am Gottesdienst in den Blick nahm, brachte nämlich geistliche Lieder hervor, die vom Kirchenvolk gesungen werden sollten. Die Gemeinde wurde damit selbst zum Träger des Gottesdienstes, sie waren plötzlich nicht mehr nur Zuschauer. Luther selbst schrieb zahlreiche Lieder, teilweise auf die Melodien der zeitgenössischen Gassenhauer.

Manche von ihnen wurden gedruckt, bald wurden die ersten Sammlungen auch gebunden herausgegeben. Obwohl bereits 1501 von den Böhmischen Brüdern, einer geistlichen Erweckungsbewegung, eine Sammlung volkssprachlicher Lieder herausgegeben wurde, zählt ein anderes als die "Mutter aller Gesangbücher": Das "Achtliederbuch" von 1524, in dem insgesamt acht Lieder zu fünf verschiedenen Melodien auf zwölf Seiten zusammengetragen sind. Sie stammen von Martin Luther, Paul Speratus und einem anonymen Autor; das erste Lied ist Luthers "Nun freut euch, lieben Christen gmein", das im heutigen Evangelischen Gesangbuch (EG) unter der Nummer 341 immer noch zu finden ist.

Seit der Reformation wurden unzählige neue Gesangbücher herausgegeben, auch von der katholischen Kirche: Schon 1537 zog die römische Kirche nach und veröffentlichte ein Gemeindegesangbuch, das zum Teil auf bearbeiteten Luther-Liedern beruhte. Aber auch die anderen sich entwickelnden Konfessionen gaben ihre eigenen Gesangbücher heraus. Durch den jungen Buchdruck war es möglich, die Bücher in großer Zahl verhältnismäßig kostengünstig zu produzieren.

Nunmehr bis zum 25. März 2011 ist die Ausstellung "Gesangbücher – Weggefährten des Glaubens" im Zentralarchiv der pfälzischen Landeskirche in Speyer am Domplatz 6 zu besuchen. Anschließend soll sie auf Wanderschaft gehen. Interessierte Gemeinden können für Kosten ab 130 Euro alle Bild- und Texttafeln ausleihen und in eigenen Räumlichkeiten aufhängen.

Info:
Gesangbücher – Weggefährten des Glaubens
Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz
Domplatz 6
67346 Speyer
www.zentralarchiv-speyer.de
Öffnungszeiten: Mo. – Do. 8.00 – 16.00 Uhr; Fr. 8.00 – 13.00 Uhr
Gruppen bitte vorher anmelden unter 06232 667 182 oder archiv@evkirchepfalz.de

Quelle: Ingo Schütz, Schatz von unerkanntem Wert: Das evangelische Gesangbuch, evangelisch.de, 28.5.2010

Sozio-ökonomische Erfolgsfaktoren für die Langzeitarchivierung in Deutschland

Das Kompetenznetzwerks zur digitalen Langzeitarchivierung in Deutschland, nestor, hat ein Positionspapier zum Abschlussbericht der Blue Ribbon Task Force on Sustainable Digital Preservation veröffentlicht.

Die Blue Ribbon Task Force (BRTF), eine anglo-amerikanische Expertengruppe, betrachtet die Langzeitarchivierung nicht als rein technisches, sondern in erster Linie als sozio-ökonomisches Problem. In ihrem im Februar 2010 erschienenen Abschlussreport formuliert sie Empfehlungen, wie sich Ressourcen für die Langzeitarchivierung nachhaltig mobilisieren lassen können (http://brtf.sdsc.edu/biblio/BRTF_Final_Report.pdf).

Unter dem Dach von nestor haben sich führende Experten mit den BRTF-Empfehlungen auseinandergesetzt und ihre Übertragbarkeit auf Deutschland geprüft. Die Ergebnisse sowie eigene Empfehlungen zur Langzeitarchivierung sind in diesem Positionspapier niedergelegt und sollen Wege zur Umsetzung aufzeigen (http://files.d-nb.de/nestor/berichte/nestor_Stellungnahme_BRTF.pdf).

Quelle: nestor, News, 4.10.2010

Nachlass des Opern-Erbauers Kunz Nierade an das Stadtarchiv Leipzig übergeben

Der Nachlass von Kunz Nierade (1901-1976), nach dessen Entwürfen u a. die Leipziger Oper errichtet wurde und der maßgeblich am Bau der Deutschen Hochschule für Körperkultur und Sport (DHfK) mitwirkte, befindet sich seit dem 30. September 2010 im Stadtarchiv Leipzig. Im Auftrag der Familie übergab Stephan Nierade, ein Sohn des Architekten, die Unterlagen an Hauptamtsleiter Dr. Christian Aegerter, zu dessen Amt das Stadtarchiv gehört. Dieser dankte der Familie Nierade herzlich für ihre Schenkung, mit der die Unterlagen der Nachwelt langfristig gesichert werden.

Der Nachlass besteht aus schriftlichen Aufzeichnungen zur beruflichen Tätigkeit Kunz Nierades sowie aus rund tausend Plänen und Entwürfen zu verschiedenen Bauprojekten, Materialsammlungen, Fotos, Diapositiven, künstlerischen Studien und Zeichnungen. Zeitlich erstreckt er sich von 1923 bis 1976. Für die Leipziger Architektur- und Stadtgeschichte ist er aus mehreren Gründen von hoher Bedeutung. Zum einen sind kaum Nachlässe von Privatarchitekten in Leipzig überliefert, so dass sich deren Schaffen und das private Bauen allgemein nur sehr schwer nachvollziehen lassen. Hier verspricht der Nachlass weiteren Aufschluss. Zudem stand zwischen 1945 und 1989 das kollektive Planen und Entwerfen im Vordergrund, so dass der Einzelne hinter der Gesamtleistung zurücktrat und in der Öffentlichkeit nur das Gesamtergebnis wahrgenommen wurde.

Der Nachlass macht es möglich, Kunz Nierade konkrete Entwürfe zuzuschreiben sowie Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten festzustellen. Da zu einigen Projekten verschiedene Skizzen und Entwürfe vorhanden sind, können die Entstehungsstufen bis zum Endergebnis nachvollzogen werden. Dies ist bei den kommunalen Bauprojekten oftmals nicht möglich, da häufig nur die realisierten Entwürfe überliefert sind. Die im Nachlass befindlichen Unterlagen zur DHfK und zur Leipziger Oper ergänzen die kommunale Überlieferung, die zum großen Teil auf dem Schriftverkehr zwischen den zentralen Behörden und Einrichtungen und den Abteilungen der Stadtverwaltung beruht. Auf der anderen Seite dokumentieren sie die architektonische Leistung Kunz Nierades.

Die Unterlagen sind grob vorsortiert und werden nun vom Stadtarchiv erschlossen, wobei jedes einzelne Stück mit seinen Merkmalen in eine Datenbank aufgenommen und beschrieben wird. Parallel dazu erfolgen Recherchen zur Biografie und zum Werk. Die Ergebnisse werden in einem Findbuch zusammengestellt, das nach Abschluss der Arbeiten im Lesesaal einsehbar sein wird. Der Nachlass wird somit öffentlich zugänglich und für Interessierte und Wissenschaftler gleichermaßen nutzbar.

Zur Biographie Kunz Nierades
Kunz Nierade wurde am 7. November 1901 in Wohlau/Schlesien geboren. Seine Kindheit verbrachte er in Waldenburg/Schlesien. Nach dem Besuch des Humanistischen Gymnasiums im schlesischen Waldenburg und einer Maurerlehre studierte er an der Staatlichen Gewerbeakademie Chemnitz. Ab 1931 bekleidete er eine Stelle im Hochbauamt der Stadt Leipzig, bevor er dann ab 1933 als freischaffender Architekt wirkte. Sein erster großer Auftrag war die Organisation und Projektierung der vorstädtischen Kleinsiedlung Portitz. Von 1941 bis 1944 wirkte er im von deutschen Truppen besetzten polnischen Gebiet für Behörden und private Auftraggeber. Ende 1944 kehrte er mit seiner Familie nach Leipzig zurück und wurde Einsatzleiter für die bauliche Instandsetzung der luftkriegsgeschädigten Bauten des zivilen Sektors. Die Verantwortung für die Erfassung und Projektierung der zerstörten Gebäude behielt er bis 1947.

In den ersten Nachkriegsjahren übernahm Nierade vor allem kleinere Projekte. Auch beteiligte er sich erfolgreich an vielen Wettbewerben. So erhielt sein Entwurf für die Gestaltung der Grabstätte Johann Sebastian Bachs in der Thomaskirche 1948 den ersten Preis und wurde zwei Jahre später realisiert. 1950 wurde er in die von Hanns Hopp (1890-1970) geleitete Meisterwerkstatt II des Instituts für Städtebau und Hochbau in Berlin aufgenommen. Gemeinsam mit Hopp beteiligte er sich am Wettbewerb für die Deutsche Hochschule für Körperkultur und Sport (DHfK) in Leipzig. Beide gewannen den ersten Preis, und die DHfK wurde unter ihrer Leitung in mehreren Bauabschnitten bis 1958 realisiert, wobei Kunz Nierade ab 1954 die Arbeiten vor Ort leitete und überwachte.

1954 erhielten er und der Theaterbauspezialist Kurt Hemmerling (1898-1978) den Auftrag zur Erarbeitung eines Vorprojekts für die Leipziger Oper, das in überarbeiteter Form zwischen 1956 und 1960 umgesetzt wurde. Am 8. Oktober 1960 wurde die Oper als erster Theaterneubau der DDR mit einem Festakt eingeweiht und am 9. Oktober mit der Aufführung von Richard Wagners „Meistersingern“ eröffnet.

1960 zog Kunz Nierade nach Berlin. Zu seinen Berliner Projekten gehörte das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten am damaligen Marx-Engels-Platz und der Umbau der Komischen Oper 1964 bis 1966. Für den Aufbau des Potsdamer Stadtzentrums übernahm er 1967 die städtebauliche und architektonische Beratung des Oberbürgermeisters. Am 2. Dezember 1976 verstarb er.

Kontakt:
Stadtarchiv Leipzig
Torgauer Str. 74
04318 Leipzig
Tel.: 0341 2429-0
Fax: 0341 2429-121
stadtarchiv@leipzig.de

Quelle: Stadt Leipzig, Pressemitteilung, 30.9.2010

Historische Karte des Königreichs Bayern von 1810 für Bozen

Florian Gamper aus Klobenstein am Ritten hat eine Historische Karte des Königreichs Bayern dem Südtiroler Landesarchiv in Bozen übergeben. "Die Karte ist dort am besten aufgehoben, wo sie der Geschichtsforschung dienen kann", so Florian Gamper. Die Direktorin des Südtiroler Landesarchivs, Christine Roilo, zeigte sich "über die großzügige Geste sehr erfreut". "Ich hoffe, dass Gampers Beispiel Schule machen wird", sagte die Landesarchivarin.

Die Historische Karte gibt Einblick in eine kurzfristige politische Situation im süddeutschen Raum: Das seit 1806 bayerische Tirol war nach dem letztlich fehlgeschlagenen Aufstand von 1809 auf mehrere staatliche Gebilde aufgeteilt worden. Der nördliche Teil (inklusive Brixen und Meran) verblieb als Innkreis bei Bayern, der südliche Teil mit Bozen und dem alten Trienter Hochstiftsterritorium als "Dipartimento dell’Alto Adige" gehörte zwischen 1810 und 1813 zum napoleonischen Königreich Italien, das Lienzer Becken und das Hochpustertal bis Innichen zu den kurzlebigen Illyrischen Provinzen.

Schenkungen und Deponierungen von Archivalien Privater gehören neben den behördlichen Schriftgutabgaben zu den wichtigen Formen des Bestandsaufbaus des Landesarchivs. Hier werden die Stücke verzeichnet, fachgerecht gelagert und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Kontakt:
Südtiroler Landesarchiv
Armando-Diaz-Straße 8
I-39100 Bozen
Tel. 0471 411940
Fax 0471 411959

www.provinz.bz.it/landesarchiv

Quelle: Autonome Provinz Bozen, Pressemitteilung, 28.9.2010

Ausstellung mit geretteten Archivalien aus dem Historischen Archiv der Stadt Köln

Der Titel erinnert an die Katastrophe: „Köln 13 Uhr 58. Geborgene Schätze aus dem Historischen Archiv“ ist eine Ausstellung überschrieben, die einen Eindruck vom Umfang des Verlustes und von den bereits ergriffenen Vorkehrungen zur Rettung und Restaurierung der Bestände vermittelt. Am 3. März 2009 um 13 Uhr 58 waren das Archivgebäude und zwei benachbarte Wohnhäuser in der Kölner Innenstadt eingestürzt.

Vom 3. Oktober bis 21. November 2010 zeigt das Kölnische Stadtmuseum mit etwa 100 Exponaten einen breiten Querschnitt sowohl zeitlich vom Mittelalter bis in die jüngste Zeit, als auch im Hinblick auf die Schadensbilder nach dem Einsturz – von beinahe unversehrt geborgenen Objekten bis hin zu den schwerstgeschädigten Stücken. Gleichzeitig macht die Schau deutlich, mit welch hohem Aufwand die Wiederherstellung der Bestände des bedeutendsten europäischen Kommunalarchivs nördlich der Alpen verbunden ist.

Das Begleitprogramm zur Ausstellung bietet nicht nur Vorträge von Fachleuten sowie Diskussionen und Gespräche mit Mitarbeitern des Historischen Archivs, sondern auch die Möglichkeit, private Schätze von Fachleuten prüfen zu lassen. Zu bestimmten Terminen können Besucher alte Briefe, Urkunden, Tagebücher, oder Fotoalben in Augenschein nehmen lassen und Tipps zur optimalen Aufbewahrung sowie Hilfe bei der Identifikation erhalten.

Kontakt:
Kölnisches Stadtmuseum
Zeughausstraße 1-3
50667 Köln
Telefon: 0221-22125789
Telefax: 0221-22124154
ksm@museenkoeln.de

Quelle: Pressrelations, 29.9.2010