Am vergangenen Wochenende, 2./3. Oktober 2010, öffnete der Zentrale Bergungsort der Bundesrepublik Deutschland, besser bekannt als „Barbarastollen“, seine Tore. Der Barbarastollen, ein ehemaliger Bergwerkstollen, steht als einziges Objekt in der Bundesrepublik Deutschland unter Sonderschutz nach den Regeln der Haager Konvention. Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1954 geschlossen wurde, um Kulturgut während eines Krieges oder eines bewaffneten Konfliktes zu schützen. Die Maßnahmen zur Sicherung des Kulturgutes sollen jedoch bereits in Friedenszeiten durchgeführt werden. Inzwischen sind über 100 Staaten der Konvention beigetreten.
Zum Kulturgut zählen auch Archivbestände. Seit Jahrzehnten werden daher die Archivalien des Bundes und der Bundesländer zu Sicherungszwecken mikroverfilmt. Die Menge der Archivalien lässt bei Katastrophen- bzw. Gefahrenlagen eine Auslagerung in nennenswertem Umfang nicht zu, weil hierfür erforderliche Bergungsräume kaum vorhanden sind. Daher ist die Sicherungsverfilmung eine Alternative, um große Mengen Archivgut zu sichern. Aus finanziellen Gründen werden nur Archivalien der höchsten Dringlichkeitsstufe verfilmt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur Archivgut von besonderer Aussagekraft über die Kultur und die Geschichte des deutschen Volkes in die Sicherungsverfilmung einbezogen wird.
Zurzeit sind ungefähr 1.452 Behälter im Stollen eingelagert, die mit den seit 1961 gefertigten Sicherungsfilmen befüllt sind. In diesen luftdichten Behältnissen wird durch vorherige Klimatisierung ein staub- und schadstofffreies Mikroklima von 35 Prozent relativer Luftfeuchte und 10° C erzeugt. Unter diesen Bedingungen ist das Filmmaterial für mindestens 500 Jahre ohne Informationsverlust lagerfähig. Die Gesamtzahl der erstellten Aufnahmen im Zeitraum von 1961 bis März 2010 beträgt 881 Millionen. Damit beherbergt der Barbarastollen mehr als 29.000 km Mikrofilme, auf denen wichtige Dokumente gesichert wurden.
War bisher die Sicherungsverfilmung von Kulturgut nur in schwarz-weiß möglich, so können ab diesem Jahr auch farbige Bilder auf einem speziellen Farbmikrofilm durch Laserbelichtung erzeugt werden. Somit können auch Dokumente, bei denen Farbe eine wichtige Rolle spielt, wie beispielsweise Urkunden oder verzierte Handschriften, originalgetreu langzeitgesichert werden.
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Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Pressemitteilung, 10.7.2010