Kulturgüter müssen geschützt werden, denn sie sind für Menschen und Nationen identitätsstiftend. Wichtige Zeugnisse der Menschheitsgeschichte sollen für die nachfolgenden Generationen erhalten bleiben und der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die sechzehn Bundesländer haben gemeinsam die Website www.kulturgutschutz-deutschland.de eingerichtet, um das Bewusstsein für den Kulturgutschutz zu stärken und Transparenz für alle Beteiligten herzustellen. Auf die Website kann erst seit wenigen Wochen zugegriffen werden.
Bewahrung des Kulturerbes
Das Ziel des Kulturgutschutzes liegt insbesondere in der Bewahrung des Kulturerbes, um es künftigen Generationen unbeschadet überliefern zu können. Die sich aus diesem Ziel ergebenden Aufgaben bestehen darin, Kulturgüter vor einer Beschädigung, Zerstörung oder Entfernung von ihrem angestammten Ort zu schützen.
Der Schutz der jeweils national wertvollen Kulturgüter dient nicht nur der Festigung der eigenen Identität, sondern – durch die Botschaftsfunktion – auch der Völkerverständigung. Da Kulturgüter immer Zeugnisse der menschlichen Entwicklung in ihrer Gesamtheit sind, kommt ihr Schutz stets der Allgemeinheit zugute.
Zum 29. Februar 2008 ist das UNESCO-Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut auch für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten.
Im entsprechenden Ausführungsgesetz ist die Möglichkeit eröffnet, auch kirchliche Archive und kirchliches Archivgut „mit wesentlicher Bedeutung für die deutsche politische, Kultur- und Wirtschaftsgeschichte“ zur Aufnahme in das „Verzeichnis national wertvoller Archive“ anzumelden. Dies verstärkt den Rechtsschutz. Die Eintragung hat zur Folge, dass das Archiv bzw. Teile davon grundsätzlich nicht außer Landes verbracht werden dürfen. Im Falle des illegalen Verbringens greifen die Rechtsfolgen nach dem Kulturgüterrückgabegesetz.
Der Antrag des Landeskirchlichen Archivs Kassel wurde im Herbst 2008 auf den Weg zum Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst gebracht. Die oberste Landesbehörde entschied über die Aufnahme, nachdem sie einen Sachverständigenausschuss gehört hatte. Ende 2009 hat der Ausschuss empfohlen, das Landeskirchliche Archiv Kassel in die Liste national wertvollen Kulturguts aufzunehmen. Inzwischen ist das Archiv zusammen mit dem Zentralarchiv der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Darmstadt) in das Verzeichnis national wertvoller Archive aufgenommen, wie Kirchenrat Dulige, der Beauftragte der evangelischen Kirchen in Hessen am Sitz der Landesregierung, dem Archiv mitteilte. Der Eintrag betont die kulturelle Bedeutung und erhöht den Stellenwert des Landeskirchlichen Archivs Kassel.
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