Das Stadtarchiv Worms verwahrt in seinen reichen Beständen eine Reihe wichtiger Urkunden der Stauferzeit. Stauferjahr und Nibelungenfestspiele geben nun doppelten Anlass, eine der Urkunden des zurzeit so präsenten Herrschers für die Bürger von Worms aus dem Jahre 1236 für einen begrenzen Zeitraum der interessierten Öffentlichkeit zu zeigen.
Im Rahmen der laufenden Neugestaltung des 2. Obergeschosses im Museum der Stadt Worms (Andreasstift) wird die Urkunde seit einigen Tagen dort neben weiteren authentischen Dokumenten der staufischen Blütezeit, darunter Wormser Münzen und religiösen Gegenständen, der Öffentlichkeit vorgestellt.
Abb.: Originalurkunde von Kaiser Friedrich II. (Foto: Stadt Worms)
Die gut erhaltene Pergamenturkunde mit anhängender Goldbulle als Beglaubigungsmittel und Herrscherzeichen bestätigt in seinerzeit gängiger lateinischer Urkundensprache noch einmal die vom Kaiser schon 1220 den ‚getreuen’ Bürgern von Worms ausgesprochene Bestätigung ihrer Rechte und Freiheiten. Dazu gehörte vor allem die eigene Regelung der Friedenswahrung und die städtische Gerichtsverfassung, also zentrale Elemente der Autonomie der Stadt. Das in Würzburg, wohin eine Delegation von Worms aus zum Herrscher gereist sein muss, ausgestellte Herrscherdiplom wird von einer großen Zahl adliger und geistlicher Persönlichkeiten bezeugt, was für die Rechtskraft des Textes wichtig war.
Die Urkunden blieben für den Stadtrat bis zum Ende des Alten Reiches und der Zeit als Reichsstadt 1798 wichtige, wohl verwahrte Rechtsdokumente. Sie haben die Stadtzerstörungen von 1689 und 1945 ohne Schaden überstanden und sind aus konservatorischen Gründen normalerweise nicht in der Öffentlichkeit zu sehen. Die Urkunde belegt die engen und loyalen Beziehungen zwischen der Stadt und dem staufischen Herrscher, der derzeit wieder so im Mittelpunkt des Interesses steht.
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Quelle: Stadt Worms, Stadtnachrichten, 16.7.2010