Im Kirchenarchiv der niedersächsischen Gemeinde Sachsenhagen ist bereits 2009 zum 450. Reformationsjubiläum in Schaumburg ein gut erhaltenes Exemplar der Kirchenordnung des Grafen Ernst zu Holstein-Schaumburg (1569-1622) aus dem Jahr 1614 aufgefunden worden. Der Fund kommt dem Sachsenhäger Pastor und Pressesprecher der Schaumburg-Lippischen Landeskirche, Josef Kalkusch, gerade recht: Denn zum 900-jährigen Bestehen Schaumburgs hat sich eben dieser Fürst Ernst – in Gestalt des Schauspielers Peter Kaempfe – im Sommer 2010 zum Besuch in Sachsenhagen angesagt, dem Ort, von dem er als Graf einen Teil Schaumburgs regierte.
Die „Ernestina“, die Kirchenordnung des Fürsten Ernst aus dem Jahr 1614, sei keineswegs ein wenig veränderter Nachdruck der vorher gültigen Mecklenburgischen Kirchenordnung, schreibt der Bückeburger Historiker Helge bei der Wieden. Ernsts Nachfolger hielten seine gesamten Gesetzeswerke sogar für so bedeutsam, dass sie sie bei der Beerdigung seinem Sarg voran trugen. Die Kirchenordnung „Ernestina“, die sich bis heute in Kraft befindet, enthielt unter anderem erstmals die Forderung an die Pastoren, Kirchenbücher zu führen – „beständige Jahrbücher zu halten, worin sie alle dieselben, so von ihnen getauft, confirmirt und ehelich zusammen gegeben werden, mit Fleiß verzeichnen“.
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Quelle: Schaumburg-Lippische Landes-Zeitung, 25.3.2010