Nach der 2. Lesung wurde das neue Gesetz zur Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen – ArchivG NRW) am 9. März 2010 in der vom Kulturausschuss beschlossenen Fassung mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Grünen angenommen.
Das neue Archivgesetz soll das noch geltende Archivgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen von 1989, das mit Ablauf des 30. April 2010 außer Kraft tritt, ablösen. Durch das Gesetz wird ein rechtlicher Rahmen für die Archivierung von Unterlagen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Träger der kommunalen Selbstverwaltung, deren Verbänden sowie kommunalen Stiftungen und anderer der Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts geschaffen.
In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es u.a.: Zweck eines Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen ist es, das öffentliche Archivgut auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten und bei grundsätzlicher Wahrung der bisherigen Zuständigkeiten und Aufsichtsfunktionen die Arbeit der öffentlichen Archive durch ein Mindestmaß an gesetzlichen Regelungen abzusichern.
Links:
- Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 14/10028)
- Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturausschusses (Drucksache 14/10392)
- Beratungsvorgang
- Stellungnahme der Landesbeauftragten für Datenschutz (Vorlage 14/2988)
- Weitere Stellungnahmen
Quelle: Landtag NRW, 15.3.2010