Vor 550 Jahren wählten Vertreter des Adels von Schleswig und Holstein in Ripen den dänischen König Christian I. (1426-1481) zu ihrem Landesherrn. Als Gegenleistung für die Wahl stellte der König der schleswig-holsteinischen Ritterschaft am 5. März 1460 die Urkunde von Ripen aus, in der er zusagte, dass Schleswig und Holstein in Zukunft unter einer gemeinsamen Herrschaft stehen sollten. Zugleich sicherte er den Adligen die faktische und rechtliche Selbstständigkeit Schleswigs und Holsteins gegenüber dem Königreich Dänemark sowie die Unteilbarkeit und Zusammengehörigkeit der beiden Lande zu. Dies findet Ausdruck in der berühmt gewordenen Formulierung der Ripener Urkunde "dat se bliven ewich tosamende ungedelt" – "dass sie ewig ungeteilt zusammenbleiben".
Abb.: Die Ripener Urkunde von 1460 (LASH Urk.-Abt. 394 Nr. 8)
Durch diese Urkunde kam es zu einer staatsrechtlichen Verbindung zweier Territorien, die unterschiedlichen Lehnshoheiten unterstanden, unter einem gemeinsamen Herrscher, der zugleich König von Dänemark war. Erst seit 1460 kann man von "Schleswig-Holstein" im eigentlichen Sinne sprechen. Dieser vertraglich besiegelte Verbund Schleswig-Holsteins mit Dänemark sollte bis 1864 Bestand haben. Bis heute sind die Auswirkungen dieses historischen Ereignisses spürbar.
Ursprünglich wollten die schleswig-holsteinischen Adligen mit der Urkunde verhindern, dass es erneut zu Landesteilungen nach fürstlichem Erbrecht kam. Erst im 19. Jahrhundert wurde der Vertragstext, nun auf die Formel "Up ewig ungedeelt" reduziert, als Beleg für die Eigenstaatlichkeit Schleswig-Holsteins interpretiert und als Kampfruf in den nationalen Auseinandersetzungen mit Dänemark benutzt.
Erst mit den Bonn-Kopenhagener Erklärungen wurde 1954 ein Ausgleich zwischen Deutschen und Dänen im Landesteil Schleswig erreicht. Bis heute gilt diese friedliche, auf der gegenseitigen Gewährung kultureller Privilegien beruhende Regelung europaweit als richtungweisend und vorbildhaft.
Die Ausstellung des Landesarchivs Schleswig-Holstein zeigt die Entstehungs- und Wirkungsgeschichte der Urkunde von Ripen. Sie läuft vom 5. März bis 3. Dezember 2010 im Prinzenpalais in Schleswig und ist montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Die Ausstellung wird von einer Vortragsreihe begleitet.
Vortragsreihe zur Ausstellung "Ripen und die Folgen – 1460-2010" im Landesarchiv
18. März 2010, 19.30 Uhr
Prof. Dr. Detlev Kraack, Plön
Viele Wege führen nach Ripen
29. April 2010, 19.30 Uhr
Prof. Dr. Carsten Jahnke, Kopenhagen
Die Anomalie des Normalen
6. Mai 2010, 19.30 Uhr
Dr. Jan Drees, Schleswig
Von 1448 bis 1848. Historienmalerei am Beispiel der Geschichte des Oldenburger Hauses. Jürgen Ovens – Nicolai Abraham Abildgaard – Christoffer Wilhelm Eckersberg
21. Oktober 2010, 19.30 Uhr
Prof. Dr. Reimer Hansen, Berlin
Die Unteilbarkeitsklausel des Vertrags von Ripen und ihre politische Instrumentalisierung im 19. und 20. Jahrhundert
25. November 2010, 19.30 Uhr
Prof. Dr. Silke Göttsch-Elten, Kiel
"Up ewig ungedeelt"
Kontakt:
Landesarchiv Schleswig-Holstein
Prinzenpalais
24837 Schleswig
Telefon: 04621 8618-00
Telefax: 04621 8618-01
landesarchiv@la.landsh.de
Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein, Pressemitteilung, Vortragshinweise.