Ein neues Archivgesetz soll das noch geltende Gesetz zur Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen – ArchivG NRW), das mit Ablauf des 31.12.2009 außer Kraft tritt, ablösen. Durch das Gesetz wird ein rechtlicher Rahmen für die Archivierung von Unterlagen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Träger der kommunalen Selbstverwaltung, deren Verbänden sowie kommunalen Stiftungen und anderer der Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts geschaffen.
Aus der Begründung des Gesetzentwurfs: Zweck eines Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen ist es, das öffentliche Archivgut auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten und bei grundsätzlicher Wahrung der bisherigen Zuständigkeiten und Aufsichtsfunktionen die Arbeit der öffentlichen Archive durch ein Mindestmaß an gesetzlichen Regelungen abzusichern.
Links und Stellungnahmen:
- Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/10028
- Stellungnahme der Landesbeauftragten für Datenschutz – Vorlage 14/2988
- Stellungnahme 14/2944 24.11.2009 5 S. (Autoren: Städtetag Nordrhein-Westfalen)
- Stellungnahme 14/2959 26.11.2009 3 S. (Autoren: Landkreistag Nordrhein-Westfalen, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen)
Quelle: Landtag NRW, 3.12.2009