Die Zahl von gegenwärtig zwölf regionalen Archivstandorten der Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen (BStU) soll mittelfristig durch Zusammenlegungen auf acht verringert werden. Die in Rostock befindlichen Aktenbestände sollen nach Schwerin, die in Magdeburg nach Halle und die in Gera und Suhl nach Erfurt umziehen. Bürgerbezogene Dienstleistungen der Behörde, von der Antragstellung und Akteneinsicht bis zu öffentlichen Veranstaltungen und politischer Bildungsarbeit, sollen an den bisherigen Standorten erhalten bleiben.
Der Zeitpunkt der Strukturveränderungen steht noch nicht fest, da für die Verlagerung von Archiven umfangreiche organisatorische und haushaltsmäßige Vorplanungen sowie weitere Abstimmungen erforderlich sind. Hierzu gehören vor allem Gespräche mit den betroffenen Bundesländern, den jeweiligen Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen und den zuständigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Die oben genannten Ziele der Strukturplanung wurden zwischen der BStU und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien abgestimmt. Bundeskabinett und Bundestag haben 2008 in ihrem Gedenkstättenkonzept festgelegt, die Struktur der Außenstellen der BStU zeitnah zu verändern. Ziel ist „eine effizientere Arbeit trotz zurückgehenden Personalbestandes“. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung folgt ausdrücklich den Festlegungen des Gedenkstättenkonzepts.
Nach Wirtschaftlichkeitsberechnungen der BStU können bezogen auf einen Zeitraum von zehn Jahren durch die Schließung von Archivstandorten erhebliche Kosten eingespart werden. Insbesondere die Sicherung der Gebäude verursacht hohe Kosten. Diese können durch die vorgesehenen Maßnahmen deutlich reduziert werden. Der Personalbestand in der Behörde ist stark rückläufig: von knapp 3.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jahr 1995 wird er sich bis 2015 auf ca. 1.500 reduziert haben. Die Zusammenlegung von Archivstandorten ist deshalb auch nötig, um die Arbeitsfähigkeit der Außenstellen sicherzustellen.
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Quelle: BStU, Pressemitteilung, 24.11.2009