Sächsisches Staatsarchiv prüft den »Freitaler Aktenfund«

Am 5. Oktober 2009 wurde das Sächsische Staatsarchiv durch den Oberbürgermeister der Stadt Freital, Klaus Mättig (CDU), im Rahmen der Amtshilfe um ein Gutachten zum weiteren Umgang mit in Freital aufgefundenen Akten gebeten. Die Unterlagen waren bei Sanierungsarbeiten in einem Privatgebäude, früher zeitweilig im Besitz des Kreises Freital, in einem vermauerten Raum („Plumpsklo“) entdeckt worden. Wie auch der regen Medienberichterstattung zu entnehmen, sollte es sich dabei um Akten des Rates des Kreises Freital aus der Zeit zwischen 1952 und 1990, nicht zuletzt um Unterlagen zu Ausreisegesuchen aus der unmittelbaren Vorwendezeit handeln.

Nachdem die Stadt Freital die Unterlagen am 6. Oktober vorsorglich hat sicherstellen lassen, wurden sie am 7. Oktober von Mitarbeitern der Abteilung 2 (Hauptstaatsarchiv Dresden) des Sächsischen Staatsarchivs untersucht. Folgendes wurde festgestellt:

  1. Die Unterlagen umfassen etwa 27 laufende Meter Schriftgut.
  2. Es handelt sich ausschließlich um Unterlagen aus der Verwaltung des Rates des Kreises Freital (1952 bis Ende 1989), u. a. aus den Abteilungen Inneres, Verkehr und Wirtschaft, Volksbildung, Finanzen und Haushalt, Personal.
  3. Die Unterlagen umfassen u. a.: Mehrfertigungen einzelner Beschlussprotokolle des Rates des Kreises Freital, Akten zur Durchführung des Volkswirtschaftsplans, zur Wohnungspolitik und zum Gesundheitswesen, Akten zum Haushaltsvollzug, Kassenunterlagen und Rechnungsbelege, einzelne Personal- und Gehaltsunterlagen, Akten der Volksbildung (Vergabe von Prämien und Auszeichnungen in Schulen 1975).
  4. Unterlagen zu Ausreiseanträgen (u. a. Namenslisten von Antragstellern und einige Einzelvorgänge) sowie zu Eheschließungen mit Ausländern (1987–1989) sind im Umfang von etwa 1 laufenden Meter überliefert.
  5. Die Unterlagen sind zum überwiegenden Teil massiv durch Nässe, Schimmel, Rost und Schmutz geschädigt. Bei einem Teil der Unterlagen ist bereits irreversibler Informationsverlust eingetreten; ein großer Teil der Unterlagen ist in der Substanz akut gefährdet. Die innere Ordnung der Akten ist – vermutlich durch die seinerzeitige Vermauerung, aber auch durch die Bergung – stark gestört.

Das Sächsische Staatsarchiv empfiehlt dringend:

  • zunächst eine schonende Trocknung der Unterlagen in klimatisch geeigneten Archivmagazinen vorzunehmen.
  • nach erfolgter Trocknung und vor jeglicher weiterer Handhabung der Unterlagen, eine Dekontaminierung und eine restauratorische Behandlung vorzunehmen, da ansonsten mit weiterem Informationsverlust, aber auch mit Gesundheitsgefährdung (Schimmelbefall) zu rechnen ist. Dabei könnten Unterlagen, die zur Wahrung von Rechten betroffener Personen von Belang sein können (z. B. Ausreiseunterlagen, Personal- und Gehaltsunterlagen), bei der Bearbeitung durch Restauratoren und der Erschließung durch Facharchivare vorrangig behandelt werden, um sie baldmöglichst einer Benutzung zugänglich zu machen.

Aufgrund der Herkunft der Unterlagen liegt die archivgesetzliche Zuständigkeit beim Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und bei dessen Archiv. Dieses muss über die künftige Aufbewahrung und die nötigen restauratorischen Maßnahmen entscheiden. Das Sächsische Staatsarchiv hat dem Landrat des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge weitere fachliche Unterstützung zugesagt und angeboten, die Unterlagen zur Trocknung in sein Magazin für kontaminiertes Archivgut im Archivzentrum Hubertusburg in Wermsdorf einzulagern.

Kontakt:
Sächsisches Staatsarchiv
Hauptstaatsarchiv Dresden
Dr. Jürgen Rainer Wolf, Direktor
Tel.: 0351/5643740
poststelle@sta.smi.sachsen.de
www.sachsen.de/archiv

Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Pressemeldung, 8.10.2009

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