Das neue Personenstandsgesetz macht eine andere Form der Zusammenarbeit von Standesamt und Stadtarchiv möglich. Sie wird in Bad Homburg von Heimat- und Familienforschern bereits gut genutzt.
Nachdem der Nobelpreisträger Paul Ehrlich am 20. August 1915 in Bad Homburg einem Herzinfarkt erlegen war, meldete Julius Schrodt, Gärtner im behandelnden Sanatorium von Dr. Curt Pariser, beim örtlichen Standesamt den Tod des berühmten Arztes. Dort vermerkten die Beamten das Ableben des Geheimen Ministerialrates Professor Dr. Paul Ehrlich unter der Nummer 189 im Sterberegister. Der Eintrag kann heute von jedermann im Bad Homburger Stadtarchiv nachgelesen werden.
Das war bis vor kurzem anders. Nur ein bestimmter Personenkreis, beispielsweise direkte Vor- und Nachfahren, durfte Einsicht in die Sterbebücher nehmen. Diese galt ebenfalls für die auch vom Standesamt geführten Geburts- und Heiratsregister.
Seit 1. Januar 2009 gilt eine neue Fassung des Personenstandsrechts. Es ist in mehreren Punkten grundlegend geändert worden. So schreibt der Gesetzgeber die Einführung des elektronischen Personenstandsregisters vor. Das Bad Homburger Standesamt arbeitet bereits seit März 2009 erfolgreich mit dieser modernen Form, die an Stelle der bisher auf Papier geführten Geburts-, Sterbe- und Heiratsbücher tritt. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber auch die Nutzung der Personenstandsbücher neu geregelt. Die Standesämter übergeben die Register einschließlich der dazugehörigen Akten nach dem Ablauf einer Frist an die öffentlichen Archive, und die stellen sie Forschern, Familienangehörigen und anderen Interessenten zur Verfügung.
Genau das tut das Bad Homburger Stadtarchiv seit Beginn des Jahres. 335 Personenstandsbücher und 21 Namensregister hat das Stadtarchiv vom Bad Homburger Standesamt übernommen. Die neuen Bestände erfreuen sich reger Nachfrage, sowohl im Lesesaal als auch bei schriftlichen Anfragen. Das Interesse an den Einträgen über Geburten, Hochzeiten und Sterbefälle ist groß. Nutzer erwarten in der Regel neue Erkenntnisse bei Nachlassregelungen oder anderen rechtlichen Fragen sowie bei der Personen- und bei der Familienforschung.
Das Stadtarchiv hat die Bücher inzwischen für rund 6.000 Euro auf Mikrofilm übertragen lassen. Damit sind die gefragten Register nicht nur besser geschützt, sondern auch die Nutzung wird einfacher. Mussten Interessenten ihren Wunsch bislang anmelden und das jeweilige Buch für den Tag darauf aus dem Magazin holen lassen, so können sie nun im Lesesaal auf die Mikrofilme zugreifen. Angesichts des großen Interesses spart das Archiv Arbeitszeit und bietet gleichzeitig einen besseren Service.
Mit dem modernen Mikrofilm-Lesegerät können Nutzer übrigens an Ort und Stelle einen Ausdruck oder eine digitale Aufnahme machen. Das Lesegerät ist ein Teil der modernen Technik, die in den vergangenen zwei Jahren im Archiv angeschafft worden ist. Nutzern steht im Lesesaal ebenfalls ein PC für Recherche zur Verfügung.
Die Neufassung des Personenstandsgesetzes stellt die Nutzung der Register auf eine ganz neue Grundlage. In Paragraf 5, Absatz 5 ist geregelt, welche Fristen bis zu einer Weitergabe an das Archiv eingehalten werden müssen. Geburtenregister bleiben 110 Jahre im Standesamt, Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre. Damit stehen dem Bad Homburger Stadtarchiv die Geburtenbücher von 1874 bis 1898, die Heiratsbücher bis 1928 und die Sterbebücher bis 1978 zur Verfügung, und jedes Jahr wächst der Bestand um weitere Bände. Vor Oktober 1874 lag die Feststellung von Geburt, Heirat und Tod ausschließlich bei den Kirchen. Im Bad Homburger Stadtarchiv sind auch Abschriften dieser Bücher vorhanden.
Preußen – und damit auch das seit 1866 preußische Homburg – führte die Register in den Standesämtern zum 1. Oktober 1874 ein. Kaiser Wilhelm I. verfügte dann am 6. Februar 1875 für das gesamte Deutsche Reich: „Die Beurkundung der Geburten, Heirathen und Sterbefälle erfolgt ausschließlich durch die vom Staate bestellten Standesbeamten mittels Eintragung in die dazu bestimmten Register.“ Auf diesem am 1. Januar 1876 in Kraft getretenen „Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und der Eheschließung“ fußten schließlich alle weiteren Personenstandsgesetze in Deutschland.
Von den zur allgemeinen Nutzung freigegebenen Bad Homburger Registern sind nur drei im Standesamt am Schulberg geblieben: Die ersten Geburts-, Heirats- und Sterbebücher von 1874 liegen weiterhin in einer der Vitrinen, in denen die Geschichte des Hauses Schulberg 1 dargestellt wird, des Hauses, in dem heute das Standesamt der Kurstadt untergebracht ist.
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Quelle: Stadt Bad Homburg – Pressestelle, Pressemeldung, 19.8.2009