Unter dem Motto "Frischer Wind für die Familienforschung. Personenstandsunterlagen in schleswig-holsteinischen Archiven" trafen sich am 26. Mai 2009 Archivarinnen und Archivare aus ganz Schleswig-Holstein mit zahlreichen vornehmlich familiengeschichtlich Interessierten zu einer Informationsveranstaltung in Bad Segeberg.
Nach der Neufassung des § 7 Abs.3 PStG sind die Personenstandsregister seit dem 1. Januar 2009, die Sicherungsregister und die Sammelakten nach Ablauf der Fortführungsfristen den zuständigen öffentlichen Archiven zur Übernahme anzubieten. Vor dem Hintergrund dieser Gesetzesänderung hatten der Verband schleswig-holsteinischer Kommunalarchivarinnen und -archivare (VKA), das Landesarchiv Schleswig-Holstein, der Kreis Segeberg und der Schleswig-Holsteinische Heimatbund gemeinsam zu einer Tagung eingeladen. Die ersten Erfahrungen mit dem neuen Gesetz haben gezeigt, dass eine weiter führende Diskussion über Übernahme, Bewertung und Benutzung der Unterlagen hilfreich wäre.
Unbestritten ist der hohe Rang dieser neu in die Archive gelangten Quellen. Die von den Standesämtern geführten Personenstandsbücher enthalten die grundlegenden Daten unserer Lebensläufe. Sie sind Grundlage jeder personen- und familiengeschichtlichen Forschung. Wie groß das Interesse an diesem Thema ist, zeigte der vollbesetzte Kreistagssaal in Bad Segeberg.
Die Veranstaltung hatte sich zum Ziel gesetzt, einerseits über die Auswirkungen der Reform des Personenstandsrechts auf die Archive und ihre Benutzung zu informieren, andererseits wollte sie Lust auf familiengeschichtliche Forschung wecken.
Die Grußworte sowie die einführenden Referate von Hans Rahlf (Arbeitskreis Geschichte im Amt Trave-Land) und Manfred Jacobsen (Arbeitsgemeinschaft für Heimat- und Landesforschung im Westen des Kreises Segeberg) betonten die große Bedeutung der Kommunalarchive für die lokale und regionale Geschichtsforschung und stellten die enge Zusammenarbeit der Archive mit heimatgeschichtlichen Vereinigungen am Beispiel des Kreises Segeberg vor. In der Vernetzung hauptamtlicher und ehrenamtlicher Arbeit ist es gelungen, neue Projekte in der Geschichtsarbeit vor Ort umzusetzen.
Der Vortrag von Johannes Rosenplänter (Stadtarchiv Kiel) fasste zusammen, was es mit den neuen Beständen in den Kommunalarchiven auf sich hat und welche Möglichkeiten der Nutzung sich für die Forschung ergeben. Gleichzeitig wies er auf die rechtlichen Konsequenzen hin, die aus den geänderten Zuständigkeiten resultieren.
Dass die Neuerungen auch Konsequenzen auf die Benutzung von Kirchenbüchern in den kirchlichen Archiven haben, wurde im Beitrag von Ulrich Stenzel (Nordelbisches Kirchenarchiv) deutlich. Die kirchlichen Archive werden sich mit ihren Schutzfristen an das neue Personenstandsrecht anlehnen und damit den Forschern ebenfalls neue Möglichkeiten der Einsichtnahme eröffnen.
Abschließend hob Ulf Bollmann (Genealogische Gesellschaft Hamburg) noch einmal die Bedeutung der Personenstandsunterlagen als Säule der Familiengeschichtsforschung hervor und hielt ein engagiertes Plädoyer für die Aufbewahrung der Sammelakten zu den Personenstandsbüchern.
Die positive Resonanz auf die Einladung zu dieser Informationsveranstaltung lässt erwarten, dass das Interesse an der Nutzung der Personenstandsunterlagen in den Kommunalarchiven sehr groß sein wird.
Die Zusammenkunft, die mit einem eindringlichen Appell von Jutta Briel, der Vorsitzenden des VKA, zur Schaffung starker Archive begonnen hatte, setzte einen wichtigen Impuls: Landrätin Jutta Hartwieg versprach, endlich konkrete Schritte zur Einrichtung eines Kreisarchivs im Kreis Segeberg einzuleiten.
Christian Lopau (Mölln)