Stasi-Akten bleiben zugänglich

Die Frage, ob bzw. wann die Stasi-Unterlagen aus der Sonderverwaltung der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) in die normale Archivverwaltung staatlicher Archive überführt werden, darf nicht mit der Absicht einer „Schließung“ der Stasi-Akten verknüpft werden. Auch bei einer Überführung der Stasi-Unterlagen in staatliche Archive würden diese Akten zugänglich bleiben. Der gesetzliche Auftrag staatlicher Archive besteht nicht im Wegschließen, sondern im Zugänglich-Machen von Dokumenten.

Bei einer Überführung der Stasi-Unterlagen in die staatliche Archivverwaltung zu einem vom Deutschen Bundestag zu bestimmenden Zeitpunkt sollten die Unterlagen der MfS-Bezirksverwaltungen nicht dem Bundesarchiv, sondern den jeweiligen Landesarchiven übertragen werden. Dies entspricht den schon jetzt geltenden Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes.

Wichtig ist, dass auch auf regionaler Ebene die DDR-Geschichte in ihren Zusammenhängen aufgearbeitet werden kann. Dort, wo schon jetzt die Akten der SED-Bezirksleitungen, der Räte der Bezirke oder der Volkspolizei-Bezirksbehörden und anderer Bestandteile des Staatsapparates der DDR benutzt werden können, müssen dann auch die Akten der jeweiligen Staatssicherheits-Bezirksverwaltungen einsehbar sein.

Betroffene von MfS-Verfolgungsmaßnahmen könnten nach dem Landesarchivgesetz die Stasi-Unterlagen im Sächsischen Staatsarchiv nach ebenso nutzerfreundlichen Regelungen einsehen wie nach dem bisherigen Stasi-Unterlagen-Gesetz. Somit hätte in jedem Fall das Akteneinsichtsrecht für Betroffene unbefristet weiter Bestand. Auch in den staatlichen Archiven bleiben die Stasi-Akten zugänglich. Wer behauptet, eine Überführung der Stasi-Unterlagen in staatliche Archive würde zu einer Schließung dieser Akten führen, betreibt eine Irreführung der Öffentlichkeit.

Die Stasi-Unterlagen sollen offen bleiben. Aber die Stasi-Unterlagen sollen künftig auch dort zugänglich gemacht werden, wo sie im Zusammenhang mit der Überlieferung der anderen DDR-Institutionen analysiert werden können. Und diese Orte sind das Bundesarchiv und auf regionaler Ebene die Landesarchive.

Kontakt:
Sächsisches Staatsarchiv
Dr. Jürgen Rainer Wolf, Direktor des Sächsischen Staatsarchivs
Tel.: 0351/564-3730
Fax: 0351/564-3739
juergen-rainer.wolf@sta.smi.sachsen.de
www.sachsen.de/archiv

Sächsischer Landesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen
Michael Beleites
Tel.: 0351 / 6568111
Fax: 0351 / 6568120
info@lstu.smj.sachsen.de
www.lstu-sachsen.de

Quelle: Gemeinsame Erklärung des Direktors des Sächsischen Staatsarchivs, Dr. Jürgen Rainer Wolf, und des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Michael Beleites, 2.2.2009

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