BStU-Dokumente zur Tätigkeit Gysis als Anwalt von Robert Havemann öffentlich zugänglich

Dr. Gregor Gysi hat am 20. Mai 2008 – einen Tag vor der mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin – die Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin über die Herausgabe von drei Dokumenten aus den Stasi-Unterlagen seines ehemaligen Mandanten Robert Havemann zurückgezogen. Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, erklärte dazu heute in Berlin: \“Die Begründung für den Rückzug in letzter Minute ist zwar wenig überzeugend. Entscheidend aber ist, dass wir endlich weitere Dokumente über die Einflussnahme der Stasi auf Anwälte und das Verhältnis Havemanns zu seinem Anwalt Dr. Gysi für Forschung und Medien zugänglich machen können.\“

In dem Verfahren hatte das Verwaltungsgericht zu klären, ob Stasi-Unterlagen (insgesamt fünf Seiten) zu Robert Havemann, in denen Dr. Gysi als sein Rechtsanwalt genannt wird, im Rahmen eines Medienantrags nach §§ 32 ff. Stasi-Unterlagen-Gesetz herausgegeben werden dürfen. Auch unter Berücksichtigung des besonders geschützten Anwaltsgeheimnisses, so vom Verwaltungsgericht im Juni 2006 entschieden, sei die Herausgabe der Unterlagen zulässig, da sie dem mutmaßlichen Willen des verstorbenen Regimekritikers Robert Havemann entspräche.

In dem Berufungsverfahren hatte die Bundesbeauftragte auch geltend gemacht, dass die streitbefangenen Unterlagen zu Gregor Gysi nach zusätzlichen Erkenntnissen als IM-Unterlagen einzustufen sind. Die Berufungsrücknahme erfolgte, nachdem das Gericht einen Zeugen geladen hatte, der in den 70er Jahren an einem Gespräch Dr. Gysis mit Robert Havemann teilgenommen hatte. – Der Herausgabe der Unterlagen steht nun nichts mehr im Wege.

Die Partei Die Linke fühlt sich wegen der Stasi-Vorwürfe gegen Fraktionschef Gysi einer Hetze ausgesetzt. Parteichef Oskar Lafontaine fordert den Rücktritt von Marianne Birthler als Leiterin der Stasi-Unterlagenbehörde. Gregor Gysi hat alle Vorwürfe einer möglichen Verbindung zur DDR-Staatssicherheit zurückgewiesen. Er will juristisch gegen Frau Birthler vorgehen – befürchtet aber einen „Schauprozess“.

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Quelle: BStU, Pressemitteilung, 20.5.2008; Focus, 28.5.2008; Süddeutsche Zeitung, 28.5.2008

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