Aktentransfer von Chur nach Vaduz nicht ganz fachgerecht

Die Veröffentlichung des vermeintlichen bischöflichen "Diebstahls" von Akten aus dem Bischöflichen Archiv Chur (siehe Bericht vom 12.12.2007) hat das Bischöfliche Ordinariat Chur zu einer Richtigstellung der Sachlage veranlasst. In einer Pressemitteilung heißt es, dass in dem Artikel von Markus Rohner in der Zeitung „Südostschweiz“ vom 11. Dezember 2007 ausgeführt worden sei, dass die Übertragung der Akten in das Erzbischöfliche Archiv von Vaduz in einer Nacht- und Nebelaktion durch „Diebe“ erfolgt ist. Das Ordinariat Chur missbillige diese Darstellung jedoch und distanziere sich voll und ganz davon. "Die erwähnte Übertragung wurde vom damaligen Apostolischen Nuntius in der Schweiz mit Dekret vom 21. Dezember 1997 verfügt, welcher vom Papst den Auftrag hatte, die Errichtung des neuen Erzbistums Vaduz zu vollziehen."

Folglich sei es nicht richtig gewesen, dass der jetzige Churer Diözesanarchivar, der 1997 noch nicht im Amt war, sich in dem Sinne geäußert habe, dass die Aktenübertragung rechtswidrig geschehen sei. Es sei auch nicht korrekt, hier von Eigenmächtigkeit zu sprechen. Diözesanarchivar Dr. Albert Fischer bedauere, dass aufgrund seiner Aussagen der Eindruck in der Öffentlichkeit entstanden ist, dass beim erwähnten Aktentransfer etwas nicht im Einklang mit dem Kirchenrecht geschah. "Leider hatte er keine Kenntnis vom Dekret des Apostolischen Nuntius vom 21. Dezember 1997, und er entschuldigt sich in aller Form gegenüber dem Erzbischof von Vaduz, Msgr. Wolfgang Haas."

Allerdings gestand das Bischöfliche Ordinariat Chur zu, "dass die Aktenübertragung nicht ganz fachgerecht erfolgt" sei. Es sei kein Verzeichnis der transportierten Akten erstellt worden, und es liege weder eine Ausgangsbestätigung seitens der Kanzlei von Chur noch eine Eingangsbestätigung der Kurie von Vaduz vor. "Da der neu ernannte Erzbischof von Vaduz damals zugleich Apostolischer Administrator der Diözese Chur mit allen Vollmachten und Befugnissen eines Diözesanbischofs war, ist es nachvollziehbar, dass das Transferverfahren in sehr einfacher Form erfolgte."

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Quelle: Medienmitteilung des Bischöflichen Ordinariats Chur, 14.12.2007

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