Am 30. November 2007 sprach Thüringens Kultusminister Prof. Dr. Jens Goebel (CDU) anlässlich der Gütlichen Einigung zwischen dem Freistaat Thüringen und der Erbengemeinschaft von Seckendorff zum Archivbestand der Adelsfamilie ein Grußwort. Für insgesamt 44.500 Euro geht das 42 laufende Meter umfassende Konvolut in Landeseigentum über und verbleibt im Thüringischen Staatsarchiv Altenburg.
Die Nachlässe von Veit Ludwig von Seckendorff-Gutend (1626-1692) und die seines Neffen Friedrich Heinrich von Seckendorff-Gutend (1673-1763) bilden den Kernbestand des Seckendorff-Archivs im Staatsarchiv Altenburg. Es finden sich u. a. Autografen und Briefkontakte mit Kaiserin Maria Theresia, Kaiser Karl dem VII., eine reichhaltige Korrespondenz mit Johann Christoph Gottsched sowie zahlreiche weitere Gedichte, Abhandlungen, Tagebücher, Kolleghefte und Aufzeichnungen der Familie. Veit Ludwig von Seckendorff-Gutend gilt mit seinen zahlreichen Schriften als Mitbegründer der modernen Verwaltungslehre. Als Vertreter der lutherischen Kirchengeschichte begründete er zudem die Geschichtsschreibung der Reformation auf wissenschaftlicher Grundlage. Weitere Informationen sind im Internet unter www.archive-in-thueringen.de zu finden.
Kultusminister Goebel sagte im Vorfeld: „Der Nachlass der Familie von Seckendorff geht in seiner Bedeutung weit über das übliche Maß eines Ritter- und Gutsarchivs aus Mitteldeutschland hinaus. Es ist ein nahezu unerschöpfliches Quellenreservoir von nationalem und internationalem Rang sowie Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen zur Ideen-, Wissenschafts- und Kirchengeschichte, Verwaltungslehre sowie zur Territorialgeschichte Sachsen-Gothas. Mit der Gütlichen Einigung wird dieser bedeutende Archivbestand nun dauerhaft für Thüringen gesichert.
Mein Dank gilt der Familie von Seckendorff, dem Thüringischen Staatsarchiv Altenburg, dem Beauftragen für Kultur und Medien des Bundes sowie der Kulturstiftung der Länder. Gemeinsam haben alle Beteiligten diesen Schatz der Kultur und Wissenschaft der Öffentlichkeit erhalten. Ich danke auch der Stadt Meuselwitz, wo das Rittergut seinen Stammsitz hatte. Durch einen Stadtratsbeschluss wurde festgelegt, dass der auf die Stadt Meuselwitz entfallende Anteil des Bestandes an Archivalien im Thüringischen Staatsarchiv in Altenburg verbleibt.“
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Quelle: Kultusministerium Thüringen, Pressemitteilung, 29.11.2007