Überlieferung und Überlieferungsbildung einer nicht alltäglichen Zeit. Am 27. Februar 2007 in Stuttgart veranstaltet vom Landesarchiv Baden-Württemberg.
„Geschichtsbilder“ sind nicht erst seit dem letztjährigen Historikertag in aller Munde. Dabei sind es nicht nur Bilder, durch die historische Prozesse der Nachwelt überliefert werden. Sie sind nur ein Ausschnitt aus der Welt der Quellen, die in Archiven aller Orten bereit gehalten wird, um eine Rekonstruktion und Interpretation des Vergangenen zu ermöglichen. Seitdem in der Archivwelt der letzten Jahre die Nutzung von Archivgut als finale Legitimation des eigenen Tuns verstärkt diskutiert wird, steht auch die Auswahl des „Archivwürdigen“ im Blickfeld. Wenn Quellen in Archiven dazu dienen sollen, eine demokratische Kontrolle politischer Entscheidungen und gesellschaftlicher Prozesse im Nachhinein zu ermöglichen und gleichzeitig Material zur Identitätsstiftung bereitgehalten werden soll, muss auch die Auswahl des Materials, das in die Archive gelangt, ein Ergebnis einer Diskussion sein, die sich nicht nur auf Archivzirkel beschränkt. Die Offenlegung von Auswahl- und Vernichtungskriterien von Material durch Archivare gehört ebenso dazu wie in einem zweiten Schritt die Partizipation derjenigen, die die Quellen nutzen wollen.1
Denn „Überlieferungsbildung“ ist nur ein vermeintliches Randthema – es ist ein gravierender Vorgang mit erheblichen Auswirkungen: Was nicht als Überlieferung gesichert ist, kann nicht in den geschichtswissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs eingebracht werden. Der folgenreiche Prozess der Auswahl von „archivwürdigem“ Material und der damit einhergehenden Vernichtung von „nicht archivwürdigem“ – eben der Vorgang der „Überlieferungsbildung“ – ist vielen Historikern kaum bewusst und zeigt, wie sehr die Rolle der Archive auch in der Fachwelt noch unterschätzt wird.
Daher war das Ziel des Kolloquiums eine verbesserte Kommunikation, mehr noch das Bewusstsein für die Notwendigkeit des Dialogs zwischen der Forschung einerseits, die Quellen sucht und die vorliegende Materialen unhinterfragt nutzt, und den Archiven, die Unterlagen bisher nach ihren eigenen Kriterien auswählen. Es war die Fortsetzung einer Diskussion, die im AK Bewertung des Verbands deutscher Archivarinnen und Archivare 2001 aufgegriffen wurde und auf dem 46. Deutschen Historikertag in Konstanz auch erstmals in die historische Fachöffentlichkeit getragen wurde.2
Konkretisiert wurde dies am Thema „1968“, das durch die aktuelle Diskussion um die Begnadigung des Terroristen Christian Klar zusätzliche Aufmerksamkeit gewonnen hat. Dabei standen diesmal nicht die Ereignisse oder die Interpretation des „roten Jahrzehnts“ im Fokus des Interesses, sondern die Quellen und ihre Auswahl.
Prof. Dr. Thomas Etzemüller, Universität Oldenburg, stellte im Einführungsvortrag den Forschungsstand zu „1968“ vor: Früher seien die 50er Jahre als undifferenzierter Block provinziellen Miefs und politisch-moralischer Konformität beschrieben worden, auf den 1968 dann die plötzliche Befreiung von verkrusteten Normen durch die protestierenden Studenten gefolgt wäre; dieser politische Aufbruch sei 1970 schon unterdrückt und zerschlagen gewesen: „1968“ – ein singuläres Ereignis.
Inzwischen gerät in der Forschung zum ersten die Phase von den (späten) fünfziger Jahren bis weit in die siebziger Jahre als eine Einheit in den Blick. In diesen Jahren durchliefen die westlichen Gesellschaften die fundamentale Transformation zu einer modernen, liberal-demokratischen Konsumgesellschaft; ein Wandel mit „1968” als integralem Teil. Als exemplarische Belege für diese Sichtweise führte er die in den 50er Jahren aufbrechende Jugendkultur und die Veränderungen von Geschlechterrollen im Erwerbsleben.
Auswirkungen für Archivare bei der Überlieferungsbildung haben die von Etzemüller genannten Beobachtungen zur Komplexität der 68er-Bewegung: die inkonsequente Aufarbeitung der NS-Vergangenheit, die Radikalisierung der Auseinandersetzungen ab 1964 mit entsprechenden Polizeieinsätzen und die für die Eskalation wesentlichen Wahrnehmungsprozesse der Handelnden – einerseits die Furcht vor einem Wiederaufleben des Faschismus und andererseits die Angst, die „fünfte Kolonne Moskaus“ könnte Erfolg haben.
Ebenfalls schwierig quellenmäßig zu fassen ist der von Etzemüller konstatierte, parallel verlaufende Politisierungsprozess, bei dem auf ein spezifisches Vokabular und Denken zurückgegriffen wurde, das den wahrgenommenen Strukturwandel der Nachkriegszeit in Begriffe und Sinnzusammenhänge fasste und es erlaubte, gesellschaftsverändernde Handlungsvorgaben zu formulieren und zu begründen.
Die Frage nach dem, was bleibt, ist selbstverständlich entscheidend durch das geprägt, was überhaupt an Unterlagen entsteht. So stellte zuerst Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger, Stuttgart, für die Aktenbildner die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaften dar, wobei er – eigene Erfahrungen als Ermittler in den RAF-Verfahren einbringend – den Bogen bis zum „Deutschen Herbst“ 1977 spannte. Das Ermittlungsinteresse bezog sich logischer Weise auf bekannte Straftaten. Aber auch unspektakuläre Unterstützungsaktionen zogen Aktivitäten staatlicher Organe nach sich. Dabei wird eine Grundproblematik der Überlieferungsbildung im Justizbereich offenbar: Nur zu strafwürdigem oder vermeintlich strafwürdigem, abweichenden Verhalten entstehen überhaupt Unterlagen. Allgemeine Mentalitäten und ihr Wandel lassen sich dadurch nur bedingt ermitteln. Selbstverständlich finden sich in den Justizunterlagen ganz bewusst Selbstzeugnisse von Angeklagten, sie sind aber nur für einen kleinen, begrenzten Teil der „1968er“ aussagekräftig. Die Einstellungen der Menschen, die statt auf den Terrorismus auf den „Marsch durch die Institutionen“ setzten, ist damit nicht nachvollziehbar.
Sehr wohl wird in den Akten aber die „Grundposition“ des Staates in jener Zeit, die Intentionen und Grundhaltungen seiner Vertreter erkennbar. Zudem ist spannend festzustellen, dass nebenbei noch Selbstzeugnisse und Dokumente der Täter zusammengetragen werden, durch die der Mythenbildung („Mord in Stammheim“) entgegengearbeitet wird. Insofern ist und bleibt die Justizüberlieferung wichtig für die Aufarbeitung einer Zeit, in der versucht wurde, Konflikte gerade über die juristische Ebene zu lösen.
Anschließend stellte Dr. Elke Koch (LA BW) die Chancen eines staatlichen Archivars dar, sich der Thematik „1968“ zu nähern. Der Versuch, Quellen zu ermitteln und in die Archive zu übernehmen, aus denen aussagekräftig die gesellschaftliche Entwicklung ablesbar wird, muss – das wurde schnell deutlich – über die Justizüberlieferung hinausreichen.
Dabei können sich Archivare in einem ersten Schritt auf ihr übliches, bewährtes Bewertungsinstrumentarium verlassen. Durch reguläre Überlieferungsverfahren z.B. für Personalakten werden Unterlagen von „Aktivisten“ archiviert, die allerdings auch Unspektakuläres enthalten. Aufgrund von gesetzlichen Zuständigkeiten können in allen staatlichen Bereichen Unterlagen ermittelt werden – auch wenn manchmal Verluste sind zu vermelden sind. Neben den Universitäten – die als besonderer Bereich von Becker (s.u.) angesprochen wurden –, stellte Koch beispielhaft die Überlieferungen von Fachhochschulen vor. Konnte sie dabei doch gleichzeitig herausarbeiten, dass „1968“ gerade in der Provinz unzweifelhaft ebenfalls stattgefunden hat, aber eben auch eine differenzierte Entwicklung festzustellen ist. Aber nicht nur die Unterlagen zu konkreten Ereignissen, wie Demonstrationen etc. ermöglichen ein Fenster in die Geschichte einer Region, auch allgemeine Mentalitätsverschiebungen sind dokumentiert. Was ist z.B. in der Forstverwaltung die Einrichtung von Wanderparkplätzen anderes als die massenhafte Mobilisierung der Bevölkerung unter dem Schlagwort „zurück zur Natur“? Insofern kommt der staatlichen Überlieferung für die Dokumentation des gesellschaftlichen Wandels aufgrund ihrer Vielseitigkeit und Vielschichtigkeit ein besondere Bedeutung zu.
So breit sich die staatliche Überlieferung darstellt, so konzentriert ist die der Studentenbewegung selber. Dr. Thomas Becker, Universitätsarchivar in Bonn, fächerte vier Säulen der Überlieferung auf: Universitäten und andere Hochschulen haben in Deutschland traditionell eine zweigeteilte Verwaltung, den zentralen Verwaltungsapparat mit einem Kanzler an der Spitze der Kanzler und die akademische Selbstverwaltung mit Rektorat, Senat, Dekanen, Fakultätsräten und Institutsräten. Daneben agiert die studentische Selbstverwaltung mit ihren Gremien und Ausführungsorganen vom AStA bis zur Fachschaft. Neben diesen Elementen der universitären Verwaltung, muss bei einer Dokumentation von „Studentenbewegung“ das universitäre Leben mit politischen und konfessionellen Studierendengruppen, die kulturellen Vereine, Sportclubs und studentischen Korporationen mit berücksichtigt werden.
Daher wird in keinem Universitätsarchiv in Deutschland ein eigener Bestand „Studentenbewegung“ oder „1968“ zu finden sein. Vielmehr setzt sich die Tektonik aller Hochschularchive aus diesen vier Säulen zusammen. Gefragt sind also Verwaltungsakten, Akten der akademischen Selbstverwaltung, AStA- und Fachschaftsüberlieferung und private Sammlungen von studentischen Gruppen oder von Einzelpersonen.
Die Dokumentationsdichte ist dabei von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich, aber das ist eine Folge des jeweiligen records management und der lokalen Besonderheiten. Insbesondere die vierte Säule, das vielschichtige politisch-kulturelle Leben ist nur durch eine intensive Sammeltätigkeit der Nachwelt zu überliefern – die freilich an Grenzen bei denjenigen stößt, die nicht bereit sind Dokumente des „Kampfes gegen das Establishment“ nun einer Institution des Staates zu übereignen.
Diese Situation, dass viele Protagonisten der Studentenbewegung einerseits ihr Handeln sehr wohl dokumentieren wollten, andererseits aber ihre Einstellungen auch in der Art der Langzeitsicherung sichtbar machen wollten, war Ursache für die Entstehung von alternativen Archivierungskonzepten, den Bewegungsarchiven. Diese Archive sollten – so die Gründungsgedanke – Bestandteil der politischen Aktivitäten einer Region sein. Michael Koltan vom Archiv soziale Bewegungen, Freiburg konnte überzeugend darstellen, dass gerade die Verwurzelung und ständige Verankerung im Milieu eine, wenn nicht die wesentliche Voraussetzung für die Bereitschaft von potentiellen Nachlassgebern ist, ihre privaten Dokumente überhaupt sichern zu lassen. Diese Materialien werden in den Bewegungsarchiven aktiv akquiriert – subjektive Zeugnisse einer „radikal subjektivistischen Bewegung“. Neben klassischem Sammlungsgut wie z.B. Flugblättern und Plakaten, das gleichsam am Mensatisch erfasst wurde, werden „Ego-Dokumente“ wie Notizen, Briefe, und Fotomaterial gesucht. Erst in den letzten Jahren ist beispielsweise bewusst gewordene, dass in erheblichem Umfang privates Filmmaterial auf Super 8 in dieser Zeit entstanden ist.
In den Bewegungsarchiven ist die Zeit der Schuhkartons und provisorischen Regale längst vorbei; archivfachliche Standards lassen sich zunehmend umsetzen. Aufgrund ihres einzigartigen Materials, das allerdings v.a. bei Druckerzeugnissen an unterschiedlichen Stellen mehrfach überliefert sein kann, sind sie zunehmend als Projektpartner gefragt. Gleichwohl ist die Kontinuität dieser Archive gefährdet, weil sie vielfach fast ausschließlich auf Spendenmittel oder begrenzte Projektmittel angewiesen sind.
Dr. Wolfgang Kraushaar vom Hamburger Institut für Sozialforschung wandte sich den „Weißen Flecken“ der Überlieferung zur Studentenbewegung zu, die er im Kern für überschaubarer hält als allgemein angenommen wird. Dabei stellte er keine systematische Karte fehlender Quellen vor, sondern konnten anhand von Beispielen die Probleme herausarbeiten, wie an Primarquellen der 68er Bewegung zu gelangen ist.
Eine sachgerechte Archivierung bedarf einer genauen Kenntnis inhaltlicher, d.h. politischer Zusammenhänge, so dass aus Fragestellungen heraus die Suche nach bestimmten Materialien entwickelt und präzisiert werden kann. Allein mit einer formal systematischen Sammeltätigkeit oder unspezifischen Sammelwut sind die gewünschten Ergebnisse nicht zuzielen. Dass hier in vielen Fällen auch finanzielle Mittel nötig sind, weil die Eigentümer einen kommerziellen Wert der Unterlagen gelten machen, verschärft die Aufgabe insbesondere für die Bewegungsarchive, die in der Regel über einen sehr beschränkten und wenig verläßlichen Etat verfügen.
So sehr die staatlichen Einrichtungen den Vorteil der Unabhängigkeit, der Rechtsicherheit und der Überparteilichkeit bei der Archivierung haben, so sehr ist es nach den Erfahrungen Kraushaars für viele Protagonisten der Studentenbewegung unvorstellbar, ihre Unterlagen überhaupt abzugeben – und wenn nur an nichtstaatliche Einrichtungen.
Allerdings droht hier eine andere Gefahr: Wie er am Beispiel der Kommunarden Kunzelmann belegen konnte, ist der Dokumentar seiner eigenen Aktivistentätigkeit nicht unbedingt der ideale Archivar. Er kann und wird ggf. interessegeleitet verzeichnen und damit entsprechende Schneisen in die Überlieferung schlagen – oder Dokumente verstecken.
In der Diskussion wurde vor allem auf die Aspekte Zugänglichkeit, regionale Differenzierung und „Archivierung im Verbund“ eingegangen:
Zugänglichkeit
Es wurde intensiv gestritten, inwieweit gleichmäßige öffentliche Zugänglichkeit von allen Archiven zu fordern wäre. Das Jedermann-Recht – für den Bürger bei öffentlichen Archiven selbstverständlich und gesetzlich geregelt – wird bei Bewegungsarchiven aufgrund ihrer besonderen Beziehung zu ihren Nachlassgebern problematisiert. Nicht jeder – v.a. nicht derjenigen mit „falschen“ Absichten – soll Einsicht in Unterlagen erhalten können. Schließlich könnten in den Beständen durchaus noch brisante Informationen enthalten sein, deren Bekanntmachung eventuell aktuelle Konsequenzen nach sich ziehen würden. So problematisch – und grundsätzlich inakzeptabel – eine nach Personengruppen differenzierte Einschränkung der Zugänglichkeit erscheint, wiesen doch auch Archivare aus dem „staatlichen Bereich“ darauf hin, dass ihnen viele Unterlagen aus dieser Zeit vorenthalten würden, eben weil sie jeden Benutzer unabhängig vom Erkenntnisinteresse gleich behandelten. Das Vertrauen, das die Bewegungsarchive hier genießen würden, habe für die Überlieferungssicherung eine zentrale Funktion. Ohnehin sei dies ein Problem der Zeiträume, meist seinen diese von den vorherigen Eigentümern der Dokumente erbeten Schutzräume befristet.
Regionale Differenzierung
Zum Kolloquium war eingeladen worden mit der Anfrage an die Forschung, was an Unterlagen für die Bearbeitung der Fragestellungen zum Umbruch „1968“ benötigt wird und ob in den Archiven eigentlich das Wesentliche auch wirklich überliefert wird. Deutlich wurde, dass insbesondere für die Ereignisse und Entwicklungen in der „Provinz“ überraschend viel überwiegend noch nicht ausgewertetes Material zur Verfügung steht: seien es personenorientierte Unterlagen (z.B. Lehrerpersonalakten) oder Polizeiberichte. Unter dem Stichwort der „Lemgoisierung“ wurde eine Perspektive für Forschungslinien angerissen: den forschenden Blick über die Zentren in Berlin oder Frankfurt hinaus zu erweitern. Das Quellenmaterial ist dafür vorhanden.
„Archivierung im Verbund“
In der Schlussdebatte wurde mehrfach gefordert, die Überlieferungsbildung vernetzt anzugehen und diese Vernetzung transparent zu kommunizieren. Den Benutzern müsste leicht erkennbar sein, in welchem Archiv sich welche Überlieferung befinde. Da sich gerade im Sammlungsbereich deutliche Überschneidungen abzeichnen, sei vor allem hier eine Kooperation gefragt, bei der jeder Partner seine Stärken einbringen könnte.
Gerade die „Frontstellung“ zwischen Bewegungsarchiven und staatlichen Archiven, die sich aus der Entstehungszeit und den Gründungsgedanken der Bewegungsarchive herleiten lässt, erscheint heute anachronistisch. Mit Blick auf die Forschung sollte eine Kooperation, eine „Archivierung im Verbund“ entstehen.
Prof. Kretzschmar, Vorsitzender des Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. (VdA) wies darauf hin, dass sich noch in diesem Jahr eine Arbeitsgruppe konstituieren wird, um zu prüfen, ob und wie eine Annäherung von Bewegungsarchiven und etablierten Archiven sich auch organisatorisch im VdA verankern lässt.
Die ursprüngliche Intention der Veranstalter – die Forschung um Anregungen zur Überlieferungsbildung zu bitten – konnte nur teilweise erreicht werden, weil in vielen Fällen die Grundlagen für eine solche Diskussion fehlten. Erst einmal wurde offenkundig, dass im universitären Bereich das Wissen nur unzureichend verbreitet ist, in welchen Archiven und Dokumentationsstellen überhaupt welche Unterlagen erwartet werden können. Das Wissen um Strukturen und Zuständigkeiten von Archiven und Dokumentationsstellen muss zum Nutzen von Forschungsergebnissen intensiver in den fachwissenschaftlichen Diskurs eingebracht werden – ein derzeit zu beklagendes kommunikatives Desiderat. Es ist schon jetzt absehbar, dass bei den chronologisch folgenden Themen wie der Umwelt- und Friedensbewegung mit Blick auf die Archivierung ähnliche Fragestellungen zu erörtern sein werden.
Eine Publikation der Kolloquiumsbeiträge ist geplant.
Clemens Rehm, Stuttgart
April 2007
Anmerkungen:
1) Vgl. ROBERT KRETZSCHMAR, Archivische Bewertung und Öffentlichkeit. Ein Plädoyer für mehr Transparenz bei der Überlieferungsbildung. In: Konrad Krimm u. Herwig John (Hgg.), Archiv und Öffentlichkeit, Stuttgart 1997 (Werkhefte der staatlichen Archivverwaltung A 9), S.145-156; CLEMENS REHM, Kundenorientierung. Modewort oder Wesensmerkmal der Archive. Zu Transparenz und Partizipation bei der archivischen Überlieferungsbildung. In: Hans Schadek (Hg.), Zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Das Dienstleistungsunternehmen Archiv auf dem Prüfstand der Benutzerorientierung. Vorträge des 61. Archivtags am 26. Mai 2001 in Schaffhausen, Stuttgart 2002, S.17-27; HERMANN RUMSCHÖTTEL, „Das Kulturelle Gedächtnis und das Archiv“ oder „Das Archiv – ein wach zu küssendes Dornröschen?“ In: Thomas Dreier, Ellen Euler (Hgg.), Kulturelles Gedächtnis im 21. Jahrhundert. Tagungsband des internationalen Symposiums 23. April 2005, Karlsruhe 2005.
2) Vgl. www.uni-konstanz.de/historikertag im September 2007 (4.5.2007), Neuere Geschichte Sektion 10.