1996 erklärte der damalige Bundespräsident Roman Herzog den 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Aus diesem Anlass erinnert das Staats- und Personenstandsarchiv Detmold seither mit jährlich wechselnden Ausstellungen an das Schicksal von Verfolgten.
Vom 23. Januar bis 30. März 2007 ist dort die Ausstellung \“Justiz im Nationalsozialismus – Über Verbrechen im Namen des Deutschen Volkes\“ zu sehen. Sie entstand in Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel. Im Mittelpunkt der umfangreichen Präsentation stehen die Biografien von Frauen und Männern aus Ostwestfalen-Lippe, die unter Beteiligung der Justiz als wirksamer Waffe des NS-Staats ausgegrenzt, verfolgt und ermordet wurden.
Unter den Richtern und Staatsanwälten fand die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler breite Zustimmung, stand man doch mehrheitlich der parlamentarisch-demokratischen Verfassung der Weimarer Republik distanziert bis ablehnend gegenüber und blieb stärker dem autoritär-monarchischen Gesellschaftsbild des Kaiserreichs verhaftet. Bereits im Frühjahr 1933 setzte auch innerhalb der Juristenkreise selbst eine Welle von Ausgrenzungen und Entlassungen ein, vor allem von Juden und politischen Gegnern des Nationalsozialismus. Davon betroffen waren z.B. der aus Nieheim stammende jüdische Rechtsanwalt Dr. Ernst Ikenberg und der in Beverungen geborene Rechtsanwalt und Notar Dr. Otto Griesbach. Ikenberg erteilte das Justizministerium wegen seiner \“nicht arischen Abstammung\“, dem Sozialdemokraten Griesbach wegen angeblich kommunistischer Betätigung 1933 ein Vertretungsverbot und entzog beiden die Zulassung als Rechtsanwalt bzw. Notar. Dies kam einem Berufsverbot gleich und entzog die Existenzgrundlage.
Erwies sich die deutsche Justiz schon früh als funktionierendes Instrument des NS-Staats bei der Ausschaltung der politischen Opposition und Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung, so galt dies in den Folgejahren für eine wachsende Zahl weiterer Bevölkerungsgruppen, die aus rassischen oder ideologischen Gründen nicht zur \“Volksgemeinschaft\“ gezählt wurden. Der Kieler Rechtswissenschafter Prof. Dr. Karl Larenz brachte es so auf den Punkt: \“Wer außerhalb der Volksgemeinschaft steht, steht auch nicht im Recht\“: Ausgrenzung und Verfolgung trafen die Patienten in Heil- und Pflegeanstalten, die massenhaft durch Beschlüsse der neu eingerichteten Erbgesundheitsgerichte zwangssterilisiert wurden. Unzählige Menschen wurden während der NS-Zeit als \“lebensunwert\“ in den Euthanasieprogrammen ohne Beteiligung der Justiz ermordet.
Zu den unter Beteiligung der Justiz verfolgten Gruppen zählen die Zeugen Jehovas, was am erschütternden Schicksal der Familie Kusserow aus Bad Lippspringe verdeutlicht wird. Die Pfarrer Friedrich von Bodelschwingh in Schlüsselburg und Otto Jungcurt in Todtenhausen nahm man 1937 in Untersuchungshaft wegen ihres Einsatzes für die Bekennende Kirche. Außerhalb der \“Volksgemeinschaft\“ standen aus nationalsozialistischer Sicht auch Homosexuelle. Im Falle eines homosexuellen SS-Unterscharführers in Blomberg statuierte man regelrecht ein Exempel: Das Landgericht verhängte wegen \“gewerbsmäßiger widernatürlicher Unzucht\“ eine einjährige Haftstrafe. Nach deren Verbüßung übergab die Justiz den Verurteilten der Gestapo, die ihn für weitere 22 Monate in Konzentrationslagern \“in Gewahrsam\“ nahm – ein Beispiel für die Kooperation von Justiz und Polizei.
Bereits 1933 wurden Reichsweit Sondergerichte installiert, vor denen vor allem nach Kriegsbeginn nahezu jede Straftat als \“Gefährdung der deutschen Abwehrkraft\“ angeklagt werden konnte. Im Dezember 1940 wurde in Bielefeld ein solches Gericht eingerichtet. Zwischen 1941 und 1945 verhängte dieses 60 Todesurteile, von denen 50 vollstreckt wurden. So etwa gegen Wilma Hesselink 1941, weil sie als Dienststellenleiterin einer Bezugsscheinstelle in Münster Lebensmittelkarten und -marken unterschlagen hatte. Wegen Schwarzschlachtungen größerer Mengen Viehs verurteilte das Sondergericht Bielefeld die Eheleute Joachim aus Liemke 1942 ebenfalls zum Tode. Gegen den polnischen Zwangsarbeiter Antoni Klawonn verhängte das Gericht wegen des Diebstahls einiger Kleidungsstücke der zur Wehrmacht eingezogenen Söhne seiner Arbeitgeberin fünf Jahre Zuchthaus, die nach den Bestimmungen des \“Polenstrafvollzugs\“ später noch verschärft wurden. Ebenfalls fünf Jahre Zuchthaus erhielt der Kraftfahrer Arthur Matschuk aus Minden nach einem Fahrraddiebstahl. Als \“gefährlicher Gewohnheitsverbrecher und als Volksschädling\“ brachte man ihn im Anschluss ins Konzentrationslager Buchenwald, wo er bald darauf unter ungeklärten Umständen ums Leben kam.
Sehr anschaulich widmet sich die Ausstellung dem Thema Strafvollzug in der NS-Zeit im Spannungsfeld zwischen \“Bessern\“ und \“Vernichten\“. Der Betrachter erfährt beispielsweise viel über die Ausstattung von Zellen, die Haftbedingungen, den Einsatz der Inhaftierten in der Rüstungsindustrie oder der Landwirtschaft oder die zunehmende Zahl an vollstreckten Todesurteilen. In der Hinrichtungsstätte der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel wurde eine Vielzahl der Todesurteile gegen Personen aus Ostwestfalen-Lippe vollstreckt.
Erstmals 1995 erkannte der Bundesgerichtshof anlässlich der Verurteilung eines DDR-Richters wegen Rechtsbeugung an, dass die nationalsozialistische Rechtsordnung eine \“Perversion der Rechtsordnung\“ bewirkt habe, die zurecht als \“Blutjustiz\“ bezeichnet werde und dass die Verbrechen der Richter und Staatsanwälte juristisch nicht aufgearbeitet worden seien. Die jetzt im Staatsarchiv präsentierte Ausstellung bietet exemplarisch Einblicke in den Umgang der Nachkriegsjustiz mit der Rolle der Justiz in der NS-Zeit und geht wiederum auch anhand von Biografien der Frage von Kontinuität und Brüchen nach. Die Schwierigkeit, 1945/1946 unbelastete Richter zu finden, führte zuweilen zum Einsatz von Rechtsanwälten als Hilfsrichter wie beispielsweise im Fall Arno Habel, der im Mai 1946 am Amtsgericht Detmold seine Tätigkeit aufnahm. Einen interessanten Fall stellt auch Dr. Heinz Schmidt dar: Anfang der 1930er Jahre Gerichtsassessor im lippischen Staatsdienst, hatte er seit 1935 seine Laufbahn in der Heeresjustiz fortgesetzt und es bis zum Oberkriegsgerichtsrat bzw. Oberfeldrichter gebracht. Die Tatsache, dass er nicht Mitglied in der NSDAP gewesen war, spielte offenbar eine maßgebliche Rolle dabei, dass er 1945 zum Richter am Landgericht Paderborn berufen wurde, aber schon bald wieder um seine Versetzung bat. Dr. Schmidt wirkte anschließend als Hilfsrichter in Beverungen und Warburg sowie als Amtsgerichtsrat in Brakel, bevor er 1947 zum Stadtdirektor in Detmold gewählt wurde.
Ort:
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen
Staats- und Personenstandsarchiv Detmold
Willi-Hofmann-Str. 2
32756 Detmold
Öffnungszeiten
23. Januar – 30. März 2007
Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-13 Uhr
Der Eintritt ist frei.
Führungen nach Vereinbarung
Tel. 05231 / 766-0
stadt@lav.nrw.de
Pädagogische Angebote zur Ausstellung für Schulen und Gruppen Tel. 05231 / 766-102
Broschüren zur Ausstellung Katalog zur Wanderausstellung: 2,50 Euro
Broschüre mit den Ausstellungstexten zur Region Ostwestfalen-Lippe: ca. 2,50 Euro
Begleitprogramm zur Ausstellung:
Montag, 26. Februar 2007, 19.30 Uhr
Vortrag \“Justiz im Nationalsozialismus\“, Prof. Dr. Ingo Müller, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Hamburg
Montag, 12. März 2007
Ein Filmtag im Staatsarchiv: Film als Quelle zum Thema \“Justiz im Nationalsozialismus\“
11 / 13 Uhr \“Das Heimweh des Walerjan Wróbel\“ (1991) – Angebot speziell für Schulklassen, Anmeldung erforderlich: 05231 / 766-0
18 Uhr \“Der Gasmann\“ (1941) mit Heinz Rühmann
19.30 Uhr: \“Der Verteidiger hat das Wort\“ (1944) mit Heinrich George
Einführung, Kommentierung der Filmausschnitte und Moderation: Eyke Isensee, Hochschule für bildende Künste, Braunschweig
Montag, 26. März 2007, 19.30 Uhr
Vortrag \“Ausgrenzung und Verfolgung jüdischer Juristen im Oberlandesgerichtsbezirk Celle, 1933-1945\“, Dr. Peter Schulze, Hannover
Alle Veranstaltungen finden im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Staats- und Personenstandsarchiv Detmold, Willi-Hofmann-Str. 2, 32756 Detmold statt. Der Eintritt ist frei.