Historische Filme gehören in Expertenhände, um eine materialgerechte Aufbewahrung zu ermöglichen. Die Eigentumsrechte berührt dies nicht, wie die zehn im Arbeitskreis Filmarchivierung in Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossenen Einrichtungen in einer am 29.11.2006 veröffentlichten »Düsseldorfer Erklärung« erklärten.
Vor sechs Jahren errichtete die Stadt Düsseldorf mit finanzieller Unterstützung des Landes NRW ein großes Depot für die landeseigene Filmsammlung. Die Kapazitäten dieses Zweckbaus reichen jedoch nicht aus, so dass immer noch historische Filmbestände ungeschützt aufbewahrt werden. Institutionen und Bürger sind aufgefordert, ihre Bestände für eine materialgerechte Aufbewahrung abzugeben sowie einer Erschließung und Nutzung zuzustimmen.
Zu dem in dem Arbeitskreis Filmarchivierung zusammengeschlossenen Einrichtungen, an die historische Filmbestände gemeldet werden könnten, zählen das Hauptstaatsarchiv in Düsseldorf, das Filmforum in Duisburg, der WDR, die Kinemathek im Ruhrgebiet, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der Landschaftsverband Rheinland mit seinem Medienzentrum Rheinland, der Landschaftsverband Rheinland mit seinem Rheinischen Archiv- und Museumsamt, das Filmmuseum Düsseldorf, die Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen und das Mannesmann-Archiv.
Kontakt:
AK Filmarchivierung NRW
Dr. Sabine Lenk (Sprecherin des AK Filmarchivierung)
Filmmuseum Landeshauptstadt Düsseldorf
Schulstraße 4
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/899-2256
Fax: 0211/899-3768
filmmuseum@stadt.duesseldorf.de
www.filmarchivierung-nrw.de
Quelle: ddp Nachrichtenagentur GmbH, 1.12.2006; FAZ, 1.12.2006.