Bundeskabinett stimmt Öffnung des NS-Opferarchivs in Bad Arolsen zu

Das Archiv des Internationalen Suchdienstes mit Sitz im hessischen Bad Arolsen soll nach einem Beschluss der Bundesregierung jetzt für Forschungszwecke geöffnet werden. Bislang wurden aufgrund internationaler Verträge nur Anfragen nach vermissten Zivilpersonen sowie Zwangsarbeitern aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs bearbeitet. Allein in den letzten zwei Jahren wurden über 950.000 Anträge bearbeitet, die sich auf den Zwangsarbeiterentschädigungsfonds bezogen.
Archiviert sind dort auf etwa 25.700 laufenden Metern rund 50 Millionen Dokumente über 17,5 Millionen Menschen. Hierbei handelt es sich vor allem um Unterlagen von NS-Behörden und von den Verwaltungen der Konzentrationslager. Angelegt wurde das Holocaust-Archiv bereits 1943 vom Britischen Roten Kreuz.

Seit 1955 ist der Internationale Suchdienst, der diese Aufgabe bereits seit 1946 ausübt, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) in Genf unterstellt. Wie viele Schicksale auch heute noch ungeklärt sind, zeigt die hohe Zahl von jährlichen Anfragen – allein im Jahr 2005 waren es etwa 150.000. Dies führt dazu, dass die Mitarbeiter überlastet sind und noch 320.000 Suchende auf die Klärung der Schicksale ihrer Angehörigen warten müssen.

Aus Daten- und Persönlichkeitsschutzgründen hatte sich die Bundesregierung – genauso wie Italien – zehn Jahre lang geweigert, einer Öffnung des Holocaust-Archivs zuzustimmen, auf die insbesondere die USA sowie Frankreich und die Niederlande drängen. Mit der Genehmigung zur Nutzung der Dokumente für wissenschaftliche Zwecke, hat die Bundesregierung einen Kompromiss gefunden, der auch weiterhin den Schutz persönlicher Daten und Interessen gewährleistet. Sobald der gesamte Datenbestand digitalisiert ist, erhält jedes der elf Länder, die Mitglied im Ausschuss des Internationalen Suchdienstes (ITS) sind, eine Kopie. Außer den genannten Ländern gehören noch Großbritannien, Belgien, Luxemburg, Griechenland, Polen und Israel dazu. 

Am 26. Juli 2006 kommen Vertreter aller dieser Länder in Berlin zusammen, um das geänderte Abkommen zu unterzeichnen. Mit der anschließenden Ratifizierung in den einzelnen Länderparlamenten wird innerhalb des nächsten halben Jahres gerechnet. Deshalb geht man auch davon aus, dass spätestens ab 2007 einer Auswertung der Akten zu Forschungszwecken nichts mehr im Wege stehen wird.

Quelle: Regierung Online, 28.6.2006; AP, 28.6.2006; Reuters, 28.6.2006

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