Der Bremer Historiker Hans Hesse hat die Entnazifizierung in Bremen und Bremerhaven untersucht. Fazit seiner Dissertation \“Konstruktionen der Unschuld\“: Mit dem Thema wollte sich damals kein guter Bremer befassen; es gab eigentlich keine Täter. Bremen sei ein Beispiel dafür, dass die "Entnazifizierung in Deutschland weitgehend gescheitert ist", so der Autor des als Band 67 der Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv der Freien Hansestadt Bremen erschienenen Buches.
Gekoppelt an die Ausgabe von Lebensmittelkarten mussten 400.000 Bremerinnen und Bremer ab Mai 1947 die Meldebögen nach dem so genannten \“Befreiungsgesetz\“ ausfüllen. Nach Auswertung von 50.000 Karteikarten und 700 Einzelfallakten habe es in Bremen weitaus mehr Mitläufer und Entlastete als Belastete gegeben. Für die Verfahren vor den Spruchkammern blieben etwas mehr als 16.000 Fälle übrig. 1950 waren es im Lande Bremen nur knapp 1.000 Betroffene, die als Hauptschuldige (25), Belastete oder Minderbelastete eingestuft waren. Die übrigen \“Mitläufer" sahen sich fast immer als unschuldige Opfer.
Zwischen 1950 und 1953 wurden zwar in einer so genannten Abschlussphase noch einmal alle Bremer Fälle der ersten beiden Kategorien – Hauptschuldige und Belastete – untersucht. Aber bis auf drei belastete KZ-Wachmänner, die wegen mehrfachen Mordes zu der Zeit schon eine langjährige Schwurgerichtsstrafe absaßen, wurden auf Vorschlag von Justizsenator Theodor Spitta alle Belasteten zu Mitläufern zurückgestuft. Bürgermeister Wilhelm Kaisen und Theodor Spitta haben 1953 die Akten geschlossen.
Info:
Hans Hesse: \“Konstruktionen der Unschuld. Die Entnazifizierung am Beispiel von Bremen und Bremerhaven 1945-1953\“ (Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv der Freien Hansestadt Bremen; 67), Bremen 2005, 520 S. 30,- Euro ISBN 3-925729-46-1
Quelle: taz Bremen, 4.2.2006, 27