Zustimmung zum Archivgesetz für Solothurn

Der Kantonsrat im Schweizer Kanton Solothurn hat am 25.1.2006 das seit einiger Zeit vorbereitete neue Archivgesetz einstimmig gutgeheißen. Bisher war die Archivierung nur in Weisungen der Regierung geregelt. Mit dem neuen Gesetz werde die Archivierung als Kernaufgabe des Staates anerkannt und Behörden, Dienststellen und Kommissionen des Kantons Solothurn werden verpflichtet, Dokumente systematisch zu sammeln und Archivgut ans Staatsarchiv Solothurn abzuliefern.

Das Gesetz sei insbesondere nötig, weil vielerorts das Bewußtsein für archivarische Belange fehle und daher teilweise gravierende Überlieferungslücken entstanden seien, so der Regierungsrat in seiner Botschaft. Staatsschreiber Konrad Schwaller betonte die Bedeutung des Staatsarchivs als kollektives Gedächtnis des Gemeinwesens. Die Fraktionen stellten sich unisono hinter das Gesetz.

Das Archivgesetz zieht auch eine Änderung des Informations- und Datenschutzgesetzes nach sich. Demnach sollen amtliche Dokumente aus nicht öffentlichen Verhandlungen sowie Positionen in Vertragsverhandlungen erst nach einer Schutzfrist von 30 Jahren zugänglich werden. Ausnahmebewilligungen, beispielsweise für die wissenschaftliche Forschung, sind möglich.

Kontakt:
Staatsarchiv Solothurn
Bielstrasse 41
CH-4509 Solothurn
Telefon 032 627 08 21
Telefax 032 622 34 87
staatsarchiv@sk.so.ch

Quelle: SZonline, 25.1.2006

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