Birthler: Stasiakten-Gesetz neu fassen

Der Bundestag soll nach dem Willen der Bundesbeaufragten für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, im Jahr 2006 den Zugang zu den Akten verbessern. Birthler und die Landesbeauftragten wollen das seit 15 Jahren gültige Stasiunterlagen-Gesetz im Bundestag überarbeiten lassen. Dazu gehöre etwa die Nutzung des Internets für die politische Bildungsarbeit. So dürfe die Behörde heute personenbezogene Informationen aus Akten gemäß der geltenden Rechtslage eigentlich gar nicht im Internet publizieren. 

Ein weiteres Problem sei, dass die Akten nur für Forschungen über den DDR-Staatssicherheitsdienst genutzt werden dürften. Sinnvoll wäre es hingegen, sie auch für die Diktaturforschung zu öffnen. Weiterhin sei eine Akte für Recherchen gesperrt, sobald die Person stirbt. Hier sollte aber nach einer Frist die Zugänglichkeit gewährt sein. Ein anderes Problem steht vor einer Lösung, denn das zentrale Melderegister der DDR, dessen Nutzungsfrist zum Jahresende 2005 ausläuft, werde nach kurzer Pause wieder zur Verfügung stehen. Ohne das Melderegister ist die Zuordnung von gefundenen Stasiakten zu den entsprechenden Personen stark erschwert.

Zur Debatte um eine Umwandlung der Behörde in ein Archiv sagte Birthlers Sprecher Christian Booß der "Netzeitung", dass es bei den geplanten Änderungen nur um das Stasiunterlagen-Gesetz, nicht um die Einrichtung selbst gehe. Die Behörde sei allerdings zu einem Wandel bereit, wie die Reduktion der BStU-Außenstellen von 14 auf zehn zeige. – Das Bundeskabinett hatte beschlossen, dem Bundestag die Wiederwahl Birthlers als Beauftragte für die Unterlagen des DDR-Staatssicherheitsdienstes für weitere fünf Jahre vorzuschlagen. 

Kontakt:
Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Otto-Braun-Straße 70/72
10178 Berlin
(0 30) 23 24 – 50 oder
(0 18 88) 6 65 – 0
(0 18 88) 6 65 77 99 
post@bstu.bund.de
http://www.bstu.de/

Quelle: Netzeitung, 21.12.2005

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