Das in vielen Dienstleistungsbereichen aus Gründen der Kostenreduktion längst übliche Auslagern von Arbeitsprozessen und die Vergabe von Aufträgen an private Unternehmen erreicht jetzt auch das Gesundheitswesen und vor allem den sensiblen Bereich des Datenschutzes, der bislang in der Hoheit der Krankenhäuser lag: die Archivierung von Patientenakten. \“Künftig könnten auch die Krankenakten von privaten Unternehmen archiviert werden\“, sagt Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern von der Juristischen Fakultät der Universität Leipzig über das Outsourcing.
Die Daten müssen derzeit je nach Krankheitsbild und Dokument zwischen 10 und 30 Jahre aufgehoben werden. Höhere Lebensalter machen es notwendig, die Akten zur ärztlichen Prüfung der Krankheitsverläufe länger aufzubewahren. Daher gebe es die Notwendigkeit, die Archivierungsfrist zu verlängern. Die Kliniken stellt dies vor enorme personelle, aber auch logistische Herausforderungen. Mit der Abkehr vom Papier und der Zuwendung zu digitalen Speichermethoden wachse auch die Tendenz zum Outsourcing, so Kern.
Bisher müssen die Patienten neben dem Behandlungsvertrag auch einen Vertrag zur Datenspeicherung unterschreiben. Damit gehen die Patientendaten in das Eigentum der Klinik über. Ob dies eine Klausel zur Weitergabe der Daten zur Archivierung an Dritte umfasse, sei noch offen. Damit verbunden seien zahlreiche rechtliche Fallstricke, die auch die ärztliche Schweigepflicht berühren. Fern der Konflikte zwischen der Wahrung der Schweigepflicht und dem Informationsbedürfnis Dritter oder von Behörden und Gerichten komme es immer wieder vor, dass Mediziner in vertrauter Runde oder im Kollegenkreis aus dem Nähkästchen plauderten.
Info:
Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern
Tel.: 0341 97-35141
kern@uni-leipzig.de
www.uni-leipzig.de/~brkern
Quelle: Pressemitteilung Universität Leipzig, 3.8.2005