650 Jahre Gerichtsprivileg für Bamberg

Vor 650 Jahren, am 22. Juli 1355, stellte Kaiser Karl IV. (1316-1378) für die Stadt Bamberg eine Urkunde aus, in der er den Bürgern das wichtige Recht bestätigte, nur vor einem Bamberger Gericht verklagt werden zu können. Wie hoch die politische, rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung dieses Rechts eingeschätzt wurde, zeigt sich an der besonders aufwendigen Gestaltung der Urkunde, die mit dem kaiserlichen Goldsiegel (\“Goldbulle\“) besiegelt wurde.

Dieses \“Privilegium de non evocando\“ steht im Mittelpunkt einer Ausstellung, die bis zum 18. September im Stadtarchiv Bamberg zu sehen ist und die den Titel trägt \“Der lange Weg zur Stadtverfassung. Das Gerichtsprivileg für Bamberg von 1355\“. Dabei wird die komplizierte Rechtssituation der städtischen Verfassung in ihrem Spannungsfeld zwischen Bischof, Domkapitel und Stadtrat und die Einordnung des Privilegs in die gesamtpolitische Situation des Bistums und des deutschen Reichs thematisiert und an Hand von Original-Urkunden, Grafiken und historischen \“Denkmälern\“ dargelegt. Kaiser Karl IV., Bischof Luitpold III. und die Bamberger Bürger stehen dabei im Mittelpunkt.

Zu den Schmuckstücken der Ausstellung zählt auch ein um 1234 gefertigtes Siegel. Der als Siegelbild verwendete Stadtritter ist in Variationen bis heute im Wappen der Stadt erhalten. Dieses älteste Stadtsiegel ist auf einer Urkunde von 1279 angebracht, mit der eine gewisse "Elizabeth" ihren gesamten Besitz in Tretzendorf dem Bamberger Katharinenspital überlässt.

Kontakt:
Stadtarchiv Bamberg 
Untere Sandstraße 30a 
96049 Bamberg 
Tel.: 09 51/87 13 71 
Fax: 09 51/87 19 68 
stadtarchiv@bamberg.de

Quelle: Fränkischer Tag, 22.7.2005

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