Als einer der letzten Schweizer Kantone verfügt der Aargau über kein eigenes Gesetz zum Datenschutz. Nun soll im Kanton jede Person freien Zugang zu amtlichen Dokumenten und Behördenakten erhalten. In seiner Botschaft legt der Regierungsrat das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) vor. Die Einführung des IDAG bedeute einen Paradigmenwechsel: Weg vom Geheimhaltungsprinzip mit Öffentlichkeitsvorbehalt, hin zum Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt, heißt es in der Botschaft an den Grossen Rat.
Alle Aufgabenträger bei Kanton und Gemeinden sowie für den Staat tätige Private sollen künftig verpflichtet sein, von Amtes wegen zu informieren. Bürgerinnen und Bürger erhalten kostenlos das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten. Neu soll das durchsetzbare Einsichtsrecht gelten. Auch soll das Öffentlichkeitsprinzip in der Kantonsverfassung verankert werden.
Mit dem Einbezug des Archivwesens soll zudem auch dieser Bereich auf Gesetzesstufe verankert werden. Obwohl der Gesetzesentwurf für alle öffentlichen Organe gelten soll, richte sich die Pflicht zur Ablieferung von Dokumenten an das Staatsarchiv Aargau nicht an kommunale Organe. Diese müssten wie bisher eigene Archive führen.
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Quelle: mzbern.ch (Berner Rundschau), 15.7.2005