Während der vorjährigen Jahresversammlung des Internationalen Ausschusses für den Internationalen Suchdienst (Jerusalem, 1.6.2004) bekräftigten die Vertreter der Mitgliedstaaten, dass die Öffnung der Archive des Internationalen Suchdienstes erfolgen solle. Dafür sollte im Laufe eines Jahres u.a. ein Regelwerk über die Praxis der Öffnung ausgearbeitet werden. In der gerade absolvierten diesjährigen Versammlung haben die Vertreter im Internationalen Ausschuss das Vorhaben allerdings auf einen Unterausschuss abgeschoben, wie aus einer Presseerklärung vom 1. Juni 2005 über die "Jahresversammlung des Internationalen Ausschusses für den Internationalen Suchdienst am 30. Mai 2005 in Rom" hervorgeht:
"Die Vertreter des Internationalen Ausschusses haben in ihrer Jahresversammlung am 30. Mai 2005 in Rom entschieden, dass ein Unterausschuss die Modalitäten für die Öffnung der in Bad Arolsen verwahrten personenbezogenen Dokumente der zivilen Opfer des NS-Regimes erarbeiten soll. Der Unterausschuss besteht aus Vertretern von 5 Mitgliedstaaten im Internationalen Ausschuss, nämlich Deutschland, Frankreich, Großbritannien, USA und Niederlande.
Zwei diesbezügliche Vorschläge, einer aus den USA und einer aus Frankreich, standen zur Beratung auf der Tagesordnung. Beide Vorschläge sind als nicht widersprüchlich aufgefasst worden, wobei nur die französische Eingabe zur Abstimmung kam. Der amerikanische Vorschlag, welcher die Duplizierung der Unterlagen der jüdischen Opfer und die Abgabe dieser Daten an die Mitgliederstaaten im Internationalen Ausschuss vorsah, kam nicht zur Abstimmung.
Der ISD wird seit 1955 vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz in Genf geleitet und verwaltet. Die Auskünfte, die er auf Anfrage der ehemaligen Verfolgten oder deren Rechtsnachfolger erteilt (derzeit noch über 200.000 jährlich), werden bisher gemäß der Bonner Verträge nur für die Betroffenen selbst oder deren Rechtsnachfolger erstellt. Eine Änderung der Verträge in Hinsicht auf die Historische Forschung kann nur durch einen Entscheid der 11 im Internationalen Ausschuss vertretenen Mitgliedstaaten erfolgen. Das IKRK hat dabei kein Stimmrecht.
Der ISD hofft auf eine schnellstmögliche Regelung, die im Einklang mit Wissenschaftsfreiheit und Persönlichkeitsschutz steht.
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Der Internationale Ausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern der Regierungen: Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Israel, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Großbritannien, USA.
Bereits 1995 stimmte der Internationale Ausschuss der Öffnung aller Dokumente zu, die keine Personaldaten enthalten, d.h. ca. 2 % des Gesamtbestandes. Diese Dokumente stehen den Forschern seither zur Verfügung.
1998 beschloss der Internationale Ausschuss im Grundsatz, dass die verbliebenen 98 % des Bestandes ebenfalls für die Historische Forschung geöffnet werden sollen. Voraussetzung: die humanitären Aufgaben des ISD genießen weiterhin Vorrang und Sicherheitsmaßnahmen, die die Personaldaten schützen, müssen eingerichtet werden.
In Bezug auf den Datenschutz konnten die Mitglieder im Internationalen Ausschuss bisher keine einheitliche Regelung finden, da in allen 11 Staaten unterschiedliche Regeln zum Schutz persönlicher Daten gelten.
Das IKRK und der ISD würden es begrüßen, wenn möglichst schnell eine solche Regelung getroffen würde."
Kontakt:
Internationaler Suchdienst
Große Allee 5-9
34444 Bad Arolsen
Telefon: (+49) 5691 629 0
Telefax: (+49) 5691 629 501
itsdoc@its-arolsen.org (Dokumente)
itstrace@its-arolsen.org (Suchdienst)
itspress@its-arolsen.org (Pressestelle)
http://deutsch.its-arolsen.org/
Quelle: ITS Bad Arolsen (Aktuelles), 2.6.2005; Bernhard Bremberger, Mailingliste Zwangsarbeit im Nationalsozialismus, 9.6.2005