Personenstandsunterlagen zwischen Schutz und Dienstleistung

Personenstandsunterlagen standen im Mittelpunkt der 5. Frühjahrstagung der Fachgruppe 1 im VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V., die am 11. März in Brühl stattfand. Anlass war das 50-jährige Jubiläum des Personenstandsarchivs Brühl und das 40-jährige Jubiläum des Personenstandsarchivs Detmold. Beide Archive verwahren die Zivilregister, Kirchenbuchduplikate und standesamtlichen Nebenregister aus dem Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen. Zusätzlich verwahrt Brühl die Kirchenbücher der linksrheinischen Kirchengemeinden, die 1798 während vom französischen Staat eingezogen wurden. Mit diesem Überlieferungsprofil sind sie einzigartig in der Bundesrepublik.

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Diese Jubiläen gaben Anlass, über die Personenstandsunterlagen als historische Quellen zu sprechen. Im Mittelpunkt stand die Frage nach der Benutzbarkeit. Insbesondere die standesamtlichen Nebenregister werden zur Zeit nach dem Personenstandsgesetz geführt. Dies bedeutet eine große Erschwernis für die allgemeine Benutzung, da diese nur unter erheblichen Beschränkungen möglich sind. Demgegenüber sind die Kirchenbücher sowohl der evangelischen Landeskirchen in NRW bereits unter den Bedingungen des allgemeinen Archivrechts benutzbar, die katholischen Kirchen werden in Kürze folgen. Eine Änderung deutet sich allerdings auch für die standesamtlichen Register an, wenn das zur Zeit in Diskussion befindliche Personenstandsrechtsreformgesetz in dieser Form verabschiedet wird. Dann hätten die Länder die Möglichkeit, über den Ort der Archivierung zu bestimmen. Auch würden diese Register dann unter das Archivrecht und entsprechend unter eine gleitende Sperrfrist fallen. Diese enorme Erleichterung der Benutzung nicht nur für die genealogische Forschung wird schon lange gewünscht.

Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt war die Frage nach dem Stellenwert der genealogischen Forschung. Möglichkeiten der Auswertung genealogischer Quellen wurden diskutiert, aber auch die Frage nach der Aufgabe der Archive. Stellen veröffentlichte Digitalisate von Kirchenbüchern eine Fortschritt in Richtung Verbesserung des Dienstleistungsangebot öffentlicher Archive dar oder entstehen dadurch unkontrollierbare „vagabundierende“ Drittüberlieferungen?

Insgesamt überzeugte die Veranstaltung durch das hohe Niveau der Diskussion und durch die gelungene Einbeziehung auch anderer beteiligter Archivsparten, wie die Kirchenarchive.

(Wolfgang Günther, Bielefeld)

(Link zu einem weiteren, ausführlichen Tagungsbericht von Christian Reinicke und Bettina Joergens)

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