Bier-Reinheitsgebot älter als geglaubt

Das bayerische Reinheitsgebot für Bier ist als die älteste, noch immer gültige Lebensmittelvorschrift der Welt im Jahr 1516 von Herzog Wilhelm IV. erlassen worden. Historiker haben jetzt festgestellt: Bayerns wichtiges Biergesetz ist eigentlich 60 Jahre älter. In Regensburger Archiven wurde ein Beleg entdeckt, der zweifelsfrei bestätigt: Die Stadtoberen der Donaumetropole beschlossen schon 62 Jahre früher einen Ehrenkodex für alle Bierbrauer in Stadt und Land. Er diente mehr als ein halbes Jahrhundert später den Wittelsbacher Herzögen als Vorlage für ihr Reinheitsgebot.

Die Sorge um den Bierpreis und die mangelnde Qualität des goldgelben Gerstensaftes waren es, die den Regensburger Stadtrat bereits Anfang des 15. Jahrhunderts umtrieben. Immer wieder hatten die Herren in den Schenken und Gastwirtschaften arges und böses Bier trinken müssen, von regelrechten Bierpanschern war die Rede. Diese ersetzten damals das gute Gerstenmalz durch billigen Hafer oder auch Rosskastanien und mischten heimlich Kräuter, Wurzeln und allerlei Gewürze bei.

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Quelle: Mittelbayerische Zeitung, www.donau.de, 17.2.2005

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