Archivgesetz für Solothurn

Der Kanton Solothurn soll ein Archivgesetz erhalten, mit dem eine lückenlose Überlieferung gewährleistet werden soll. Denn derzeit noch sehe sich das Staatsarchiv immer wieder mit unzureichenden Aktenablagen und Datenverlusten konfrontiert. Akten wurden unkontrolliert vernichtet – nicht zuletzt weil verbindliche Gesetzesnormen fehlten. Die Folgen seien teilweise gravierende Überlieferungslücken. 

Mit dem neuen Gesetz werden die kantonalen Ämter verpflichtet, ihre Dokumente systematisch zu verwalten. Sämtliche Akten, die sie nicht mehr benötigen, müssen sie dem Staatsarchiv Solothurn anbieten. Nur mit dessen Zustimmung dürfen Dokumente vernichtet werden. Das neue Gesetz soll für alle Behörden, Dienststellen und Kommissionen des Kantons gelten. Keine Auswirkungen hat es auf die Gemeinden. 

Kontakt:
Staatsarchiv Solothurn
Bielstrasse 41
CH-4509 Solothurn
Telefon 032 627 08 21
Telefax 032 622 34 87
staatsarchiv@sk.so.ch

Quelle: espace.ch, 22.12.2004

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