Nachdem sich im Dezember 2001 erstmals der Arbeitskreis Archivische Bewertung im VdA – Verband deutscher Verband deutscher Archivarinnen und Archivare getroffen hatte, konnte er nunmehr in seiner siebten Sitzung, die am 12.10.2004 in Berlin stattfand, ein in dieser Zeit erarbeitetes Positionspapier zur archivischen Überlieferungsbildung vorstellen.
Durch den Bewertungsvorgang formen Archivarinnen und Archivare aus den Unterlagen des politischen und gesellschaftlichen Lebens die Basis der geschichtlichen Forschung und den Rahmen des künftigen historischen Wissens. In dem vom Arbeitskreis Archivische Bewertung erstellten Positionspapier werden inhaltliche und methodische Eckpunkte für die notwendige fachkundige archivische Überlieferungsbildung genannt.
Neben grundsätzlichen Hinweisen zum Bewertungskontext beinhaltet das Papier Thesen zum Bewertungsverfahren, zur Bewertung massenhaft gleichförmiger Fallakten, zur Bewertung statistischer Unterlagen, zur Bewertung elektronischer Unterlagen und schließlich zur Bewertung audiovisueller Unterlagen.
Vor der Festlegung von Bewertungsentscheidungen und Bewertungsmodellen müsse, so heißt es im Positionspapier, eine Festlegung der Dokumentationsziele erfolgen, die mit der Überlieferungsbildung im betroffenen Bereich verfolgt werden. Die Ziele seien auf der Grundlage einer eingehenden inhaltlichen Analyse zu definieren, bei der potenzielle Auswertungsmöglichkeiten erfasst und bewertet werden. Die Bewertung sollte möglichst zeitnah zum Entstehen der Unterlagen erfolgen und grundsätzlich unter Beteiligung der aussondernden Stellen erfolgen. Archive unterschiedlicher Träger sollten sich bei Überschneidungen bzw. Berührungen so weit wie möglich abstimmen, um die Überlieferungsbildung zu optimieren und bei Anerkenntnis unterschiedlicher Perspektiven die jeweils wechselseitigen Interessen zu berücksichtigen. Dies sollte sich als Standard etablieren. Die archivübergreifende Überlieferungsbildung nach den Grundsätzen der so genannten vertikalen und horizontalen Bewertung habe sich bewährt. Sie setzt jedoch eine verlässliche strukturierte Akten- und Registraturführung voraus. Bei jeder Bewertungsentscheidung sei eine mögliche Beteiligung von Vertretern der Forschung bzw. von Nutzerkreisen zu prüfen. Jede Bewertungsentscheidung müsse dokumentiert und zumindest pauschal begründet werden.
Info:
- Ergebnisprotokoll der 7. Sitzung des Arbeitskreises Archivische Bewertung im VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare am 12. Oktober 2004 bei der Bundesbeauftragen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in Berlin (doc-Datei) (pdf-Datei)
- Positionen des Arbeitskreises Archivische Bewertung im VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare zur archivischen Überlieferungsbildung vom 15. Oktober 2004 (doc-Datei) (pdf-Datei)
Kontakt:
Leiter des Arbeitskreises: Dr. Robert Kretzschmar
Hauptstaatsarchiv Stuttgart
Konrad-Adenauer-Str. 4
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/212-4335
Fax: 0711/212-4360
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