Die Saarbrücker CDU-Stadtratsfraktion legt erste Beispiele veralteter und überholter Normen und Richtlinien vor, die im Rahmen der angekündigten Deregulierung gestrichen werden könnten, darunter die Archivsatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken. Hier regelt § 3 die Benutzungserlaubnis und legt fest, dass die Benutzung des Archivs nur auf schriftlichen Antrag zugelassen ist. Dazu Martin Karren, Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion: „Warum kann man sein Anliegen, das Stadtarchiv nutzen zu wollen, nicht auch mündlich durch Vorsprache bei der Archivleitung vortragen? Jeder Interessent muss so erst einmal ein Schreiben aufsetzen, in dem er sein Anliegen vorträgt, muss dieses frankieren, zur Post bringen und auf die Erteilung einer Genehmigung im günstigsten Falle drei Tage lang warten. Das ist unnötig umständlich und bürgerunfreundlich.“
Dies sei wohl auch der Grund, warum das Stadtarchiv Saarbrücken nach eigenen Angaben diese Regelung kaum noch anwende, weil übergeordnete Vorschriften einen weitestgehend freien Zugang zum Archiv ermöglichen. Daher erscheint Martin Karren hier eine Prüfung der Vorschrift dringend notwendig.
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Quelle: Saar-Echo, 14.10.2004