Die „Ferientour“ der Schweriner Volkszeitung machte Station im Stadtarchiv Bützow. Denn obwohl sich das Archiv der Warnowstadt im Rathaus unter dem Dach befindet, gibt es dort zwei Besucherräume. „Das Archiv ist öffentlich, jeder kann die Akten einsehen“, sagt Angela Pupke, die für das historische Archiv verantwortlich ist. Man muss sie nur lesen können … Mit der altdeutschen Handschrift hatten die Teilnehmer der SVZ-Ferientour im Bützower Stadtarchiv jedoch so ihre Probleme. Sie konnten die Schnörkel nur schwer entziffern, einer liest aus einem Schriftstück die Vorschriften für die Auspreisung von Brot und Brötchen vor. Ein solches Dokument existiert noch aus dem Jahr 1508. Es ist das älteste Schriftstück im Stadtarchiv. Fast genauso alt ist das älteste noch erhaltene Stadtprotokoll aus dem Jahr 1580.
Das Interesse an den historischen Unterlagen ist groß. Anfragen kommen aus der ganzen Welt, per E-Mail, Post, telefonisch oder persönlich. Neben dem historischen gibt es noch ein Verwaltungs- und ein Schularchiv. In letzterem werden die Zeugnisse der Schulen Bützows aufbewahrt. Die ältesten Schulbücher stammen aus dem Jahre 1917. Im Verwaltungsarchiv liegen die Unterlagen aus der Bützower Stadtverwaltung. Bützow könne sich über ein recht umfangreiches Archiv freuen. Als ein Glück bezeichnet es Angela Pupke beispielsweise, dass aus den Jahren 1850 bis 1900 die Genehmigungsunterlagen für Auswanderer im Archiv vorliegen. Darin steht, wann sie ausgereist sind, wohin, und welcher Agent zuständig war.
Die meisten Anfragen an das Stadtarchiv kommen zur Personenforschung. „Da haben wir viele Unterlagen“, sagt Angela Pupke. So gibt es Bürgerbücher aus dem 16. bis 19. Jahrhundert, verschiedene Handelsregister und Brandkataster, anhand derer sich nachvollziehen lässt, wo die Leute gewohnt haben. Geburts- und Sterbeurkunden gibt es übrigens im Standesamt und die ab dem Jahr 1876.
Kontakt:
Stadtarchiv Bützow
Haupt- und Finanzverwaltung
Am Markt 1, Zi.: 2.03,
18246 Bützow
Tel. (03 84 61) 50137
Quelle: Claudia Röhr, Bützower Zeitung /SVZ, 17.7.2004