Für den Nachweis des Alters einer Ortschaft gibt es Standardwerke: Gemeindeverzeichnisse, Urkundenbücher oder Historische Ortslexika, die als besonders vielseitige Nachschlagewerke unter anderem die namentliche Ersterwähnung einer Siedlung erfassen. Schon die genaue Kenntnis der Literatur kann dazu führen, dass Orte in erstaunlicher Geschwindigkeit „altern“ können. „Es müsste nur mal jemand in alten Renteirechnungen nachschauen“, sagt der Hilchenbacher Stadtarchivar Reinhard Gämlich. Die ältesten in Hilchenbach ausgewerteten Vorläufer der heutigen Haushaltspläne stammen aus dem 15. Jahrhundert.
Gämlich hat für die Erforschung der örtlichen Ortsjubiläen – 1969 wurde Hilchenbach mit elf Gemeinden des Amtes Keppel verbunden – vielfältige Quellen zusammengestellt: Urkunden über den Verkauf von Gütern (Allenbach), über Schenkungen (Müsen, Ruckersfeld), Mannbücher der Herren von Bicken (Grund) und der Abtei Deutz (Helberhausen) oder auch die Erhebung der Türkensteuer (Siebelnhof) gehören dazu. Die gründliche Recherche kann dann aber auch bewirken, dass geplante Ortsjubiläen verschoben werden müssen, so wie es voriges Jahr den Dahlbruchern mit ihrer für 2004 geplanten 500-Jahrfeier erging – Stadtarchivar Gämlich entdeckte eine Ersterwähnung von 1467 …
Literatur:
Ulrich Reuling: „Auf der Suche nach der angemessenen Konzeption und Form: Die Arbeit an regionalen Historischen Ortslexika in Deutschland seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert“, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 127, 1991, S. 47-64 [mit bibliographischen Nachweisen aller abgeschlossenen und in Arbeit befindlichen Historischen Ortslexika in Deutschland].
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Quelle: Westfälische Rundschau, 12.7.2004