Nach der zum 1. Februar gegen ihre langjährige Archivarin Monika Sadler ausgesprochenen fristlosen Kündigung wegen hartnäckigen Verstoßes gegen die Kernarbeitszeit (siehe Bericht) hat sich die Stadt Fürstenfeldbruck nun Mitte Mai via Vergleich vor dem Münchner Arbeitsgericht von der Archivarin getrennt, berichtet der Merkur. Die 49-jährige bekommt eine Abfindung in Höhe eines Bruttojahresgehalts (28.400 Euro).
Die seit 1980 als Stadtarchivarin beschäftigte Frau Sadler hatte gegen die Entlassung geklagt, weil sie sich von ihrem Arbeitgeber bei der Pflege ihrer Mutter im Stich gelassen fühlte. Um sie zu versorgen, habe sie regelmäßig erst zwischen neun und halb zehn Uhr mit der Arbeit beginnen können, was selbst nach zugestandener Verschiebung des Beginns der Kernarbeitszeit von 8 auf 9 Uhr zu spät gewesen sei. Ein Gesuch um Teilzeitarbeit im Sommer 2003 habe die Stadt hingegen abgelehnt. Antwort auf die Bitte um Sonderurlaub gegen Weihnachten 2003 sei die fristlose Kündigung gewesen.
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Quelle: Max Freisleder, Merkur Online, 13.5.2004