Das Standford Center for Internet and Society (CIS) hat im Namen des Internet Archive und des Prelinger Archive bei einem Bezirksgericht in Kalifornien eine Klage (pdf-Datei) gegen geltende Copyright-Gesetze eingereicht. Der Berne Convention Implementation Act (BCIA) und der Copyright Term Extension Act (CTEA) verstießen gegen das Recht auf freie Rede. In der Klage fordern die Archive, das Gericht möge feststellen, dass die Regelungen „verwaister“ Urheberrechte, also jener, die noch nicht abgelaufen, aber nicht länger verfügbar sind, die Verfassung verletzten.
Der oberste Gerichtshof der USA hatte im Januar 2003 die Verlängerung der Copyright-Fristen für künstlerische Werke bei Einzelpersonen von 50 auf 70 Jahre nach dem Ableben des Urhebers und auf 95 Jahre für Firmen bestätigt. Unter anderem hatte der Rechtsprofessor Lawrence Lessig von der Stanford University geklagt, weil der US-amerikanische Kongress in den vergangenen 40 Jahren gegen die Verfassung verstoßen habe, als er die Copyright-Frist insgesamt elf Mal verlängert hatte.
Den Klägern geht es nun darum, die Kultur von „unnötigen und schädlichen“ Regulierungen zu befreien. Eine Serie der Veränderungen an Copyright-Gesetzen habe lediglich den Eignern geholfen, während jenen, die in der digitalen Welt kulturell arbeiten wollten, behindert würden. Im Unterschied zum ersten Verfahren argumentieren die Archive nicht gegen die Verlängerung der Fristen. Stattdessen sagen sie, der Wechsel vom „bedingten Copyright-System“ hin zum jetzigen, das jedem Urheber automatisch das Coypright zuspricht, auch wenn sie es nicht begehren, sei verfassungsrechtlich problematisch. Vor 1976 mussten Urheber ihre Ansprüche anmelden.
Als Beispiel für jene Aktivitäten, die durch die geltenden Copyright-Regeln behindert werden, wird in einer Mitteilung das Internet Archive genannt, das zusammen mit der National Science Foundation und den Regierungen von Indien und China das „Million Book Project“ betreibt. Darin sollen in der Zukunft eine Million Bücher digital und verfügbar sein. Die geltenden Gesetze machten es aber schwer, Werke in die Bibliothek aufzunehmen, selbst wenn deren Urheber verstorben sind.
Kontakt:
Center for Internet and Society (CIS)
Stanford Law School
http://cyberlaw.stanford.edu/
Quelle: heise online (anw/c't), 24.3.2004