Es kann wieder geforscht werden in türkischen Bibliotheken und Archiven! – Über Jahre hinweg waren ausländische Wissenschaftler, die in Bibliotheken und Archiven der Türkei arbeiten wollten, einer Behördenirrfahrt ausgesetzt. Grund dafür war ein Gesetz vom 26. September 1986. Nationalistische Ministerialbürokraten hatten es sich ausgedacht und unbemerkt durch alle Kanäle geschleust. Erreicht hatten sie, dass jeder, der ein altes arabisches oder osmanisches Manuskript aus Mikrofilm bekommen wollte, dies beim Kulturministerium in Ankara beantragen musste. Dieses ließ sich vielleicht nach sechs Monaten durchaus eine Zustimmung entlocken, aber nur zu horrenden Gebühren.
Der damalige Ministerpräsident Turgut Özal war regelrecht verdutzt, als ihm der Direktor des Instituts für die Geschichte der Arabisch-Islamischen Wissenschaften an der Universität Frankfurt diese Praxis sowie den Inhalt des Gesetzes von 1986 erläuterte. Den Passus über die Mikrofilme konnte Özal rasch streichen lassen. Doch die Forschungsgenehmigung für ausländische Wissenschaftler blieb – auch unter späteren Regierungen – obligatorisch.
Nun aber ist die gute Nachricht doch noch eingetroffen: Die AKP-Regierung hat die Forschungsgenehmigung als Voraussetzung für Bibliotheks- oder Archivstudien abgeschafft. Kein Kopenhagener Kriterium hat es verlangt, keine Menschenrechtskommission hat es gefordert. Die Regierung hat nur rasch gehandelt, als ihr der Missstand bekannt wurde.
Links: Generaldirektion der türkischen Staatsarchive:
Quelle: FAZ, 4.3.2004, 38