Einigung mit Herzoglichem Haus Sachsen-Meiningen

Zu einer gütlichen Einigung ist es bei den Restitutionsverhandlungen zwischen dem Herzoglichen Haus Sachsen-Meiningen und der Kulturstiftung Meiningen gekommen. Die Gütliche Einigung hat heute morgen das Thüringer Kabinett zustimmend zur Kenntnis genommen. Bereits gestern Nachmittag hatte der Stiftungsrat der Kulturstiftung Meiningen einstimmig seine Zustimmung zu dem von der interministeriellen Arbeitsgruppe Restitution unter Vorsitz von Kulturstaatssekretär Dr. Jürgen Aretz ausgehandelten Vertrag gegeben.

„Die Verhandlungen waren aus zwei Gründen schwierig“, so Aretz gegenüber RegioWeb. „Zum einen haben die rechtlichen Prüfungen ergeben, dass erhebliche Bestände der Meininger Museen restitutionsbehaftet sind.“ Die Familie hatte in den 90-er Jahren Ansprüche nach dem Ausgleichsleistungsgesetz angemeldet. Dieses Gesetz sieht vor, dass Gegenstände, die zwischen 1945 und 1949 unrechtmäßig enteignet wurden, an die früheren Eigentümer bzw. deren Erben zurückgegeben werden müssen. Aretz: „Wir mussten die Erben überzeugen, Dinge, die ihnen unzweifelhaft gehören, der Meininger Kulturstiftung zu überlassen und dafür weder einen finanziellen noch einen materiellen Ausgleich zu erhalten.“ Zum zweiten hätten alle Verhandlungsschritte laufend mit den insgesamt 19 Erben besprochen werden müssen, die zum Teil sehr unterschiedliche persönliche Bindungen an Meiningen und Thüringen hätten. So würden einige der Erben in den USA und Mittelamerika leben und schon aufgrund dieser Distanz zur Heimat ihrer Vorfahren keine persönlichen Gründe sehen, Kulturgegenstände in Meiningen und Thüringen zu belassen.

Die Gütliche Einigung sieht im einzelnen folgendes vor: Die Erben verzichten auf alle Restitutionsansprüche in Bezug auf die beweglichen Gegenstände, die sich heute im Besitz der Kulturstiftung Meiningen befinden. Es handelt sich hierbei um die berühmten Theaterzeichnungen aus der Hand Georg II., die außergewöhnliche Anton Ulrich-Notensammlung sowie zentrale Bestände der Ausstellung auf Schloss Elisabethenburg. Darüber hinaus wird die Kulturstiftung im Falle der Rückkehr von Beutekunstgegenständen das gesamte Inventar der so genannten Silberkammer und die ehemalige Waffensammlung zurückerhalten. Als Kompensation für diesen Verzicht verpflichtet sich die Kulturstiftung Meiningen, an den Treuhänder des Herzoglichen Hauses, Wolf v. Trotha, 19 Kunstgegenstände (16 Gemälde, 1 Schrank, 1 Standuhr, 1 Büste) zur privaten Nutzung herauszugeben. Daneben erhalten die einzelnen Erben Erinnerungsgegenstände zurück, die für sie einen besonderen persönlichen Wert besitzen und die für die Kulturstiftung Meiningen verzichtbar sind. Aus den Restbeständen der nach 1945 aufgelösten Öffentlichen und Privaten Herzoglichen Bibliothek wird das Buch „The Birds of America“ von John James Audubon, das die kulturellen Interessen Meiningens oder die kulturelle Identität Thüringens nicht berührt, herausgegeben.

Neben der Kompensation durch Herausgabe einzelner Gegenstände soll dem Haus Sachsen-Meiningen ein Sitz im Stiftungsrat der Kulturstiftung eingeräumt werden. Dies folgt dem Beispiel der Gütlichen Einigungen mit den Häusern Sachsen-Coburg und Gotha sowie Sachsen-Weimar und Eisenach. Nach diesen Vorbildern sieht die vertragliche Regelung auch ein Veranstaltungsrecht in Schloss Elisabethenburg vor.

Der Treuhänder Wolf v. Trotha zur Einigung : „Das Herzogliche Haus Sachsen-Meiningen stimmt dem Vertrag zu und freut sich, dass es drei Jahre nach der Einigung dem Thüringischen Staatsarchiv Meiningen erneut gelungen ist, eine Gütliche Einigung hinsichtlich restitutionsbehafteter Bestände in Meiningen zu erzielen. Es handelt sich um Kunst- und Kulturgüter in der Verfügungsbefugnis der Kulturstiftung Meiningen, die nicht nur für Meiningen und Thüringen, sondern gleichermaßen auch für das Herzogliche Haus von Bedeutung sind. In der kulturellen und mäzenatischen Tradition seiner Vorfahren stehend, hat das Herzogliche Haus den vorliegenden Ausgleich zwischen öffentlichem und privatem Interesse mit der Kulturstiftung gebilligt.“

Für den Freistaat Thüringen bedeutet die Einigung mit dem Haus Sachsen-Meiningen den Abschluss der Verhandlungen mit den ehemals regierenden Häusern, soweit sie bedeutende Ansprüche im Land geltend gemacht haben.

Die Landesregierung hat daher in der heutigen Kabinettsitzung die erfolgreiche Erledigung des Auftrags der Interministeriellen Arbeitsgruppe Restitution festgestellt. Diese sollte Lösungen erarbeiten und finden, wie die von Restitutionsansprüchen betroffenen Kunst- und Kulturgüter der Thüringer Öffentlichkeit dauerhaft erhalten werden können. Der Freistaat hat sich dabei auf die großen Komplexe Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Weimar-Eisenach sowie Sachsen-Meiningen konzentriert, da der Freistaat hier am umfangreichsten von den Ansprüchen betroffen war.

Kontakt:
Kulturstiftung Meiningen, Schloß Elisabethenburg
Schloßplatz 1
98617 Meiningen
Tel.: (03693) 503641
Fax: (03693) 503644
Email: meiningermuseen@aol.com

Quelle: Regio Web, 24.2.2004

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