Die Adelsfamilie Thurn und Taxis wehrt sich gegen die staatliche Aufsicht über seine Privatbibliothek. Mit einer Beschwerde vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht wolle Fürst Albert die Befreiung von staatlichen Auflagen erreichen, sagte der Geschäftsführer des Fürstenhauses, Klaus Kirchberger, am 18.2.2004. Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte im Dezember vergangenen Jahres die Klage des Adelshauses mit dem Verweis auf die Allgemeinwohlverpflichtung des Eigentums zurückgewiesen und damit entsprechende Beschlüsse des Gerichts aus dem Jahr 1943 bestätigt.
Die Hofbibliothek mit etwa 220.000 Büchern, Drucken, Handschriften und Archivalien stellt nach Ansicht des Gerichts ein besonders bedeutendes und schutzwürdiges Kulturgut dar. Deshalb darf der Erbe des Fürstenhauses, Fürstin Glorias Sohn Albert von Thurn und Taxis, die Bibiliothek nur mit Genehmigung des Generaldirektors der Bayerischen Staatsbibliothek verändern oder veräußern.
Wie der Sprecher des Bayerischen Obersten Landesgerichts, Eberhard Heiß, sagte, ist mit einer Entscheidung des Gerichts nicht vor März zu rechnen.
Quelle: Deutsche Welle, 18.2.2004