5. Sitzung des Arbeitskreises Archivische Bewertung im VdA

Am 9. Dezember 2003 kam der Arbeitskreis Archivische Bewertung im VdA im Archiv für Christlich-Demokratische Politik in St. Augustin zu seiner mittlerweile fünften Sitzung zusammen. Thema des Arbeitstreffens war u.a. die Bewertung von audiovisuellen (AV) Unterlagen und von Sammlungsgut.

Die Diskussion im AK drehte sich vor allem um die Frage, inwieweit AV-Unterlagen mit Massenakten zu vergleichen seien. Professor Dr. Edgar Lersch plädierte dafür, AV-Unterlagen nicht als Sammlungsgut, sondern als Medienregistraturgut zu betrachten. Totalarchivierungskonzepte, wie sie in weiten Teilen der medialen Printproduktion praktiziert würden, seien hingegen ungeeignet. Ziel der Bewertung müsse eine auswertungsoffene Überlieferung sein. Methodisch gehe es um die Einzelbewertung von Produktionsstücken, bei der der informationelle Gehalt im Kontext der komplexen Produktion betrachtet werde. So könne man angesichts der großen Mengen auch schematisch bewerten. Vergleichbar sei möglicherweise, so Lersch, das Vorgehen bei der Bewertung von Fallakten. Letztlich ließe sich die informationelle Qualität der Unterlagen mit klassifizierten Gattungen im Programmangebot korrelieren, wobei drei Gruppen unterschieden werden könnten:

  1. dokumentarische Vermittlung von Realität (Nachrichten, Reportagen, Übertragungen) – wegen der Einmaligkeit zu archivieren,
  2. Fiktion – ausgewählte Beispiele für das Gattungsschema aus bestimmten Zusammenhängen, insbesondere unter Beachtung der Gestaltungsvielfalt,
  3. Vorträge, inszenierte Gesprächsrunden, Interviews, Spielshows, Quizsendungen, Ratgeber, inszenierte Ereignisse – schematisierte Auswahl wegen der Gleichförmigkeit.

Hinterfragt wurde, inwieweit Hörfunk- und Fernsehproduktionen nicht eher mit Sachakten zu vergleichen seien. Ebenfalls Anwendung finden könne das Prinzip, dass bei Variantenreichtum dichter, bei starker Schematisierung hingegen in stärkerer Auswahl archiviert werde (vgl. dazu Andreas Pilger/Kathrin Pilger: Die Bewertung von Verwaltungsschriftgut als Beobachtung zweiter Ordnung, in: Der Archivar 56/2003, 111-118). Für einzelne Sendeplätze ist ihre Entwicklung im Gesamtkontext medialer Produktionen zu berücksichtigen. Auch bei dieser Überlieferung ist die Bedeutung einzelner Personen bzw. Ereignisse für die Bewertung von Relevanz.

Im Ergebnis hielt der Arbeitskreis während seiner Sitzung fest, dass auf Hörfunk- und Fernsehproduktionen insgesamt problemorientiert das allgemeine fachliche Handwerkszeug der Bewertung anzuwenden sei. Der Bewertungsvorgang müsse dabei stark auf eine Analyse der informationellen Qualität unter Beachtung des Grades der Schematisierung bzw. der Gestaltungsvielfalt ausgerichtet sein.

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Quelle: Protokoll des AK Bewertung im VdA nebst Anlage, 19.1.2004.

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