Das hätten sich die Beteiligten auch nicht träumen lassen, dass zur Durchsetzung des Windrades am Nordholz in Enger tatsächlich Akten aus dem Jahre 1826 heran gezogen werden müssen. Doch die Unterlagen sind allen Ernstes im Detmolder Staatsarchiv ausgegraben worden. Und das kam so:
Das Ehepaar Diekenhorst möchte sein Windrad auf seinem Acker vor dem Nordholz bauen. Das Windrad soll auf Spezialtransportern angeliefert werden, wofür die Betreiber eine Sonderbetriebserlaubnis zur Benutzung und zum entsprechenden Ausbau einer Zuwegung benötigen.
Windkraftgegner unter den Anliegern hatten nun heraus gefunden, dass nicht eindeutig feststand, wem die entsprechende Straße (Nordhofstraße) in diesem Abschnitt gehört. Sechs Anlieger gibt es in diesem Bereich. Knapp 5.000 Quadratmeter Wegfläche wurden daher plötzlich als „herrenlos“ erklärt.
Es kam sogar so weit, dass die Stadt zunächst einmal ihr Wegerecht und in der Folge auch die Sonderbetriebserlaubnis zurückzog, da einer der Windkraftgegner das Wegerecht für sich beanspruchte. Eingeschaltete Rechtsanwälte befürchteten schon eine jahrelange Auseinandersetzung, da der vermeintliche Eigentümer den Diekenhorsts das Wegerecht nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge einräumen wollte, um so den Bau des Windrades zu verhindern. Andere Zufahrtsmöglichkeiten wären nur schwer zu realisieren gewesen.
Doch dann wurde endgültig entschieden, dass die Stadt der wahrscheinlichste Eigentümer des Weges ist. Unterlagen von 1826 belegen, dass die Wegerechte sich aus der früheren Verbindung zwischen Enger und Dreyen für den Kirchgang und den Leichengang bei Beerdigungen ableiten. Die Stadt war ohnehin bisher immer davon ausgegangen, dass sie der Eigentümer ist – was Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht angeht.
Nun arbeitet die Stadtverwaltung wieder an der Sonderbetriebserlaubnis, in der genau geregelt wird, unter welchen Auflagen und Bedingungen das Windrad die Straße benutzen darf.
Quelle: NW Enger/Spenge, 5.12.2003