Die Wahrheit jenseits der NS-Akten

Wer nur den NS-Dokumenten vertraut, verkennt den Widerstand der Deutschen, so die These von Nathan Stoltzfus in seinen Anmerkungen zum Historikerstreit um die „Rosenstraße“ in der ZEIT.

Mit seiner grundsätzlichen Kritik an Margarethe von Trottas Film Rosenstraße hat der Historiker Wolfgang Benz die Expertenschaft für ein Thema behauptet, das er freilich in seinem Standardwerk über Die Juden in Deutschland (1989) nur mit wenigen Sätzen erwähnt. Die Beiläufigkeit dort sollte zu verstehen geben, dass dem Protest der deutschen Frauen, die 1943 für die Freilassung ihrer jüdischen Männer vor dem Gefängnis in der Berliner Rosenstraße demonstrierten, nicht mehr Bedeutung zukomme als irgendeinem anderen Ereignis, das seiner Konzeption von Macht und Verantwortung im NS-Staat widersprechen könnte. Der Protest der Frauen, so wandte Benz gegen den Film ein, habe nichts für die Rettung der Männer bewirkt; vielmehr sei deren Freilassung genauso geschehen, wie es das Regime gewollt hatte. Er folgte damit der verbreiteten Vorstellung, Deutsche hätten angesichts der Nazimacht wirksamen Widerstand gar nicht leisten können.

Die Geschichte der Rosenstraße wurde von Benz mit einem spürbaren Gähnen in dem Kapitel Überleben im Untergrund 1943-1945 abgelegt, womit zugleich der irreführende Eindruck entstand, Juden in Mischehen hätten nur im Untergrund überleben können. Tatsächlich konnte ich in einem Aufsatz 1998 nachweisen, dass 98 Prozent der deutschen Juden, die ohne Abtauchen in den Untergrund überleben konnten, mit Nichtjuden verheiratet waren. Benz zitierte auch keinen der bekannten Historiker, darunter Raul Hilberg, Richard J. Evans und Ian Kershaw, die den Schluss gezogen hatten, dass erst die protestierenden Frauen die Gestapo gezwungen hatten, die Juden freizulassen, statt sie zu deportieren.

Mit der Meinung von Benz wurde ich das erste Mal konfrontiert, als ich Mitte der achtziger Jahre als Fulbright-Stipendiat nach Berlin kam, um die Proteste der Rosenstraße zu erforschen. Der Historiker Wolfgang Wippermann erklärte mir, dass alles, was darüber herauszufinden war, herausgefunden worden sei. Im Übrigen seien die letzten Überlebenden gerade verstorben. Als ich meine Untersuchung 1995 in Geschichte und Gesellschaft veröffentlichte, antwortete Christof Dipper (Sommer 1996) mit dem gleichen Befund; wie er sagte, habe Kurt Ball-Kaduri die Rosenstraße „seit langem“ (nämlich 1973) erschöpfend erforscht. 1997 erschien Benz’ Enzyklopädie des Nationalsozialismus. Die Rosenstraße blieb ohne Erwähnung, obwohl ein Überblicksaufsatz zum Thema Frauen zwischen Abweichung und Widerstand Paare in Mischehe erwähnt und Kategorien angibt, für die der Rosenstraßen-Vorgang eine ausgezeichnete Anschauung geboten hätte.

In seiner Kritik an Trottas Film stützte Benz seine bekannte Auffassung mit Hinweis auf neue Dokumente, die der Historiker Wolf Gruner gefunden hatte. Einmal abgesehen davon, dass diese Dokumente nicht viel Neues besagten, ist die Bereitschaft überhaupt erstaunlich, sich auf einige wenige Dokumente der Nazibehörden zu verlassen – um den Preis der Verleugnung und Ausklammerung einer Fülle anderer, ebenso wichtiger oder wichtigerer Dokumente. Woher wissen wir zum Beispiel, dass die Protestierenden unwissend und wirkungslos waren? Weil es uns ein Bürokrat des Regimes so mitteilte?

In der Ausblendung solcher Fragen zeigt sich die Fortdauer einer Auffassung der frühen Nachkriegszeit, nach der die Nazimacht absolut und ein Aufbegehren kleiner Leute unvorstellbar waren. Bezeichnend ist Benz’ Begründung für die Sinnlosigkeit der Einflußnahme auf Goebbels: „denn Goebbels hatte mit der Rosenstraße nichts zu tun und hätte dort auch nichts bewirken können“. Dass ein oder zwei Dokumente die Frage beantworten können, was in der Rosenstraße geschah, und der Reichsminister Goebbels, Propagandaminister und Gauleiter von Groß-Berlin, in der Angelegenheit nichts zu sagen hatte, mag logisch erscheinen, wenn man ausgewählte Dokumente und die erklärten Zuständigkeiten für bare Münze nimmt. Goebbels hätte aber wohl kaum zuvor seine Stellenbeschreibung zu Rate gezogen, wenn er die Befehlsgewalt in der Rosenstraße an sich gerissen hätte. Er hatte soeben Hitlers Ansicht in der Frage des totalen Kriegs geändert und sich dabei gegen die Einwände des „Dreierausschusses“ aus Wehrmachtschef Wilhelm Keitel, Hitlers Sekretär Martin Bormann und dem Chef der Reichskanzlei Hans Lammers durchgesetzt. Jedenfalls „stellte sich Hitler ausnahmslos auf die Seite seiner Gauleiter (oder, besser, des stärksten Gauleiters)“, wie Kershaw schreibt.

Verschiedene Einträge in Goebbels Tagebuch sind die wichtigsten Dokumente, die Historikern zur Verfügung stehen, um mithilfe weiterer Materialien die Rosenstraße zu interpretieren und das Gewicht des Protestes im Gang der Ereignisse herauszuarbeiten. Nehmen wir einmal an, Benz habe Recht. Selbst wenn wir ein Tonband finden würden, auf dem Hitler nuschelt, er habe nicht vor, die Juden der Rosenstraße zu deportieren, müssten wir immer noch erklären, warum. Wo ist der Kontext, der uns das Ergebnis der Proteste verständlich macht?

Meiner Ansicht nach finden wir diesen Kontext in dem zehnjährigen Konflikt zwischen dem Regime und den Paaren in Mischehe, der bis zu jenem Rosenstraßen-Protest führte, auf den hin das Regime nachgab und beschloss, die Deportation von Juden aus Mischehen „vorläufig“ zurückzustellen. Mit Nichtjuden verheiratete Juden führten zur Kollision zweier Grundprinzipien der Nazis: dem Prinzip der Rassereinheit und dem Prinzip, dass Ruhe im Land herrsche. Schon zu Beginn der ersten Deportationen hatten Naziführer eine Reihe von Entscheidungen getroffen, die Juden in Mischehen „vorläufig“ zurückzustellen. Durch die Proteste in der Rosenstraße wurden sie gezwungen, sich auf diese Politik zurückzuziehen, trotz Goebbels Ziel, Berlin bis Ende März judenrein zu machen. Die Anordnung eines „vorläufigen“ Aufschubs zeigt jedoch, dass das Regime vorhatte, dies eines Tages doch zu tun, und 25 Juden in kinderlosen Mischehen sind aus der Rosenstraße nach Auschwitz deportiert worden.

Die entscheidende Frage ist, warum die Nazis ihre Ideologie verrieten, um für die Juden in Mischehe zunächst eine Ausnahme zu machen; warum die in der Nazilogik besonders abscheulichen Juden in Mischehen bei Beendigung der Deportationen aus Deutschland noch immer am Leben waren und warum die überwältigende Mehrheit der deutschen Juden, die Hitler überlebten, mit Nichtjuden verheiratet waren. Die Untersuchung dieser zentralen Fragen führt zu Kontexten, die verständlich werden lassen, warum das Regime die Juden in Mischehe als Reaktion auf einen andauernden Massenprotest durch ihre nichtjüdischen Partner freiließ.

Die Geschichte der Rosenstraße ist ebenso komplex wie die des 20. Juli. Dessen Geschichte würden die Fachleute wohl kaum auf der Grundlage von ein oder zwei Nazidokumenten erzählen wollen, einmal abgesehen davon, dass diese Dokumente für ihre Täuschungen berüchtigt sind. Hitler mochte bürokratische Dokumente genauso wenig wie die Bürokraten selbst. Er zog es vor, mündlich Befehle zu erteilen, seinem Instinkt zu folgen und entschieden vorzugehen, wann immer der Augenblick das zuließ. Er nannte es dann eine vollendete Tatsache, die Untergebenen anzulasten war, wenn Protest laut wurde. Auch Deportationsanweisungen pflegten der Täuschung zu dienen. So wurde etwa Juden befohlen, Nähmaschinen in die „Arbeitslager“ im Osten mitzunehmen. Wenn es keinen Protest hervorrief, wurden die Anweisungen ignoriert; zum Beispiel wenn die örtliche Gestapo da oder dort in die allgemeine Deportation auch den einzigen in Mischehe lebenden Juden der Stadt einschloss. Obgleich die ersten Anweisungen für den Transport nach Auschwitz vom 20. Februar 1943 datieren, hatte Eichmanns Amt schon seit Mitte Juli 1942 Tausende deutscher Juden dorthin bringen lassen. Darunter waren auch sechs oder sieben Transporte aus Berlin.

Die Berliner Gestapo war zudem, verglichen mit anderen Städten, ein Spezialfall. Gerade in Berlin, dem Sitz der Macht, gab es viele Gründe für Diskrepanzen zwischen den Anordnungen auf dem Papier und der Praxis. Dazu gehörte die ständige Einmischung des Reichssicherheitshauptamts in die Angelegenheiten der Gestapo. In einem Aufsatz (für Geschichte und Gesellschaft, Herbst 2000), den Wolfgang Benz verschweigt, obwohl ich darin lange vor seiner Filmkritik auf die Erwähnung neuer Dokumente durch ihn und Gruner reagierte, habe ich gesagt, dass die in Mischehe lebenden Juden selbst dann, wenn die Gestapo sie irrtümlich verhaftet hätte, vom Reichssicherheitshauptamt – in diesem Stadium seiner Radikalisierung und zu einer Zeit, wo der Säuberungsprozess auch den allerletzten Juden im alten Reichsgebiet erfasste – aus der Rosenstraße in den Osten geschickt worden wären, falls es keinen Protest gegeben hätte. „Die Willkür der Gestapo und ihre Stellung jenseits des Gesetzes hatten zu dieser Zeit ein solches Ausmaß erreicht, dass die Annahme naiv ist, irgendeine gesetzliche Regelung hätte sie von der Verfolgung ihrer ‚historischen Mission‘ abhalten können. … Die Tatsache, dass in ‚Mischehen‘ lebende Juden … in den eroberten Ostgebieten im krassen Gegensatz zum Reichsgebiet aufgegriffen und ermordet wurden, zeigt deutlich, dass ihre Verschonung in Deutschland das Ergebnis der allgemeinen Stimmungslage der Bevölkerung und komplizierter politischer Überlegungen war.“

Die Historikerin Beate Meyer hat einmal, ähnlich wie Benz argumentierend, geschrieben, dass die Frauen der Rosenstraße eine offene Tür einrannten – eine Feststellung, die es offenbar mehr darauf anlegt, Geringschätzung auszudrücken als Verständnis. Es überrascht nicht, dass Ereignisse von Historikern unterschiedlich interpretiert werden. Es ist sogar wertvoll, solange jede Interpretation dem Versuch entspringt, Geschichte zu verstehen und sich in die Akteure zu versetzen. Die Interpretation von Benz und anderen ist jedoch ein Affront für die Frauen, die in der Rosenstraße protestierten; zumindest für die, mit denen ich sprechen konnte. Wenn es Benz wirklich darum gegangen wäre, sie zu verstehen, hätte er, lange bevor ich es tat, Überlebende befragen können – NS-Täter ebenso wie Opfer, von denen ich Mitte der achtziger Jahre ein Dutzend fand, die später die Hauptquelle für Bücher und Dokumentationen über die Rosenstraße bildeten.

Nehmen wir einmal an, die Protestierenden rannten eine offene Tür ein. Wer öffnete dann die Tür und warum? Und wie viele andere Deutsche waren bereit, öffentlich gegen den Strom zu schwimmen, oder sich gar, mitten in dem Unternehmen, den allerletzten Juden aus dem Reich zu beseitigen, in der Hoch-Zeit des Genozids also, öffentlich mit Juden zu verbünden? Wie viele drückten überhaupt öffentlich ihre Meinung gegenüber irgendeiner Politik aus, anstatt sich anzupassen?

Die Widersetzlichkeit der Frauen in der Rosenstraße durchbrach einen Mechanismus, der für die Nazimacht wesentlich war. Deutsche Beamte, die von der Endlösung wussten und damit einverstanden waren, nicht darüber zu sprechen, hießen in der Sprache der Nazis „Geheimnisträger“. Ein elementarer Aspekt der Kollaboration bestand darin, sich im Wissen freiwillig zu verbünden, die Wahrheit aber zu verheimlichen. Die mit Juden verheirateten Frauen, die sich weigerten, wegzuschauen, es ablehnten, sich scheiden zu lassen, und in der Rosenstraße ihr Leben riskierten, drohten nicht so sehr andere in den offenen Dissens zu führen (denn das war selbst für die, die in der „inneren Emigration“ lebten, ein allzu großer Schritt), als vielmehr die Augen anderer für unbequeme Wahrheiten zu öffnen.

Dieses Ereignis, in dem gewöhnliche Leute auf die Bühne der Geschichte treten, ist wesentlich für ein Gesamtbild von Gesellschaft und Diktatur des „Dritten Reichs“. In der hierarchischen, autoritären Auffassung des Staates, wie sie sich auch in dem Widerstandsbegiff der frühen Nachkriegszeit niederschlug, ist die Rosenstraße als Ereignis ausgeschlossen. In der Rosenstraße stehen Frauen im Mittelpunkt. Ihre Würdigung bedeutet auch, die wenigen gewöhnlichen Deutschen zu würdigen, die ihr Leben riskierten, um dem Regime zu trotzen. Sie ist zugleich ein Schritt dahin, den Menschen und ihren Institutionen die Verantwortung für den Widerstand zurückzugeben, relativ zu dem Maß, in dem die Menschen Verantwortung für Hitlers Machtergreifung und seine Massenvernichtung trugen.

Das Gewicht, das die Mischehen für das Regime hatten, verweist nicht nur darauf, dass es von der Unterstützung durch die Masse der Deutschen abhing. Es zeigt auch, dass individuelle oder kollektive Gehorsamsverweigerung die Verbrechen möglicherweise eingedämmt hätte. Die Geschichte der Rosenstraße ist die Brücke, die eine neue Perspektive von unten mit der individuellen Verantwortung für den Widerstand im nationalsozialistischen Deutschland verbindet.

Kontakt:
Professor Nathan A. Stoltzfus
Department of History Florida State University
447 Bellamy Bldg.
Tallahassee, FL 32306-2200
nstoltzf@mailer.fsu.edu

Quelle: Nathan Stoltzfus, in: Die ZEIT Nr. 45, 30.10.2003

Benjamin-Nachlass kommt nach Berlin

Im Herbst kommenden Jahres wechselt das Walter-Benjamin-Archiv von Frankfurt/Main nach Berlin. Diese Nachricht rührt an, weil sie das Bild einer späten Heimkehr assoziieren lässt. War doch der 1892 in Berlin geborene Schriftsteller jüdischer Herkunft, der sich 1940 auf der Flucht vor den Nazis in Port Bou an der französisch-spanischen Grenze das Leben nahm, in seinen letzten Jahren entwurzelt und unbehaust. Gestern teilten der Berliner Archivdirektor Wolfgang Trautwein und Philipp Reemtsma von der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur mit, das Theodor-W.-Adorno-Archiv in Frankfurt/Main werde Benjamins dreiteiligen Nachlass an das Archiv der Berliner Akademie der Künste übergeben.

„Was sollte Benjamin auch in Frankfurt? Dort wurde er nicht einmal habilitiert. Weil das Verhältnis zwischen Adorno und Benjamin nicht das beste war, schien es uns schon immer misslich, Benjamins Texte in Frankfurt zu parken“, hieß es aus Kreisen des Adorno-Archivs. In dessen Räumen hatte man das Schriftenkonvolut – darunter Korrespondenzen, Notizen, Entwürfe und Erstfassungen seiner Hauptwerke wie „Berliner Kindheit um Neunzehnhundert“ und „Das Kunstwerk im Zeitalter seiner Reproduzierbarkeit“ – 18 Jahre lang gelagert.

In Berlin wird dem Nachlass ungleich mehr Platz eingeräumt als in der Main-Metropole. Als Einrichtung der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur, in deren Besitz Benjamins Vermächtnis ist, soll den Dokumenten als Bestandteil der Stiftung Archiv Akademie der Künste auf 250 Quadratmetern eigene Räume in der Abteilung Literatur, die in der Luisenstraße 60 (Mitte) untergebracht ist, zugewiesen werden.

Als Leiter der Benjamin-Sammlung wird kommissarisch Erdmut Wizisla fungieren. Der Leiter des gleichfalls in Berlin ansässigen Brecht-Archivs ist Benjamin-Kenner. Gelobt wurde „Aber ein Sturm weht vom Paradies her“, eine von ihm mitherausgegebene Anthologie mit Texten über Benjamin. Im Suhrkamp Verlag veröffentlicht Wizisla, der das Archiv später der Öffentlichkeit zugänglich machen will, demnächst eine Studie zum Verhältnis von Brecht und Benjamin. Er hoffe, „diese Herausforderung zu meistern“, sagte Erdmut Wizisla gestern.

Kontakt:
Theodor W. Adorno Archiv
Friedberger Anlage 24
D-60316 Frankfurt am Main
Tel: 069 – 43 23 23
Fax: 069 – 48 00 87 56
info@adorno-archiv.de

Quelle: Morgenpost, 31.10.2003; FAZ, 31.10.2003

Totenbuch von Buchenwald vorgestellt

Der Name Buchenwald wird normalerweise mit NS-Terror in Verbindung gebracht. Doch auch nach 1945 waren hier tausende Menschen inhaftiert, von denen viele starben. 7.113 Menschen sind zwischen 1945 und 1950 in dem sowjetischen Inhaftierungslager ums Leben gekommen, das auf dem Gelände des Konzentrationslagers Buchenwald errichtet worden war. Dies geht aus dem ersten wissenschaftlichen Totenbuch hervor, das am Mittwoch in Weimar vorgestellt wurde.

Die Dokumentation lege Zeugnis ab von einem lange verschwiegenen Kapitel deutscher Geschichte, sagte die Wissenschaftsministerin Dagmar Schipanski. Erst nach der Wende habe man begonnen, die Geschichte dieses Ortes neu zu schreiben.

Mittlerweile gibt es eine Computerdatei mit Protokollen von Gesprächen mit hunderten Häftlingen, die die Forscher führten. Auch eine Fotothek wurde aufgebaut. Die umfassende Aufarbeitung der Geschichte der sowjetischen Internierungspraxis in Ostdeutschland war erst nach der Öffnung der Moskauer Archive Anfang der 90er Jahre möglich geworden.

Insgesamt gab es in Ostdeutschland zehn solcher Lager, in denen 120.000 Menschen inhaftiert waren. In Weimar waren es 28.000 Menschen, von denen die nun namentlich aufgelisteten 7113 Menschen starben. Die meisten von ihnen an Unterernährung oder Krankheiten.

Kontakt:
Gedenkstätte Buchenwald
99427 Weimar-Buchenwald
Tel. 03643/4300
Fax 03643/430100
Internet: http://www.buchenwald.de
e-mail: buchenwald@buchenwald.de

Quelle: Netzeitung, 29.10.2003

Elektronische Dokumente rechtssicher

Wem glaubt ein Richter, wenn ihm elektronische Dokumente als Beweis vorgelegt werden? Seine Entscheidung kann er jetzt mit „ArchiSig“ treffen, einem neuartigen System zur rechtssicheren Aufbewahrung elektronisch signierter Dokumente, das jetzt unter Federführung der Universität Kassel entwickelt und in einer Simulationsstudie erfolgreich getestet wurde.

Viele Jahre nach der Einführung elektronischer Aktenführung klagt Herr Teron gegen die Berufsgenossenschaft wegen seiner Berufsunfähigkeitsrente. Er macht eine unheilbare Lungenschädigung geltend, weil er vor 30 Jahren asbesthaltige Materialien habe verarbeiten müssen. Zu dem Prozess kam es, weil die Berufsgenossenschaft sich ihrerseits auf archivierte elektronische Ergebnisberichte der damaligen Routineuntersuchungen stützte, nach denen seinerzeit keine Auffälligkeiten festgestellt worden waren. Herr Teron dagegen legt für seinen Anspruch den elektronischen Bericht einer privatärztlichen Untersuchung vor, die damals schon einschlägige Anfangsschädigungen feststellte. Die Berufsgenossenschaft zweifelt an der Echtheit dieses Berichts und schließt sogar eine Fälschung durch Herrn Teron nicht aus. Wem kann der Richter glauben? Seine Entscheidung traf er mit „ArchiSig“, einem neuartigen System zur rechtssicheren Aufbewahrung elektronisch signierter Dokumente, das jetzt unter Federführung der Universität Kassel entwickelt und in einer Simulationsstudie erfolgreich getestet wurde.

Dokumente mit rechtsrelevanten Erklärungen oder Feststellungen sollen in Konfliktfällen Beweissicherheit schaffen und eigentlich solche Streitigkeiten vermeiden. Dokumente über Forderungen werden deshalb aufbewahrt, solange sie geltend gemacht werden können – bis über 30 Jahre lang. Dokumente über die Rechtsstellung eines Menschen müssen unter Umständen ein ganzes Menschenleben aufbewahrt werden, Dokumente über Rechte an einem Grundstück oder Gebäude unter Umständen sogar weit mehr als ein Jahrhundert. Will man der Nachwelt ein Dokument aus historischen Gründen aufbewahren, ist dieser Zeitraum noch länger. Bisher bestanden solche Dokumente aus Papier und waren eigenhändig unterschrieben. Für die Aufbewahrung unterschriebener Papierurkunden bestehen Jahrhunderte lange Erfahrungen. Die Aufbewahrung elektronisch signierter Dokumente hingegen ist weitgehend Neuland, zumal wenn sie rechtsverbindlich sein soll. Erste Erfahrungen mit elektronischen Signaturen, die eigenhändige Unterschriften ersetzen, gibt es schon. Doch die langfristige Aufbewahrung elektronisch signierter Dokumente war bisher ein völlig ungelöstes Problem.

Die Schwierigkeiten bestehen zum einen darin, dass elektronische Signaturen auf kryptographischen Verfahren beruhen, die mit dem Fortschritt der Rechnertechnologie nach und nach an Sicherheit verlieren. Elektronische Signaturen müssen daher immer wieder mit besseren Algorithmen neu „versiegelt“ werden. Auch muss schon heute entschieden werden, welche Daten für die Überprüfung der Urheberschaft einer Signatur im vielen Jahren erforderlich sein könnten. Diese Verifikationsdaten werden nämlich nach Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr zur Verfügung stehen und müssen daher von Beginn an mit dem Dokument archiviert werden.

Zwar bieten elektronische Signaturen Rechtssicherheit. Doch gab es bisher noch keine Gerichtsentscheidung zu deren Beweiswert. Und was nützt elektronische Kommunikation, wenn am Ende alle elektronischen Dokumente auf Papier gedruckt werden müssen, um rechtsgemäß aufbewahrt werden zu können? Die verbleibende Unsicherheit wird noch verschärft, wenn es um langfristig aufbewahrte signierte Dokumente geht. Ein Archivsystem, dem auch noch nach Jahrzehnten beweistaugliche elektronische Dokumente entnommen werden können, erwies sich deshalb als ein Grundproblem des elektronischen Geschäfts- und Verwaltungsverkehrs.

In dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geförderten Konsortialprojekt „Beweiskräftige und sichere Langzeitarchivierung digital signierter Dokumente (ArchiSig)“ (Partner: Fraunhofer-Institut SIT, Universität Heidelberg, PERGIS, Secude, IXOS, IZN, Archivverwaltung Niedersachsen, DATEV, T-Systems, s. www.archisig.de) wurde nun unter Mitwirkung der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) an der Universität Kassel (http://www.uni-kassel.de/fb10/oeff_recht/projekte/provet.ghk) unter Leitung von Prof. Dr. Alexander Roßnagel ein Konzept für die rechtssichere Langzeitaufbewahrung elektronisch signierter Dokumente entwickelt, das auch für große elektronische Archive geeignet ist. Ein Prototyp des ArchiSig-Systems wird derzeit im Universitätsklinikum Heidelberg real erprobt. Automatisiert werden durch ArchiSig die notwendigen Verifikationsdaten erhoben und zusammen mit dem Dokument gespeichert, die auslaufende Sicherheitseignung von Signaturen erkannt und alle Dokumente, für die dies zutrifft, erneut signiert.

Um zu testen, inwieweit dieses Konzept geeignet ist, mit den archivierten elektronisch signierten Dokumenten auch noch nach vielen Jahren Beweis zu erbringen, haben die Forschergruppen provet und FhG-SIT eine Simulationsstudie entwickelt, die im September und Oktober 2003 durchgeführt wurde. Richter, Rechtsanwälte und Gutachter überprüften in zwölf gerichtlichen Verfahren, deren Streitgegenstand realistischen Streitfällen nachgestellt war, die entwickelten Konzepte und prototypischen Lösungen auf ihre Beweistauglichkeit. Hierfür wurde für die beweiserheblichen elektronisch signierten Dokumente ein Archivierungsverfahren für einen Zeitraum von über 40 Jahren im „Zeitraffer“ durchgeführt. Am 15. und 16. Oktober 2003 fanden in Heidelberg die mündlichen Verhandlungen im Rahmen des Simulationsprojekts statt.

Durch die Prozesse konnte eine erheblich größere Einschätzungssicherheit für die Beweistauglichkeit archivierter signierter Dokumente gewonnen werden. Dabei haben die mit ArchiSig aufbewahrten Dokumente durchweg ihre Beweistauglichkeit erwiesen. Dokumente, bei denen Neusignierungen oder Verifikationsdaten fehlten, konnten meist keinen Beweis erbringen. Für Richter und Rechtsanwälte war die Fragestellung zwar ungewohnt, aber in allen Fällen – oft mit Hilfe von Sachverständigen – zu bewältigen.

Herr Teron hat seinen Prozess übrigens verloren. Während die Berufsgenossenschaft ihre Dokumente mit ArchiSig aufbewahrt hatte, konnte er nur vortragen, seine Dokumente 30 Jahre auf seinen Festplatten gespeichert zu haben. Dies war für einen Echtheitsbeweis trotz Signatur dem Richter zu wenig. Herr Teron sieht nun einem Strafprozess entgegen.

Kontakt: 
Universität Kassel
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
FB Berufsbildungs-, Sozial- und Rechtswissenschaft
tel (0561) 804-3130 oder -2442

Info:
http://www.archisig.de
http://www.uni-kassel.de/fb10/oeff_recht/projekte/provet.ghk

Quelle: idw-online, 29.10.2003

Heidelberger Adressbücher 1839-1945 im Internet

Ab sofort stellt die Universitätsbibliothek Heidelberg via Internet mit der Digitalisierung der Heidelberger Adressbücher vom ersten Jahrgang 1839 bis 1945 eine einzigartige Quelle für die personen- und stadtgeschichtliche Forschung Heidelbergs bereit. Auf den Internet-Seiten der Universitätsbibliothek können die Adressbücher nun orts- wie zeitunabhängig, und zudem kostenlos, eingesehen werden: http://adrHD.uni-hd.de.

Die Heidelberger Adressbücher wurden bis 1878 in regelmäßigem Abstand von zwei Jahren herausgegeben, seitdem erscheint es jährlich. Die insgesamt ca. 40.000 Seiten bis 1945 wurden seit Anfang 2003 von Mikrofilmen, die das Stadtarchiv Heidelberg zur Verfügung gestellt hat, in der Digitalisierungswerkstatt der UB mit einem Mikroformscanner digitalisiert. Anschließend wurden die gescannten Seiten für die Internetpräsentation auf den WWW-Seiten der Universitätsbibliothek Heidelberg aufbereitet. Neben dem Stadtarchiv Heidelberg unterstützte die Stadt-Heidelberg-Stiftung die Digitalisierung der Adressbücher.

Die Bände bieten nach Namen, Straßen und Branchen geordnete Informationen zu den Einwohnern, aber auch zu Behörden und Vereinen. Darüber hinaus enthalten sie Hinweise zu Sehenswürdigkeiten, Verkehrsverbindungen sowie Werbe- und Geschäftsanzeigen. Interessierte Fachwissenschaftler und Laien können nun nicht nur online in den Adressbüchern blättern, sondern haben zudem die Möglichkeit, gezielt über ein Eingabefeld nach Namen, Straßen und Berufen zu suchen. Die in der UB aufbewahrten Originalbände sind durch rege Nutzung und den fortschreitenden Papierzerfall stark gefährdet und stehen daher den Benutzern nur noch sehr eingeschränkt zur Verfügung.

Neben dem Angebot der Zentral- und Landesbibliothek Berlin, die vor kurzem die Jahrgänge 1799 bis 1943 des „Berliner Adressbuches“ im Internet zur Verfügung stellt (dort allerdings kostenpflichtig), bietet Heidelberg als zweite Stadt in Deutschland diesen komfortablen Service an.

Kontakt:
Dr. Nicole Kloth, Universitätsbibliothek Heidelberg
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit,
Tel. 06221 542570, Fax 542623
kloth@ub.uni-heidelberg.de

Quelle: idw-online, 28.10.2003

Archiv der Jugendbewegung gesichert

Das Archiv der Deutschen Jugendbewegung in Witzenhausen wird mit dem Einstieg des Landes Hessen dauerhaft gesichert. Die Sammlung auf der nordhessischen Burg Ludwigstein werde künftig als Landeseinrichtung dem Staatsarchiv in Marburg unterstellt, teilte das Kunstministerium am Montag in Wiesbaden mit. Das Archiv bleibe aber weiterhin Eigentum der Stiftung Jugendburg Ludwigstein. Das Staatsarchiv solle dem Bestand der Jugendbewegung bei einer besseren Präsentation in der Öffentlichkeit helfen.

Das renommierte Archiv der Deutschen Jugendbewegung wurde 1922 gegründet und sammelt Material zur deutschen Jugendbewegung und ihren Nachfolgeorganisationen seit 1890 bis heute. Es dokumentiert zudem historische und zeitgenössische Jugendverbände, die Jugendarbeit an sich und ihre Erforschung. Das Land Hessen gibt dem Archiv seit Mitte der achtziger Jahre einen freiwilligen jährlichen Zuschuss von 170.000 Euro. Als Landeseinrichtung komme dem Archiv diese Förderung künftig fest zu Gute, so das Ministerium.

Kontakt:
Jugendburg Ludwigstein
Burg Ludwigstein
D-37214 Witzenhausen
Telefon: 05542/5017-10
Telefax: 05542/5017-12
info@burgludwigstein.de
www.burgludwigstein.de

Quelle: Frankfurter Neue Presse, 27.10.2003

FDP unterstützt HH-Geschichtswerkstätten

Das letzte Wort über die drastische Einsparung bei Hamburgs Geschichtswerkstätten, die von der Kulturbehörde für den Haushalt 2004 angekündigt wurde, ist noch nicht gesprochen. Auch im Regierungslager gibt es Widerstand gegen die umstrittene Kürzung der jährlichen Förderung der 14 Archive von 539.000 auf 133.000 Euro. Die FDP will den Ansatz korrigieren. „Wir können uns eine Einsparung von zehn bis 20 Prozent vorstellen, aber die jetzige Kürzung ist nicht zumutbar“, sagt Martin Woestmeyer, kulturpolitischer Sprecher der FDP. „133.000 Euro wären der Tod bei Konservierung – die Sammlungen blieben erhalten, aber das ehrenamtliche Engagement würde wegbrechen, weil es ohne fest angestelltes Personal nicht verwaltet werden könnte.“

Schon am 5. September hat die FDP auf ihrem Landesparteitag beschlossen, dass nachgebessert werden müsse. „Danach haben wir der Behörde klar gemacht, wie ernst es uns ist, und um alternative Sparvorschläge zu Gunsten der Stadtteilarchive gebeten“, erzählt Woestmeyer. Gegenwärtig versucht die FDP über die Fraktionsvorstände auf eine Nachbesserung hinzuarbeiten.

Kein Zufall, so sagt Woestmeyer, dass 1991 mit Ingo von Münch ein FDP-Kultursenator die Archive in die institutionelle Förderung aufnahm: „Das Gedächtnis der Stadt lebt vom ehrenamtlichen Engagement, ist also bestes Beispiel für Bürgersinn – und ein liberales Ideal. Um das Ehrenamt zu stabilisieren, bedarf es der Förderung.“ Bestätigt in ihrer Wertschätzung sieht sich die FDP durch die Bezirke, wo parteiübergreifend, in Altona gar einstimmig, für den Erhalt der Geschichtswerkstätten votiert wurde.

Woestmeyer schlägt der Kulturbehörde vor, Fördergelder aus Töpfen zu nehmen, die nicht ausgeschöpft würden: „Förderung besonderer Theateraktivitäten“ etwa oder die „kulturelle Zielgruppenarbeit“. „Niemandem würde direkt etwas weggenommen“, sagt Woestmeyer. „Das wäre schmerzfreies Sparen.“ Kulturbehördensprecher Andreas Ernst akzeptiert dies nicht: „Das ist keine Lösung für eine dauerhafte Finanzierung. Wir haben zudem Alternativen geprüft. Die FDP ist in der Pflicht, uns mit brauchbaren Vorschlägen zu unterfüttern.“

Die FDP wird insistieren, betont Woestmeyer: „Wir brauchen eine Vorlage der Behörde, der alle Regierungsfraktionen zustimmen können. Es sollte nicht so weit kommen, dass wir in dieser Sache nicht mit einer Stimme sprechen.“

Link: http://www.hamburger-geschichtswerkstaetten.de/

Quelle: Hamburger Abendblatt, 28.10.2003

Archivalische Zeitschrift 85 (2003)

Badn 85 (2003) der Archivalischen Zeitschrift ist mit folgendem Inhalt erschienen:

Archivalische Zeitschrift: Archivwesen
85. Band, 2003

  • Michael Silagi,
    Staatenfolge und Archive mit besonderer Berücksichtigung der archivbezogenen Regelungen der Wiener Konvention vom 8. April 1983 über Staatennachfolge in Vermögen, Archive und Schulden von Staaten
    S. 9
  • Gerhard Leidel,
    Die Anfänge der archivischen Kartographie im deutschsprachigen Raum. Acht handgezeichnete Karten des 15. Jahrhunderts im Bayerischen Hauptstaatsarchiv
    S. 85
  • Rodrigo Readi Nasser und Karl-Ernst Luprian,
    Ein Modell für die elektronische Darstellung hybrider Verwaltungsakten in Archiven
    S. 147
  • Gerhard Hetzer,
    Das Russische Staatliche Kriegsgeschichtliche Archiv in Moskau – Geschichte und Bestände: Ein Blick aus Bayern
    S. 175
  • Hans-Bernd Spies,
    Das Schicksal des von Mainz nach Aschaffenburg geflüchteten Kurfürstlichen Landesregierungsarchivs während der Jahre 1794-1800
    S. 193
  • Josef Anker,
    Das bayerische Staatsministerium für Soziale Fürsorge, seine Geschäftsbereiche in der Ministerialstruktur seit 1918 und seine archivalische Überlieferung im Hauptstaatsarchiv
    S. 221
  • Martin Luchterhandt,
    Metamorphose eines Baudenkmals. Der lange Weg zum neuen Standort des Landesarchivs Berlin
    S. 259
  • Jürgen Rainer Wolf,
    Schriftgut – Archivgut – Kulturgut: Eine vorläufige Schadensbilanz der August-Flut 2002 in Sachsen
    S. 299
  • Stefan Matysiak,
    Traditionsbildung und Traditionsverweigerung im Tageszeitungswesen
    S. 313
  • Georg Kreuzer,
    Ein später Nachtrag zu den Urkunden des Benediktinerklosters St. Mang in Füssen
    S. 339
  • Zusammenfassungen S. 343
  • Summaries S. 349
  • Résumés S. 355

Info:
Archivalische Zeitschrift. Köln ; Weimar ; Wien: Böhlau Verlag/Köln.
ISSN 0003–9497

Böhlau Verlag GmbH & Cie.
Ursulaplatz 1
D-50668 Köln
Telefon (0 22 1) 91 39 0-0
Telefax (0 22 1) 91 39 0-32

Neue Bleibe für Hilchenbacher Stadtarchiv

Wenn man wächst, braucht man mehr Raum. Das gilt auch, oder vielmehr gerade für ein Stadtarchiv wie das in Hilchenbach mit der Fülle seiner vielen Besonderheiten von Kultur und Geschichte, seinen unschätzbaren Werten.

Wer 2.840 Bücher, Fachliteratur und wissenswert Gedrucktes übersichtlich für den schnellen Zugriff neu einzuordnen hat, in Regalen von immerhin 53 laufende Metern, der hat immens viel zu tun, zu überlegen was, wo und wie alles in der städtischen Archivbibliothek chronologisch einzureihen ist.

Archiviert werden die inhaltsreichen Buchwerke von Landeskunde und Heimatkunde, Wirtschafts- und Kirchengeschichte, Biographien, Natur- und Familiengeschichten, Reisebeschreibungen, Vereinsgeschichten und natürlich Literatur zu den Städten und Gemeinden im Siegerland und Nachbargebieten sowie Fachliteratur für den Museumsbereich. Außerdem lagern noch über 800 Meter Archivwerke aller Art in den Kellerräumen der Wilhelmsburg, übersichtlich für den schnellen Zugriff.

Das alles hat in mühevoller Fleißarbeit, oftmals vor und nach seiner Dienstzeit, Reinhard Gämlich in Monaten durch EDV erschlossen. Der 48-jährige Stadtarchivar, seit Mai 1985 allein verantwortlich für dieses Amt, hat gerade in diesen Tagen alle Hände voll zu tun. Seine Dienstzeit würde nicht ausreichen, um das alles umzuräumen, einzurichten und nach den Sachgebieten auszurichten. Reinhard Gämlich ist zusätzlich seit 18 Jahren Museumsleiter und von 1991 an stellvertretender Amtsleiter für Personal-, Schul-, und Sport und Kulturangelehenheiten sowie Liegenschaften, Stadtkernsanierung und Forstwesen.

Bis Mai dieses Jahres hatte die gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaft im Erdgeschoss der Wilhelmsburg ihre Diensträume, in Nachbarschaft von Stadtarchiv und Stadtbibliothek. Die Genossenschaft zog vor fünf Monaten in die Dammstraße 19. Stadtarchivar Gämlichs Bemühen, in dieser freiwerdende weitaus größeren Raumeinheit sein Archiv aufzubauen, hatte Erfolg. Denn sein umfangreiches Archivmaterial hatte in den bisherigen beiden bescheidenen Räumen kaum noch Platz, zumal die Bevölkerung der heimischen Region es sich offenbar zur Aufgabe gemacht hat, wertvoll Vergangenes dem Stadtarchiv laufend anzuvertrauen.

Die vier neuen Diensträume des Stadtarchivs im Erdgeschoss sind künftig durch eine Trenntür erreichbar, linker Hand das Dienstzimmer des Archivars. Große Fenster garantieren großen Lichteinfluss, mit Blick zum Parkplatz und zum dahinterliegenden Rathaus. Der alte Schreibtisch und Bücherschrank der früheren Stadt- und Amtsdirektoren Walter Groos und Dr. Hans Christhard Mahrenholz werden auch in seinem neuen Dienstraum Platz finden.

Ebenso der schon „historisch“ große Tresor, die kleine Schatzkammer des Archivs. Auf der anderen Seite des Flures die Archiv-Bibliothek, mit Blick auf die Rothenberger Straße. Zu seinen 1.000 Fachbüchern, die in seiner früheren Bibliothek lagerten, kommen weitere 1.850 Buchwerke hinzu, die bislang notdürftig in den Kellerräumen eine Bleibe fanden, zuzüglich bedeutende diverse Archivordner.

Im neuen Bibliotheksraum werden demnächst 17 Regale, jeweils 2,5 m hoch, die Mehrzahl der Fachliteratur beherbergen. Hinter der Bibliothek ein zusätzlicher Archiv-Raum für spezielle Archiv-Akten. Großzügig vorgesehen, das künftige große Lesezimmer für Besucher, das bisher vermisst wurde. Nebenan in guter Nachbarschaft, im früheren Gerichtssaal des Amtes Hilchenbach, die Seiffener Stube der Partnergemeinde der Stadt Hilchenbach.

Zwar ist die Renovierung in den vier neuen Archiv-Zimmern fast abgeschlossen, der gesamte Umzug des Archivs wird erst in einigen Wochen abgeschlossen sein, denn erst Mitte Dezember werden die in Auftrag gegebenen Stahlregale lieferbar sein.

Die Vorteile der neuen Diensträume liegen klar auf der Hand: Weitaus mehr Platz, auch für die Besucher, denen künftig ein Leseraum zur Verfügung steht, wie auch der unmittelbare Zugang für Reinhard Gämlich zu den großen Archivräumen des Kellers. Auch die Stadt-Bibliothek, die wegen der Fülle der Leihbücher aus allen Nähten platzt, profitiert von dem Umzug. Sie erhält die zwei Räume des bisherigen Stadtarchivars. Aber auch sie muss warten bis Mitte Dezember.

Kontakt:
Stadtarchiv Hilchenbach
Markt 13
57271 Hilchenbach
Reinhard Gämlich
r_gaemlich@hilchenbach.de
Telefon 02733/288-260
Telefax 02733/288 288

Quelle: Westfalenpost, 27.10.2003

Digitale Beweise für Melde-Eifer der Volkspolizei

Die Stadt Dresden und Stadtarchiv wollen ein Stück böse Vergangenheit digitalisieren, von dem viele gar nicht wissen, dass es noch existiert und sogar genutzt wird: Die alten Kreis-Meldekarteien der Volkspolizei (VP). Diese Karteien gingen weit über die kargen Daten hinaus, welche die Kommunen heutzutage in den Melderegistern verwalten: In ihrer Sammelwut vermerkte der DDR-Staat zu jedem Bürger nicht nur Name und Wohnsitz, sondern auch die Zugehörigkeit zu Organisationen und Parteien, Westverwandte und -besuche, Haftstrafen, Probleme auf der Arbeitsstelle, die Beflaggung am 1. Mai und vieles mehr.

„Aus heutiger Sicht sind diese Daten unrechtmäßig“, erklärte Ute Klöden, Abteilungsleiterin Meldewesen in der Stadtverwaltung. „Aber nach der Wende fiel die Entscheidung, sie nicht zu vernichten.“ Hintergrund war damals der Wunsch, auf solche Daten bei Rehabilitierungsverfahren zuzugreifen. Dafür werden sie auch heute unter gesetzlich streng geregelten Bedingungen genutzt. Zudem können sie in Prozessen oder für Rentenanträge hilfreich sein. Jährlich gebe es mehrere Tausend Anfragen zu diesen Karteien, so Klöden.

Per Gesetz ist vorgesehen, dass sie nicht in den Melderegistern, sondern von Archiven verwahrt werden, der Zugriff ist nur Wenigen erlaubt. Die restriktive Regelung hat gute Gründe: „Für bestimmte Leute wäre solch eine Datei eine wertvolle Fundgrube“. meint Sachsens Datenschutzbeauftragter Thomas Giesen. „Polizei und Verfassungsschutz dürfen aber normalerweise nicht darauf zugreifen und ich gehe auch davon aus, dass sie sich daran halten“.

Dass der Zugriff auf diese brisanten Meldekarteien nun zumindest technisch gesehen erleichtern wird, ist indirekt eine Flutfolge: In Dresden ist das Stadtarchiv für dieses Melderegister zuständig, physisch lagerten die Karteien aber im Stadthaus an der Theaterstraße. Durch das Augusthochwasser wurde dieser Bestand schwer beschädigt und inzwischen – mit großem persönlichen Aufwand der Mitarbeiter des Melderegisters – saniert. „Wir konnten etwa 99 Prozent des Bestandes retten“, sagt Klöden. Im Zuge dieser Sanierung sollen die Karteien nun auch gleich elektronisch erfasst werden, da eine weitere manuelle Nutzung den Bestand gefährden würde, erklärte die Abteilungsleiterin.

Kontakt:
Stadtarchiv Dresden
Elisabeth-Boer-Straße 1
01099 Dresden

Quelle: Dresdner Neueste Nachrichten, 27.10.2003